Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten von Verbandssektionen, Verbänden und Sportvereinen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Für das Haushaltsjahr, das in dem auf die Antragstellung folgenden Jahr endet, sind folgende Arten von Ausgaben förderfähig
(a) Miete, Wohnungskosten und Reinigung der Räumlichkeiten;
(b) Versorgungsleistungen;
(c) Büromaterial;
(d) EDV-Systeme und -Dienstleistungen
(e) Bank- und Postgebühren
f) Erstattungen und Entschädigungen für Verwaltungsmitarbeiter (sofern sie nicht von den nationalen Verbänden oder Einrichtungen finanziert werden) und technische Mitarbeiter;
g) Miete und Nutzung von Sportanlagen und -geräten
h) Honorare und Kostenerstattungen für Lehrkräfte und Berater;
(i) Lehrmaterial.
Die Betriebskosten von Verbandsabteilungen, die Menschen mit Behinderungen gewidmet sind und von Sportverbänden oder -vereinen getragen werden, die auch mit Sportlern ohne Behinderungen arbeiten, müssen sich ausschließlich auf diese Abteilung beziehen und können auch anteilig in Rechnung gestellt werden, wobei die gewählte Berechnungsmethode anzugeben ist.
Der Beitrag wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 5.000 € gewährt.
Der Beitrag zu den Betriebskosten einer Vereinssektion oder eines Vereins für Menschen mit Behinderungen ist in Artikel 26 Absatz 4 des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Beschränkungen
Die Anträge müssen zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.
Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag pro Jahr einreichen.
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert. Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der Beitrag anteilig auf alle Anträge neu aufgeteilt.