Um Zugang zu dem Beitrag zu erhalten, wird der Antrag von der betroffenen Frau oder, im Falle eines Minderjährigen, von der Person gestellt, die die elterliche Verantwortung oder die gesetzliche Vertretung ausübt.
Mit dem Antrag wird der Zugang zum Beitrag für einen Höchstbetrag von 5.000,00 Euro beantragt. Der Antrag kann auch eingereicht werden
- als Vorschuss auf die ersten Gerichtskosten, der bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 Euro anerkannt wird
- in Form eines Restbetrags unter Bezugnahme auf weitere entstandene Rechtskosten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 5.000,00 Euro einschließlich des Vorschusses; der Antrag auf den Restbetrag muss innerhalb von 24 Monaten nach Einreichung des Antrags auf den Vorschuss gestellt werden.
Der Antrag ist auf eine der folgenden Arten zu stellen
- auf elektronischem Wege durch Ausfüllen und Absenden des Antrags online über den Bürgersaal, der durch Anklicken der Schaltfläche auf dieser Seite (Zugang zum Servicebereich) erreicht werden kann, nach Identifizierung über SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale - Öffentliches digitales Identitätssystem), CIE (Carta d'Identità Elettronica - Elektronischer Personalausweis), CNS (Carta Nazionale dei Servizi - Nationaler Dienstausweis) oder CPS (Carta Provinciale dei Servizi - Provinzialer Dienstausweis);
- durch Ausfüllen des von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Formulars, das auf dieser Seite zu finden ist, und durch Absenden des Formulars
- per E-Mail oder PEC
- per Einschreiben mit Empfangsbestätigung;
- durch persönliche Übergabe, auch mit Hilfe der öffentlichen Informations- und Beratungsstellen der Provinz gemäß Art. 34 des Provinzgesetzes Nr. 23 von 1992.