Beschreibung
Mit diesen Beiträgen sollen die Kosten für die Beseitigung und Vernichtung toter Forellen über den Provinzverband der Fischzüchter finanziert werden.
Die Koordinierung des Verbandes wird es ermöglichen, die von den Fischzuchtbetrieben im Provinzgebiet durchgeführten Beseitigungsverfahren zu kontrollieren und zu organisieren und so die Kosten zu senken.
Die Tätigkeit des Provinzverbands kommt allen Züchtern im Provinzgebiet zugute und ermöglicht es, die Umwelt zu schützen und eventuellen Gesundheitsproblemen in den Zuchtbetrieben vorzubeugen, wodurch die Ziele der gemeinschaftlichen Fischereipolitik erreicht werden.
| Die Beihilfe wird in Form von Beiträgen an den Provinzzuchtverband gewährt, der die Abholung und Beseitigung der Abfälle organisiert und alle bürokratischen und administrativen Formalitäten für alle Züchter im Provinzgebiet erledigt. |
| Die Beiträge werden jährlich auf Beschluss des Leiters des Landwirtschaftsdienstes nach Maßgabe der im Haushalt der Provinz verfügbaren Mittel gewährt. |
Beschränkungen
| VERBOT DER KUMULIERUNG Beihilfen dürfen nicht mit anderen staatlichen Beihilfen oder mit anderen Fördermaßnahmen der Gemeinschaft für dieselben förderfähigen Kosten kumuliert werden. |
| Die Endbegünstigten der Beihilfe müssen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bis fünf Jahre nach der Abschlusszahlung einhalten, andernfalls wird die Beihilfe gestrichen. |
| Diese Beihilfe darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen oder anderen gemeinschaftlichen Fördermaßnahmen für dieselben förderfähigen Kosten kumuliert werden. |