Hervorgehobenes
Mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 1958 vom 12. Dezember 2025 wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen auf den 31. Dezember 2025, 12 Uhr, festgelegt.
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind geschlossen
CONDOMINIO GREEN 2025 - Beitrag zur teilweisen Deckung der Zinsen für Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, mit dem Ziel, den Gesamtindex der nicht erneuerbaren Energien um mindestens 40% zu senken (CUP C45G24000260001)
Mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 1958 vom 12. Dezember 2025 wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen auf den 31. Dezember 2025, 12 Uhr, festgelegt.
Es handelt sich um eine Anreizmaßnahme zur teilweisen Deckung der abgezinsten und im Voraus zu zahlenden Festzinsen, die sich aus der Zeichnung eines Darlehens ergeben, das von der Wohnanlage bei einer Bank aufgenommen wurde, die eine Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Trient hat.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung von Eigentumswohnungen, die eine Senkung der Gesamtkennzahl für nicht erneuerbare Energien (Epgl nren, in kWh/m2 pro Jahr) des Gebäudes um mindestens 40 % ermöglichen, berechnet auf der Grundlage des beheizten Volumens des gesamten funktional autonomen Gebäudes desselben Gebäudes gemäß der Bewertungsmethode A2 (Standard) der UNI TS 11300-2, Schema 2, in der Gemeinde, in der sich das Gebäude befindet, und unter Berücksichtigung der vor der Maßnahme tatsächlich vorhandenen Dienstleistungen.
Der Darlehensbetrag darf die Gesamtkosten der Bauarbeiten sowie der Planung und der technischen Unterstützung nicht übersteigen, letztere bis zu einer Obergrenze von 10 % der Bauarbeiten.
Die Anreizmaßnahme beträgt 75 % der abgezinsten Zinsen unter Berücksichtigung des von der Autonomen Provinz Trient in der Vereinbarung festgelegten Höchstsatzes (CAP).
Der Prozentsatz kann 90% erreichen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist
Gebäude mit der Ausgangsenergieklasse G müssen ihren Verbrauch um mindestens 50 Prozent senken, damit sie die 90-Prozent-Fördermaßnahme beantragen können.
Liste der Banken, die mit der Autonomen Provinz Trienteine Vereinbarung für diese Maßnahmegetroffen haben:
- Cassa Rurale di Ledro BCC
- Volksbank/Banca Popolare dell'Alto Adige s.p.a.
- Cassa Rurale Alta Valsugana
- Ländliche Sparkasse Valsugana und Tesino
- Cassa Rurale Val di Fiemme
- Banca per il Trentino Alto Adige
- Cassa Rurale Val di Non Rotaliana und Giovo
- FPB Cassa di Fassa Primiero Belluno
- Ländliche Sparkasse Adamello Giudicarie Valsabbia Paganella
- Ländliche Gebietskassa AltoGarda Rovereto
- Ländliche Kassa Vallagarina
- Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten
- Cassa Rurale Val di Sole
Die Liste wird aktualisiert, wenn neue Banken hinzukommen. Für Anfragen und Informationen der Banken können Sie sich an die Cassa del Trentino unter der folgenden E-Mail-Adresse wenden: info@cassadeltrentino.it.
Weitere Informationen über die Zugangskriterien und die Vereinbarung mit den Banken finden Sie im Beschluss GP n. 2052 vom 13. Dezember 2024, der in den entsprechenden Dokumenten verfügbar ist.
Der Darlehensvertrag muss 10 Jahre lang aufrechterhalten werden.
Der einmalige Projektcode (CUP) für diese öffentliche Investitionsmaßnahme lautet wie folgt: C45G24000260001. Der CUP muss auf der Zinszahlungsbescheinigung für die Zwecke der Zuschusszahlung zwingend angegeben werden.
Förderfähig sind Eigentumswohnungen, die sich auf dem Gebiet der Provinz Trient befinden, über einen Verwalter oder, falls kein Verwalter vorhanden ist, gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Art. 1129) über einen Ansprechpartner für die Eigentumswohnungen verfügen und nach Erteilung einer Baugenehmigung vor Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 192 vom 19. August 2005 errichtet wurden. Die Eigentumswohnungen werden anhand ihres Namens, ihrer Steuernummer und ihres Verwalters oder Ansprechpartners identifiziert.
Sobald der Beitrag durch eine Verfügung der zuständigen Struktur bewilligt und den Interessenten mitgeteilt wurde, kann man innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Verfügung die Zahlung des fälligen Beitrags beantragen, indem man auf die spezielle Online-Plattform zugreift.
Immobilieneinheiten, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, sind nicht beitragsberechtigt.
Der Antrag kann nur online vom Verwalter oder der Kontaktperson der Eigentümergemeinschaft über die spezielle Plattform gestellt werden, die seit Montag, dem 24. März, 9.00 Uhr, aktiv ist. Wenn Sie auf die Schaltfläche "Zugang zum Dienst" klicken, können Sie den Antrag ausfüllen und einreichen. Den Leitfaden für die Zusammenstellung können Sie in den entsprechenden Dokumenten einsehen.
Ebenfalls ausschließlich online können Sie durch Anklicken der Schaltfläche "Antrag auf Auflösung" den Antrag auf Auflösung des Ihnen gewährten Beitrags stellen. Vergessen Sie nicht, die "Antragsnummer" einzugeben, die Sie bei Ihrem Erstantrag erhalten haben (Service aktiv ab 1. Mai 2025).
Dokumente, die beim Ausfüllen auf der Online-Plattform beizufügen sind (im PDF-Format):
ZUSCHUSSANTRAG
Für den Wohnungseigentumsverwalter/Gesellschaftsverwalter
Für die Kontaktperson des Wohnungseigentums
ANTRAG AUF LIQUIDATION (nur nach Bewilligung)
Für die Anerkennung des 90%-Bonus
Die Online-Plattform ist vom 24. März 2025 bis zum 31. Dezember 2025 mittags aktiv.
ab dem Datum der Einreichung des Antrags
Online-Antrag auf Beteiligung an der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern
Online-Abwicklungsantrag Energetische Sanierung von Eigentumswohnungen
Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken
Nuovi criteri inerenti l'incentivazione dei soggetti privati per interventi di riqualificazione dei condomìni volti all'efficientamento energetico e all'impiego di fonti rinnovabili, ai sensi dell'articolo 14bis della Legge provinciale 4 ottobre 2012, n.20 (legge provinciale sull'energia). Disposizioni sull'efficacia delle deliberazioni della Giunta provinciale n.846 di data 20 maggio 2016 e ss.mm..
WeiterlesenGuida alla compilazione della domanda di contributo per la riqualificazione energetica dei condomini - interessi dei mutui.
WeiterlesenIncentivazione dei soggetti privati per interventi di riqualificazione dei condomìni volti all''efficientamento energetico e all''impiego di fonti rinnovabili, ai sensi dell''articolo 14bis della Legge provinciale 4 ottobre 2012, n.20 (legge provinciale sull''energia). Chiusura dei termini di presentazione delle domande di contributo (CUP C45G24000260001).
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