Beschreibung
Die in Anhang 2 genannten Gemeinden (Maßnahme??) können einen Zuschuss für die Durchführung außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten an Steinschlagbarrieren, Steinschlagdämmen und Schneebrüchen beantragen, die sich durch eine mittelhohe Kritikalität und ein erhebliches Risikopotenzial auszeichnen
Beschränkungen
- Es können nur die in Anhang 2 (Maßnahme??) aufgeführten Interventionen beantragt werden, die nicht vor dem 30. August 2024 begonnen wurden
- Die geplanten Mindestausgaben für jede Maßnahme betragen 500,00 Euro und es dürfen für dieselbe Maßnahme keine weiteren Zuschüsse bei anderen öffentlichen Stellen beantragt worden sein.