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Beitrag an Gemeinden für präventive Wartungsarbeiten

  • In Bearbeitung

ausstehende Genehmigung

Gemeinden können einen Zuschuss für die außerordentliche Instandhaltung von Steinschlagbarrieren, Steinschlagdämmen und Schneebrüchen mit mittlerer bis hoher Kritikalität beantragen

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Beschreibung

Die in Anhang 2 genannten Gemeinden (Maßnahme??) können einen Zuschuss für die Durchführung außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten an Steinschlagbarrieren, Steinschlagdämmen und Schneebrüchen beantragen, die sich durch eine mittelhohe Kritikalität und ein erhebliches Risikopotenzial auszeichnen

Beschränkungen

  • Es können nur die in Anhang 2 (Maßnahme??) aufgeführten Interventionen beantragt werden, die nicht vor dem 30. August 2024 begonnen wurden
  • Die geplanten Mindestausgaben für jede Maßnahme betragen 500,00 Euro und es dürfen für dieselbe Maßnahme keine weiteren Zuschüsse bei anderen öffentlichen Stellen beantragt worden sein.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigte Gemeinden (in alphabetischer Reihenfolge): Ala, Bondone, Borgo Chiese, Caldes, Canal San Bovo, Canazei, Capriana, Carisolo, Garniga Terme, Levico Terme, Lona-Lases, Malè, Mezzana, Mezzano, Mezzocorona, Mezzolombardo, Mori, Primiero San Martino di Castrozza, Rabbi, Sagron Mis, Spiazzo, Storo, Telve, Tesero, Trento, Vermiglio

So geht es

Die Gemeinde muss einen einzigen Zuschussantrag einreichen, der alle Interventionen umfasst, für die sie verantwortlich ist, und zwar unter Verwendung der genehmigten Formulare, die auf der institutionellen Website der Provinz veröffentlicht sind, und auf eine der folgenden Arten

  • Pi.Tre Interoperabilität, für Gemeinden, die über eine solche Anwendung verfügen
  • per zertifizierter elektronischer Post, unter Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften, an die Adresse serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it

Besondere Fälle

Ein vollständiger Ersatz des Werkes ist nur dann zulässig, wenn die Wiederherstellung technisch nicht machbar oder teurer als der Ersatz ist. In diesem Fall müssen entsprechende Belege vorgelegt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Zuschussgewährung, der gemäß dem spezifischen Formular erstellt wird, sind folgende Unterlagen beizufügen

  • ein allgemeiner anschaulicher Bericht mit Fotodokumentation der Arbeiten und des beschädigten Teils der Arbeiten, der gemäß der diesem Antrag beigefügten Berichtsvorlage erstellt wird;
  • Zeichnungen zur Bewertung oder Ausführung des Projekts mit Angabe der ID und der entsprechenden Blattnummer für das/die Werk(e), das/die Gegenstand des Zuschussantrags ist/sind
  • Vorlage der Genehmigung, auch in technischer Hinsicht, des Gutachtens oder des Ausführungsprojekts und des entsprechenden Validierungsakts
  • etwaige Stellungnahmen, Genehmigungen und Freigaben
  • C.U.P. im Zusammenhang mit den Arbeiten, für die eine Finanzierung beantragt wird

Zeiten und Fristen

  • Die Zuschussanträge müssen innerhalb von 90 Tagen nach Annahme der Maßnahme XXXX eingereicht werden.
  • Die Verfahren zur Vergabe der Arbeiten müssen innerhalb von 2 Monaten nach Gewährung des Beitrags eingeleitet werden

80 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge und endet innerhalb von 80 Tagen nach Ablauf dieser Frist.

Das Ergebnis des Verfahrens wird der antragstellenden Gemeinde förmlich mitgeteilt, zusammen mit den Einzelheiten der Maßnahme und dem entsprechenden Link zur Konsultation auf der Website der Einrichtung.

Im Falle eines negativen Ergebnisses kann die Gemeinde

  • Berufung beim Regionalen Verwaltungsgericht innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung/Übermittlung des Rechtsakts gemäß Gesetz Nr. 1034/71
  • eine außerordentliche Beschwerde beim Präsidenten der Republik innerhalb von 120 Tagen nach Zustellung des Rechtsakts gemäß dem Präsidialerlass Nr. 1199/71.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme in materia di finanza locale

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Approvazione della Strategia provinciale della XVII Legislatura e del Documento di Economia e Finanza Provinciale (DEFP) 2025-2027

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Accordo tra la Provincia autonoma di Trento e il Consiglio delle autonomie locali per la determinazione di misure idonee al sostegno della finanza locale.

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Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento

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Organizzazione degli interventi della Provincia in materia di protezione civile

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 08.05.2026 12:10

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