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Beiträge zur Finanzierung der sportlichen Solidarität (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung einer Finanzhilfe mit einem Bewertungsverfahren.

Beschreibung

Die Mittel werden zur Deckung der Kosten für Rehabilitations- und Spezialmaßnahmen in zugelassenen oder dem nationalen Gesundheitsdienst angeschlossenen Einrichtungen, einschließlich grenzüberschreitender Einrichtungen, sowie für die Anschaffung von Hilfsmitteln gewährt, sofern diese nicht bereits in den geltenden Gesundheits- oder Sozialvorschriften vorgesehen sind.

Jeder Begünstigte kann über mehrere Jahre hinweg mehrere Anträge bis zu dem in Artikel 28 des Provinzialgesetzes Nr. 4/2016 festgelegten Betrag und im Rahmen der im Provinzhaushalt verfügbaren Mittel stellen.

Der erste Antrag muss innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Gutachtens zur Feststellung der dauerhaften zivilen Invalidität durch das Referat für Rechtsmedizin der Provinzagentur für das Gesundheitswesen der Autonomen Provinz Trient gestellt werden.

Die Ausgaben, einschließlich Mehrwertsteuer, sind förderfähig für:
(a) Rehabilitationsmaßnahmen
b) fachärztliche Tätigkeiten;
c) Krankenhausaufenthalte für Rehabilitations- und/oder Spezialmaßnahmen und für Entlastungsleistungen;
(d) Kauf von direkten und indirekten Hilfsmitteln.

Die oben genannten Ausgaben müssen mit dem vom Gesundheitsamt der Autonomen Provinz Trient für den Patienten festgelegten Gesundheitspfad übereinstimmen, nach der Einreichung des ersten Antrags entstanden sein, eindeutig auf die Behinderung zurückzuführen sein und dürfen nicht bereits vom staatlichen Gesundheitsdienst, dem Sozialdienst oder der Sportversicherung übernommen werden.

Der Solidaritätszuschuss wird in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, bis zu dem in Artikel 28 des Provinzgesetzes Nr. 4/2016 festgelegten Betrag von 50.000 Euro.

Der Beitrag ist in Artikel 28 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

An wen es sich richtet

In der Provinz ansässige Sportler mit dauerhaften körperlichen Behinderungen infolge von Verletzungen bei der Ausübung von sportlichen Aktivitäten, die von den durch CONI und CIP anerkannten Sportverbänden geregelt werden, die auf Provinzebene im Amateurbereich tätig sind.

Der Antrag muss vom Antragsteller oder von der Person unterzeichnet werden, die rechtlich befugt ist, als Vormund, Pfleger, Betreuer oder sonstige Person im Namen des Begünstigten zu handeln.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht werden. Er kann im PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Besondere Fälle

Sind die verfügbaren Mittel erschöpft, bleiben die Anträge für das folgende Haushaltsjahr gültig.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Bescheinigung über die Sportverletzung, die zu einer Behinderung geführt hat.
3. Verordnung der erforderlichen Hilfsmittel und des Hilfsbedarfs durch einen Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
4. Vollständiger, datierter und unterzeichneter Ausgabenplan. Bei Anträgen, die nach dem Erstantrag gestellt werden, vollständiger Kostenplan mit Kostenvoranschlägen oder Rechnungen, wenn bereits Ausgaben getätigt wurden.
5. Erklärung, dass die beantragten Ausgaben nicht durch andere Beiträge, Versicherungen oder Entschädigungen gedeckt sind.
6. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
7. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Bei Anträgen, die nach dem ersten Antrag gestellt werden, müssen die unter Punkt 2 genannten Unterlagen nicht mehr beigefügt werden.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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