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Beitrag für außerbetriebliche Weiterbildung - Int. 5.1.4A

  • Aktiv

Beitrag für Arbeitgeber, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die einen Angestellten/Mitarbeiter zu einer externen Schulung anmelden oder anmelden lassen. Intervention 5.1.4A des Dokuments über die arbeitsmarktpolitischen Interventionen.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Wie im Beschluss des Provinzialrats Nr. 179 vom 13.02.2026 festgelegt, unterliegt die Einreichung von Stipendienanträgen (mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Universitäts- oder Masterstudiengänge beziehen) im Rahmen dieser Intervention dem vollständigen Betrieb des speziellen computergestützten Verwaltungssystems; bis dahin gelten die Durchführungsbestimmungen der Intervention 5.1.4 A des vorherigen Dokuments.
NB: Für Universitäts- und Masterstudiengänge ist die neue Intervention 4.1.ter A aktiv.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss, der Arbeitgebern gewährt wird, die ihre Angestellten oder Mitarbeiter zu einer kollektiven Fortbildung anmelden oder einschreiben, die von einer Einrichtung außerhalb des Unternehmens organisiert wird.

Ziel ist es, die berufliche Fortbildung zu unterstützen, die auch auf den Erwerb neuer Technologien, Produktions-, Management- und Führungsmethoden abzielt.

Förderfähig sind auch Kurse für den Führerschein höher als B, für das CQC und für den Inspektor der Straßenverkehrsbehörde.

Höhe des Beitrags

Der anerkannte Beitrag bezieht sich auf die Kurseinschreibegebühr, und zwar zu 100 %, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 EUR für jeden genehmigten Lehrgang. Beiträge von weniger als 500,00 EUR werden nicht gewährt.

Der Beitrag wird in den festgelegten Prozentsätzen und innerhalb der Grenzen der europäischen Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen gewährt: Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 "De-minimis", Verordnung (EU) Nr. 717/2014 (De-minimis für den Fischerei- und Aquakultursektor) und Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 (De-minimis für den Agrarsektor).

An wen es sich richtet

  • Angestellte und Mitarbeiter von privaten Arbeitgebern; ausgenommen sind Heimarbeiter und Jugendliche in der Berufsausbildung, beschränkt auf die in der BIP enthaltenen Themen;
  • Inhaber, einschließlich gesetzlicher Vertreter, oder mitarbeitende Partner (auch in beherrschender Stellung) von Handwerks- und/oder Kleinst- und Kleinunternehmen; Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte zweiten Grades derselben, wenn sie als Arbeitnehmer oder mitarbeitende Partner oder Familienangehörige tätig sind
  • arbeitende Mitglieder von Genossenschaften, einschließlich derjenigen, die als gesetzliche Vertreter handeln;
  • Einzelunternehmer, deren Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad derselben, wenn sie als Arbeitnehmer oder mithelfende Familienangehörige tätig sind;
  • Selbstständige und Freiberufler, mit Ausnahme von Ausbildungen, die auf die von den jeweiligen Berufsregistern, Orden und Hochschulen vorgesehenen Pflichtausbildungen angerechnet werden können.

Befristet Beschäftigte müssen einen Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von sechs Monaten haben.

So geht es

Der Antrag auf einen Beitrag ist vom Arbeitgeber ausschließlich durch Zugriff auf die spezielle IT-Plattform auszufüllen, die unten durch Anklicken der grünen Schaltfläche verfügbar ist (es ist erforderlich, den Bodycode und die Zugangsdaten zu haben) - nachdem er sich zuvor dafür registriert hat.

Der Antrag wird formalisiert, indem der Agenzia del Lavoro die von der Informationsplattform generierten Formulare (aufgeführt im Feld "Was wird benötigt - einzureichende Dokumente") vorgelegt werden. Die Formulare müssen eingereicht werden

  • an die folgende PEC-Adresse: formazione.adl@pec.provincia.tn.it.;
  • oder auf dem Postweg an die folgende Adresse: "Agenzia del Lavoro - Servizio attività per il lavoro, cittadini e imprese - Ufficio Formazione per l'occupazione, Via Romano Guardini, 75, 38121, Trento".

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Achtung!
Bitte beachten Sie, dass die Links zu den aufgeführten Formularen nur zu Konsultationszwecken dienen. Die Formulare, die bei der Agenzia del Lavoro einzureichen sind, müssen ausschließlich von der IT-Plattform stammen.

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Giunta provinciale.

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Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Commissione provinciale per l’impiego con deliberazione n. 475 del 14 gennaio 2026 e adottato dalla Giunta provinciale con deliberazione n. 179 del 13 febbraio 2026.

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Disposizioni attuative dell'Intervento 5.1.4.A - Contributo formazione individuale extra aziendale del Documento degli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 12.03.2026 18:02

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