Beschreibung
Für private Gebäude kann ein Zuschuss für die folgenden Zwecke beantragt werden
(a) Beseitigung oder Überwindung baulicher Hindernisse, die den Zugang zur Wohneinheit und/oder zum Gebäude, in dem sie sich befindet, einschränken;
(b) Anpassung der Wohneinheit, um es der behinderten Person zu ermöglichen, die gewöhnlichen Handlungen des täglichen Lebens auszuführen, wobei die Arbeiten auf den Eingangsbereich, das Wohnzimmer und/oder die Küche, eine Toilette und das Schlafzimmer beschränkt sind
(c) Kauf und Installation von Ausrüstungen, die unmittelbar der Beseitigung oder Überwindung architektonischer Hindernisse dienen, je nach Art der Behinderung.