Es handelt sich um einen Zuschuss, der Arbeitgebern gewährt wird, die ihre Angestellten oder Mitarbeiter zu einer kollektiven Fortbildung anmelden oder einschreiben, die von einer Einrichtung außerhalb des Unternehmens organisiert wird.
Ziel ist es, die berufliche Fortbildung zu unterstützen, die auch auf den Erwerb neuer Technologien, Produktions-, Management- und Führungsmethoden abzielt.
Förderfähig sind auch Kurse für den Führerschein höher als B, für das CQC und für den Inspektor der Straßenverkehrsbehörde.
Höhe des Beitrags
Der anerkannte Beitrag bezieht sich auf die Kurseinschreibegebühr, und zwar zu 100 %, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 EUR für jeden genehmigten Lehrgang. Beiträge von weniger als 500,00 EUR werden nicht gewährt.
Der Beitrag wird in den festgelegten Prozentsätzen und innerhalb der Grenzen der europäischen Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen gewährt: Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 "De-minimis", Verordnung (EU) Nr. 717/2014 (De-minimis für den Fischerei- und Aquakultursektor) und Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 (De-minimis für den Agrarsektor).