Der Zuschussantrag kann eingereicht werden
Autonome Provinz Trient
UMSe Prävention von Gewalt und Kriminalität
Via Grazioli n. 1
38122 Trient
- Persönliche Übergabe, auch mit Unterstützung der Informations- und Beratungsstellen der Provinz gemäß Artikel 34 des Provinzgesetzes Nr. 23 von 1992, an die UMSe Prävention von Gewalt und Kriminalität unter der oben genannten Adresse.
Der Antrag muss innerhalb von 5 Jahren nach der Entscheidung, von der Strafverfolgung abzusehen, oder nach der unwiderruflichen Verurteilung eingereicht werden.
Für Kinder von Opfern der in Artikel 575 vorgesehenen Straftat, die gemäß Artikel 577 Absatz 1 Nummer 1) und Absatz 2 des Strafgesetzbuchs verschärft wurde, d.h. Kinder von Opfern eines Mordes, der gegen den Ehegatten, auch wenn dieser rechtlich getrennt lebt, gegen den anderen Partner einer Lebenspartnerschaft oder gegen die Person, die mit dem Täter ständig zusammenlebt oder mit ihm durch eine Liebesbeziehung verbunden ist, sowie gegen den geschiedenen Ehegatten begangen wurde, gegen die andere Partei der zivilen Lebenspartnerschaft, wenn diese beendet ist, gegen die Person, die mit dem Täter durch eine dauerhafte Lebensgemeinschaft oder eine affektive Beziehung verbunden ist, wenn diese beendet ist, für Straftaten, die ab dem 1. Januar 2020 bis zum Zeitpunkt der Annahme dieser Kriterien begangen wurden, beträgt die vorgesehene Dauer 10 Jahre.
Die Gewährung des Beitrags wird von der Diputación Foral im Rahmen einer vertraulichen Maßnahme angeordnet.