Beschreibung
Es handelt sich um eine Anreizmaßnahme zur teilweisen Deckung der abgezinsten und im Voraus zu zahlenden Festzinsen, die sich aus der Zeichnung eines Darlehens ergeben, das von der Wohnanlage bei einer Bank aufgenommen wurde, die eine Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Trient hat.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung von Eigentumswohnungen, die eine Senkung der Gesamtkennzahl für nicht erneuerbare Energien (Epgl nren, in kWh/m2 pro Jahr) des Gebäudes um mindestens 40 % ermöglichen, berechnet auf der Grundlage des beheizten Volumens des gesamten funktional autonomen Gebäudes desselben Gebäudes gemäß der Bewertungsmethode A2 (Standard) der UNI TS 11300-2, Schema 2, in der Gemeinde, in der sich das Gebäude befindet, und unter Berücksichtigung der vor der Maßnahme tatsächlich vorhandenen Dienstleistungen.
Der Darlehensbetrag darf die Gesamtkosten der Arbeiten sowie der Planung und der technischen Unterstützung nicht übersteigen, letztere bis zu einer Obergrenze von 10 % der Arbeiten.
Die Anreizmaßnahme beläuft sich auf 75 % der abgezinsten Zinsen unter Berücksichtigung des von der Autonomen Provinz Trient in der Vereinbarung festgelegten Höchstsatzes (CAP).
Der Prozentsatz kann 90% erreichen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist
- Deckung des Verbrauchs mit Energie aus erneuerbaren Quellen
- Senkung des Verbrauchs im Vergleich zum Zustand vor der Intervention um mindestens 50 %; im Falle einer Requalifizierung der ersten Stufe Erreichen der Energieklasse A
- Erfüllung der Kriterien der Grünen Taxonomie (EU-Verordnung 2020/852) und ihres Klimagesetzes (Delegierte Verordnung 2021/2139 der EU)
Gebäude mit der Ausgangsenergieklasse G müssen ihren Verbrauch um mindestens 50 Prozent senken, damit sie die 90-Prozent-Fördermaßnahme beantragen können.
Liste der Banken, die mit der Autonomen Provinz Trienteine Vereinbarung für diese Maßnahmegetroffen haben:
- Cassa Rurale di Ledro BCC
- Volksbank/Banca Popolare dell'Alto Adige s.p.a.
- Cassa Rurale Alta Valsugana
- Ländliche Sparkasse Valsugana und Tesino
- Cassa Rurale Val di Fiemme
- Banca per il Trentino Alto Adige
- Cassa Rurale Val di Non Rotaliana und Giovo
- FPB Cassa di Fassa Primiero Belluno
- Ländliche Sparkasse Adamello Giudicarie Valsabbia Paganella
- Ländliche Gebietskassa AltoGarda Rovereto
- Ländliche Kassa Vallagarina
- Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten
- Cassa Rurale Val di Sole
Die Liste wird aktualisiert, wenn neue Banken hinzukommen. Für Anfragen und Informationen der Banken können Sie sich an die Cassa del Trentino unter der folgenden E-Mail-Adresse wenden: info@cassadeltrentino.it.
Weitere Informationen über die Zugangskriterien und die Vereinbarung mit den Banken finden Sie im Beschluss GP n. 2052 vom 13. Dezember 2024, der in den entsprechenden Dokumenten verfügbar ist.
Beschränkungen
Der Darlehensvertrag muss 10 Jahre lang aufrechterhalten werden.
Der einmalige Projektcode (CUP) für diese öffentliche Investitionsmaßnahme lautet wie folgt: C45G24000260001. Der CUP muss auf der Zinszahlungsbescheinigung für die Zwecke der Zuschusszahlung zwingend angegeben werden.