Um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten, muss der Antragsteller die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum des Zuschussbescheids abschließen und abrechnen, es sei denn, die Provinzverwaltung gewährt eine Verlängerung.
Der Antragsteller muss über die Arbeiten, für die der Zuschuss gewährt wurde, Rechenschaft ablegen, indem er der Abteilung für Stadtplanung und Landschaftsschutz das Abrechnungsformular zusammen mit den vorgeschriebenen Unterlagen vorlegt, und zwar auf eine der folgenden Arten
- Übermittlung per E-Mail (zertifiziert oder nicht) ausschließlich an die Mailbox serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it.
- Abgabe des Antrags in Papierform bei der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz in Trient, Via Mantova 67 - von 9 bis 12 Uhr - (Telefon 0461 - 492712), oder bei den dezentralen Beratungsstellen der Autonomen Provinz Trient
- Übermittlung an die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz per Einschreiben mit Rückschein, wobei der Poststempel des annehmenden Postamtes als Nachweis des Eingangsdatums gilt