Beiträge zur Finanzierung der sportlichen Solidarität (Liquidation)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses im Rahmen eines Feststellungsverfahrens zur Deckung der Kosten für Rehabilitations- und Spezialmaßnahmen sowie für die Anschaffung von Hilfsmitteln für Sportler mit Wohnsitz in der Provinz Trient, die infolge von Verletzungen bei der Ausübung von Sportaktivitäten dauerhaft körperlich behindert sind.

Beschreibung

Hierbei handelt es sich um den Antrag von Leistungsempfängern, die eine Finanzierung zur Deckung der Ausgaben für Rehabilitations- und Spezialmaßnahmen in zugelassenen oder dem nationalen Gesundheitsdienst angeschlossenen Einrichtungen, einschließlich grenzüberschreitender Einrichtungen, sowie für den Kauf von Hilfsmitteln erhalten haben, sofern diese nicht bereits durch die geltenden Gesundheits- oder Sozialgesetze vorgesehen sind.

Die Solidaritätsfinanzierung wird in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, bis zu dem in Artikel 28 des Provinzialgesetzes Nr. 4/2016 festgelegten Betrag von 50.000 Euro und in jedem Fall innerhalb der Grenze des Defizits und des gewährten Beitrags.

Der Beitrag ist in Artikel 28 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses muss innerhalb der vom Leiter des Dienstes Tourismus und Sport in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses gesetzten Frist eingereicht werden.

An wen es sich richtet

In der Provinz ansässige Sportler mit dauerhaften körperlichen Behinderungen infolge von Verletzungen bei der Ausübung von Sportaktivitäten, die von den durch das CONI und das CIP anerkannten Sportverbänden geregelt werden, denen die beantragte Finanzierung auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt wurde.

Der Antrag muss vom Antragsteller oder von der Person unterzeichnet werden, die rechtlich befugt ist, im Namen des Zuschussempfängers als Vormund, Kurator, Unterstützungsverwalter oder in anderer Funktion zu handeln.

So geht es

Der Zuschussantrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Abrechnung der entstandenen Kosten, datiert und unterschrieben.
3. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat, datiert und unterzeichnet.
4. Eine quittierte Kopie der Rechnungen oder andere gleichwertige Belege für alle in der Kostenaufstellung aufgeführten Ausgaben.
5. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Abrechnung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung der eingereichten Rechnungen durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Girokonto. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Beiträge zur Finanzierung der sportlichen Solidarität (Antrag)

Informationen, Anleitungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses im Rahmen eines Feststellungsverfahrens zur Deckung der Kosten für Rehabilitations- und Spezialmaßnahmen sowie für die Anschaffung von Hilfsmitteln für Sportler mit Wohnsitz in der Provinz Trient, die aufgrund von Verletzungen bei der Ausübung von Sportaktivitäten dauerhaft körperlich behindert sind.

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:07

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