Beschreibung
Beitragsberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotellerie und Tourismus, einschließlich Berghütten und Selbstständige gemäßArtikel 2222 des Zivilgesetzbuches.
Arten von förderfähigen Interventionen
Die zuschussfähigen Ausgaben umfassen
- Entschädigung für eine erhebliche Unterbrechung der Tätigkeit oder einen Rückgang der Einnahmen aus Verkäufen oder Dienstleistungen infolge von Katastrophen.
Beitragsmaßnahme
- DieEntschädigung für Einkommensverluste im Zeitraum vom 4. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 beträgt 45 % der zuschussfähigen Ausgaben nach der De-minimis-Regel.
- Die Entschädigung für Einkommensverluste wird in einemPauschalbetrag nach der Vollstreckbarkeit der Fördermaßnahme gezahlt.
Beschränkungen
Verpflichtungen
Die Empfänger der Beiträge und Entschädigungen müssen sich außer in Fällen höherer Gewalt verpflichten, die Produktionstätigkeit, auch wenn sie sich von der zuvor bestehenden unterscheidet und auch durch Verpachtung des Betriebs, mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung fortzusetzen.
Kumulierung
Die nach den Kriterien vorgesehene Entschädigung darf nicht mit anderen Leistungen kumuliert werden, die von öffentlichen Verwaltungen oder Einrichtungen für dieselben Zwecke gewährt werden.