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Beitrag zur energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern - Hypothekenzinsen

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CONDOMINIO GREEN 2025 - Beitrag zur teilweisen Deckung der Zinsen für Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, mit dem Ziel, den Gesamtindex der nicht erneuerbaren Energien um mindestens 40% zu senken (CUP C45G24000260001)

Beschreibung

Es handelt sich um eine Anreizmaßnahme zur teilweisen Deckung der abgezinsten und im Voraus zu zahlenden Festzinsen, die sich aus der Zeichnung eines Darlehens ergeben, das von der Wohnanlage bei einer Bank aufgenommen wurde, die eine Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Trient hat.

Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung von Eigentumswohnungen, die eine Senkung der Gesamtkennzahl für nicht erneuerbare Energien (Epgl nren, in kWh/m2 pro Jahr) des Gebäudes um mindestens 40 % ermöglichen, berechnet auf der Grundlage des beheizten Volumens des gesamten funktional autonomen Gebäudes desselben Gebäudes gemäß der Bewertungsmethode A2 (Standard) der UNI TS 11300-2, Schema 2, in der Gemeinde, in der sich das Gebäude befindet, und unter Berücksichtigung der vor der Maßnahme tatsächlich vorhandenen Dienstleistungen.

Der Darlehensbetrag darf die Gesamtkosten der Arbeiten sowie der Planung und der technischen Unterstützung nicht übersteigen, letztere bis zu einer Obergrenze von 10 % der Arbeiten.

Die Anreizmaßnahme beläuft sich auf 75 % der abgezinsten Zinsen unter Berücksichtigung des von der Autonomen Provinz Trient in der Vereinbarung festgelegten Höchstsatzes (CAP).

Der Prozentsatz kann 90% erreichen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist

  • Deckung des Verbrauchs mit Energie aus erneuerbaren Quellen
  • Senkung des Verbrauchs im Vergleich zum Zustand vor der Intervention um mindestens 50 %; im Falle einer Requalifizierung der ersten Stufe Erreichen der Energieklasse A
  • Erfüllung der Kriterien der Grünen Taxonomie (EU-Verordnung 2020/852) und ihres Klimagesetzes (Delegierte Verordnung 2021/2139 der EU)

Gebäude mit der Ausgangsenergieklasse G müssen ihren Verbrauch um mindestens 50 Prozent senken, damit sie die 90-Prozent-Fördermaßnahme beantragen können.

Comunicazione avvio del procedimento

Gemäß und im Sinne von Artikel 25 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 wird hiermit die Einleitung des Verfahrens zur Gewährung und Auszahlung des Beitrags zur Förderung privater Einrichtungen für die Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen gemäß Artikel 14bis des Provinzialgesetzes Nr. 20 vom 4. Oktober 2012 (Energiegesetz der Provinz) bekannt gegeben.

Zuständig für den Erlass der Konzessionsmaßnahme und die Abwicklung ist die Abteilung für Stadtplanung, Energie, Kataster, Grundbuch und territorialen Zusammenhalt, und die für das Verfahren verantwortliche Person ist Dr. Giovanni Gardelli, Generaldirektor der Abteilung, bei der Informationen eingeholt werden können. Die Bewilligung des Beitrags erfolgt auf Anordnung des Generaldirektors innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags.

Liste der Banken, die mit der Autonomen Provinz Trienteine Vereinbarung für diese Maßnahmegetroffen haben:

- Cassa Rurale di Ledro BCC
- Volksbank/Banca Popolare dell'Alto Adige s.p.a.
- Cassa Rurale Alta Valsugana
- Ländliche Sparkasse Valsugana und Tesino
- Cassa Rurale Val di Fiemme
- Banca per il Trentino Alto Adige
- Cassa Rurale Val di Non Rotaliana und Giovo
- FPB Cassa di Fassa Primiero Belluno
- Ländliche Sparkasse Adamello Giudicarie Valsabbia Paganella
- Ländliche Gebietskassa AltoGarda Rovereto
- Ländliche Kassa Vallagarina
- Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten
- Cassa Rurale Val di Sole

Die Liste wird aktualisiert, wenn neue Banken hinzukommen. Für Anfragen und Informationen der Banken können Sie sich an die Cassa del Trentino unter der folgenden E-Mail-Adresse wenden: info@cassadeltrentino.it.

Weitere Informationen über die Zugangskriterien und die Vereinbarung mit den Banken finden Sie im Beschluss GP n. 2052 vom 13. Dezember 2024, der in den entsprechenden Dokumenten verfügbar ist.

Beschränkungen

Der Darlehensvertrag muss 10 Jahre lang aufrechterhalten werden.

Der einmalige Projektcode (CUP) für diese öffentliche Investitionsmaßnahme lautet wie folgt: C45G24000260001. Der CUP muss auf der Zinszahlungsbescheinigung für die Zwecke der Zuschusszahlung zwingend angegeben werden.

An wen es sich richtet

Förderfähig sind Eigentumswohnungen, die sich auf dem Gebiet der Provinz Trient befinden, über einen Verwalter oder, falls kein Verwalter vorhanden ist, gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Art. 1129) über einen Ansprechpartner für die Eigentumswohnungen verfügen und nach Erteilung einer Baugenehmigung vor Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 192 vom 19. August 2005 errichtet wurden. Die Eigentumswohnungen werden anhand ihres Namens, ihrer Steuernummer und ihres Verwalters oder Ansprechpartners identifiziert.

Sobald der Beitrag durch eine Verfügung der zuständigen Struktur bewilligt und den Interessenten mitgeteilt wurde, kann man innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Verfügung die Zahlung des fälligen Beitrags beantragen, indem man auf die spezielle Online-Plattform zugreift.

Immobilieneinheiten, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, sind nicht beitragsberechtigt.

So geht es

Der Antrag kann nur online vom Verwalter oder der Kontaktperson der Eigentümergemeinschaft über die spezielle Plattform gestellt werden, die seit Montag, dem 24. März, 9.00 Uhr, aktiv ist. Wenn Sie auf die Schaltfläche "Zugang zum Dienst" klicken, können Sie den Antrag ausfüllen und einreichen. Den Leitfaden für die Zusammenstellung können Sie in den entsprechenden Dokumenten einsehen.

Ebenfalls ausschließlich online können Sie durch Anklicken der Schaltfläche "Antrag auf Auflösung" den Antrag auf Auflösung des Ihnen gewährten Beitrags stellen. Vergessen Sie nicht, die "Antragsnummer" einzugeben, die Sie bei Ihrem Erstantrag erhalten haben (Service aktiv ab 1. Mai 2025).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dokumente, die beim Ausfüllen auf der Online-Plattform beizufügen sind (im PDF-Format):

ZUSCHUSSANTRAG

  • vom Techniker digital unterschriebenerAusgangsprospekt (herunterladbar im Abschnitt Formulare)
  • Energiediagnose oder Planungsunterlagen, die die Verbrauchsreduzierung nach der Maßnahme durch einen Ausweis über die Energieleistung vor und nach der Maßnahme belegen
  • Kostenvoranschlag für ein Darlehen, das bei einer zugelassenen Bank aufgenommen werden soll, mit Angabe des Darlehensbetrags, des angewandten Zinssatzes und des Rückzahlungsplans mit einer konstanten, auf Jahresbasis berechneten Kapitalrate (sogenannter italienischer Rückzahlungsplan)
  • Millesimale oder anteilige Aufteilung des Gebäudes mit Nachweis der Immobilieneinheiten, die sich im Besitzvon Unternehmen befinden (nur obligatorisch, wenn es Immobilieneinheiten im Besitz von Unternehmen gibt)

Für den Wohnungseigentumsverwalter/Gesellschaftsverwalter

  • Auszug aus dem Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung, in dem die Beauftragung des Verwalters zu den Darlehensverhandlungen mit den Partnerbanken beschlossen wird, mit Angabe des maximal zu beantragenden Betrages zur Finanzierung der Effizienzmaßnahmen

Für die Kontaktperson des Wohnungseigentums

  • eine von allen Eigentümern unterzeichnete private Urkunde, in der die Identifizierung der Kontaktperson des Wohnungseigentums bestätigt wird, die beauftragt ist, das Verwaltungsverfahren für die Umsetzung der Energieeffizienz-Initiative und alle erforderlichen Verfahren für die Aufnahme eines Darlehens zu verfolgen
  • von den Eigentümern einstimmig unterzeichneter privater Vertrag, der die Kontaktperson der Eigentümergemeinschaft beauftragt, den Kredit mit den beteiligten Banken auszuhandeln, mit Angabe des Höchstbetrags, der zur Finanzierung der Energieeffizienzmaßnahmen beantragt wird

ANTRAG AUF LIQUIDATION (nur nach Bewilligung)

  • Endabrechnung mit digitaler Unterschrift des Technikers (herunterladbar in der Rubrik Formulare)
  • Kopie des Darlehensvertrags und des Tilgungsplans
  • Bescheinigung über die Vorauszahlung der Zinsen mit Angabe des CUP (Unique Project Code)
  • Vom Techniker unterzeichnete Abschlusserklärung, die die Senkung des Verbrauchs nach der Intervention anhand eines Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz vor und nach der Intervention bescheinigt

Für die Anerkennung des 90%-Bonus

  • Vom Planer unterzeichneter technischer Bericht AS BUILT gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets 19/08/2005, Nr. 192 (früheres Gesetz 10), der die Deckung des Verbrauchs mit Energie aus erneuerbaren Quellen bestätigt
  • vom Planer unterzeichnete Erklärung, die die Einhaltung der Anforderungen der Taxonomie während der Bauphase bescheinigt, oder Erklärung der Bank, die bestätigt, dass das Darlehen mit der grünen Taxonomie übereinstimmt

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Online-Plattform ist ab dem 24. März 2025 aktiv.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Datum der Einreichung des Antrags

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Zugang zum Service

Online-Antrag auf Beteiligung an der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern

Online-Abwicklungsantrag Energetische Sanierung von Eigentumswohnungen

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nuovi criteri inerenti l'incentivazione dei soggetti privati per interventi di riqualificazione dei condomìni volti all'efficientamento energetico e all'impiego di fonti rinnovabili, ai sensi dell'articolo 14bis della Legge provinciale 4 ottobre 2012, n.20 (legge provinciale sull'energia). Disposizioni sull'efficacia delle deliberazioni della Giunta provinciale n.846 di data 20 maggio 2016 e ss.mm..

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Guida alla compilazione della domanda di contributo per la riqualificazione energetica dei condomini - interessi dei mutui.

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Kontakt

Contatti di Agenzia provinciale per le risorse idriche e l'energia (aprie)

Email - Segreteria:
aprie@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
aprie@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497310

Fax - Segreteria:
0461.497301

Contatti di Ufficio politiche di incentivazione per la valorizzaz. paesaggistica

Email - Segreteria:
serv.urbanistica@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it

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0461.492712

Telefono - Segreteria:
0461.497044

Fax - Segreteria:
0461.497079

Mo.
09.00, 12.00
Di.
09.00, 12.00
Mi.
09.00, 12.00
Do.
09.00, 12.00
Fr.
09.00, 12.00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2024

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