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Beiträge zum Funktionieren der Sektion oder Vereinigung von Sportlern mit Behinderungen (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung einer Finanzhilfe mit einem Bewertungsverfahren.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten von Verbandssektionen, Verbänden und Sportvereinen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Für das Haushaltsjahr, das in dem auf die Antragstellung folgenden Jahr endet, sind folgende Arten von Ausgaben förderfähig
(a) Miete, Wohnungskosten und Reinigung der Räumlichkeiten;
(b) Versorgungsleistungen;
(c) Büromaterial;
(d) EDV-Systeme und -Dienstleistungen
(e) Bank- und Postgebühren
f) Erstattungen und Entschädigungen für Verwaltungsmitarbeiter (sofern sie nicht von den nationalen Verbänden oder Einrichtungen finanziert werden) und technische Mitarbeiter;
g) Miete und Nutzung von Sportanlagen und -geräten
h) Honorare und Kostenerstattungen für Lehrkräfte und Berater;
(i) Lehrmaterial.

Die Betriebskosten von Verbandsabteilungen, die Menschen mit Behinderungen gewidmet sind und von Sportverbänden oder -vereinen getragen werden, die auch mit Sportlern ohne Behinderungen arbeiten, müssen sich ausschließlich auf diese Abteilung beziehen und können auch anteilig in Rechnung gestellt werden, wobei die gewählte Berechnungsmethode anzugeben ist.

Der Beitrag wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 5.000 € gewährt.

Der Beitrag zu den Betriebskosten einer Vereinssektion oder eines Vereins für Menschen mit Behinderungen ist in Artikel 26 Absatz 4 des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Für die jährlichen Betriebskosten kann jeder Antragsteller nur einen Antrag pro Jahr stellen.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert.

Wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der Beitrag anteilig auf alle Anträge umgelegt.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz eine spezifische Tätigkeit zur Förderung der sportlichen Disziplinen in den Jugendbereichen aus, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit behinderten Sportlern arbeiten und die
(a) in das nationale Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz keine spezifische Tätigkeit zur Förderung des Sports im Jugendbereich aus.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Erläuternder Bericht zu den geplanten Aktivitäten.
3. Finanzplan mit Angabe der Einnahmen und Ausgaben für jede Art von förderfähigen Ausgaben.
4. Kopie der Satzung, aus der hervorgeht, dass es eine Sportabteilung für Menschen mit Behinderungen gibt und dass der Sport überwiegend von Menschen mit Behinderungen ausgeübt wird, oder aus der hervorgeht, dass der Verband oder Sportverein ausschließlich für Menschen mit Behinderungen da ist.
5. Datierte und unterzeichnete Offenlegung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag handschriftlich und nicht im Beisein des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden .

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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