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Berichterstattung über Sanierungsmaßnahmen in historischen Zentren (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2018)

  • Aktiv

Im Rahmen des außerordentlichen Plans 2018 zur Wiederherstellung historischer Zentren wurden Zuschüsse an Einzelpersonen für die Wiederherstellung des Gebäudebestands in historischen Zentren oder für die Wiederherstellung von Siedlungsgebieten oder von Gebäuden für Wohnzwecke gewährt, wenn diese nicht speziell für Siedlungsgebiete bestimmt sind.Nach Abschluss der Maßnahme, die Gegenstand des Antrags ist, muss diese abgerechnet werden, um die Auszahlung des gewährten Zuschusses zu erhalten.

An wen es sich richtet

Personen, die Eigentum oder ein sonstiges dingliches Nutzungsrecht an der Gebäudeeinheit besitzen, für die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2018 ein Zuschuss für Maßnahmen zur Sanierung historischer Zentren gewährt wurde, und die beabsichtigen, sich zu melden, um ihre Auflösung zu erreichen.

So geht es

Um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten, muss der Antragsteller die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum des Zuschussbescheids abschließen und abrechnen, es sei denn, die Provinzverwaltung gewährt eine Verlängerung.

Der Antragsteller muss über die Arbeiten, für die der Zuschuss gewährt wurde, Rechenschaft ablegen, indem er der Abteilung für Stadtplanung und Landschaftsschutz das Abrechnungsformular zusammen mit den vorgeschriebenen Unterlagen vorlegt, und zwar auf eine der folgenden Arten

- Übermittlung per E-Mail (zertifiziert oder nicht) ausschließlich an die Mailbox serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it.

- Abgabe des Antrags in Papierform bei der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz in Trient, Via Mantova 67 - von 9 bis 12 Uhr - (Telefon 0461 - 492712), oder bei den dezentralen Beratungsstellen der Autonomen Provinz Trient

- Übermittlung an die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz per Einschreiben mit Rückschein, wobei der Poststempel des annehmenden Postamtes als Nachweis des Eingangsdatums gilt

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Berichtsformular CS-2018
  • Anhang IV - Erklärung jedes ANTRAGSTELLERS für Eingriffe an der Außen- und Innenseite der Gebäude
  • Anhang V - Erklärung des TECHNIKERS für Eingriffe im Außen- und Innenbereich der Gebäude
  • PRIVACY DISCLOSURE (zur Kenntnisnahme von allen Beteiligten zu unterzeichnen)

ACHTUNG!

Es werden keine "gezippten" Unterlagen akzeptiert.

Je nach Antragszeitraum gibt es zwei verschiedene Formulare für die Berichterstattung:

  • FENSTER1 - Anträge, die vom 2. Mai bis zum 31. Juli 2018 eingereicht werden (nur Gebäude in historischen Zentren)
  • FENSTER2 - Anträge, die vom 17. September bis zum 31. Dezember 2018 eingereicht werden (auch Gebäude in Siedlungsgebieten oder Gebäude, die als Wohngebäude genutzt werden)

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Sind die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen unvollständig oder unzureichend, fordert die Dienststelle die erforderlichen Ergänzungen an, und die 90-Tage-Frist wird bis zum Eingang der vollständigen Unterlagen ausgesetzt.

Rechtliche Hinweise:

  • Provinzialgesetz Nr. 18 vom 29. Dezember 2017 - Art. 41
  • Beschluss des Parlaments Nr. 515 vom 29. März 2018

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge di stabilità provinciale 2018

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Legge provinciale 29 dicembre 2017, n. 18 (legge di stabilità provinciale per il 2018), articolo 41. Piano straordinario 2018 per il recupero dei centri storici. Approvazione dei criteri e delle modalità di attuazione dell'articolo 41 della legge di stabi

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Domande e risposte utili ai fini della compilazione dei moduli per la rendicontazione dell'intervento oggetto del contributo per il recupero dei centri storici - bando 2018.

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Kontakt

Contatti di Ufficio politiche di incentivazione per la valorizzaz. paesaggistica

Email - Segreteria:
serv.urbanistica@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it

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Telefono - Segreteria:
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0461.497079

Mo.
09.00, 12.00
Di.
09.00, 12.00
Mi.
09.00, 12.00
Do.
09.00, 12.00
Fr.
09.00, 12.00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2024

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