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Beiträge zu Versicherungspolicen für Freiwilligenorganisationen Katastrophenschutz

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Freiwillige Organisationen, die in der Liste gemäß Artikel 49 des Provinzialgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 eingetragen sind

Beschreibung

Beschränkungen

Die Beratung des G.P. Nr. 1612 d.d.15 September 2014 mit dem Thema "Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen an die Organisationen, die in der Provinzliste der freiwilligen Katastrophenschützer eingetragen sind, für den Abschluss von Versicherungspolicen zu Gunsten der Betreiber, um die Risiken zu decken, die bei der Ausübung ihrer Aufgaben auftreten. - Art. 54, Absatz 1 des Provinzgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 ", und insbesondere dessen Anhang A), der integraler Bestandteil ist, legt die Kriterien und Verfahren für die Gewährung solcher Beiträge fest.

Die Möglichkeit der Gewährung solcher Beiträge ist in Art. 54 des Provinzgesetzes Nr. 9/2011 - Regelung der Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient - vorgesehen

An wen es sich richtet

Freiwillige Organisationen, die in der Liste gemäß Artikel 49 der Norma Foral Nr. 9 vom 1. Juli 2011 eingetragen sind

So geht es

Der Antrag wird unter Verwendung des auf der institutionellen Website der Provinz veröffentlichten Formulars auf eine der folgenden Arten eingereicht

- Übermittlung per Telematik unter Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften an die Adresse: serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it;

- direkte Übergabe an die zuständige Struktur

- Übermittlung per Post, per Einschreiben mit Rückschein. Für die Einhaltung der Fristen gilt der Tag der Absendung als Tag der Absendung.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag muss eine eidesstattliche Erklärung gemäß Artikel 47 des Präsidialerlasses Nr. 445 vom 18. Dezember 2000 enthalten, in der die Anzahl der Mitglieder der gemeinnützigen Organisation zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Tatsache bestätigt wird, dass die Organisation keine anderen Zuschüsse im Rahmen anderer Landesgesetze oder von anderen öffentlichen Einrichtungen für dieselben Zwecke beantragt und/oder erhalten hat.

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

(a) Gesamtkostenvoranschlag

b) Angabe der Art der Police unter Bezugnahme auf jede einzelne Funktion, die innerhalb der Organisation abgedeckt wird, und Angabe des Höchstbetrags der Deckung.

Formulare

Zeiten und Fristen

2022 01 Nov

Le domande vanno presentate dall'1 al 15 novembre dell'anno precedente a quello a cui si riferisce il contributo

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab der Frist für die Einreichung der Anträge.

Die zuständige Struktur kümmert sich um die Bearbeitung der Anträge und prüft die Zuschussfähigkeit der Ausgaben, insbesondere
- die Angemessenheit der Ausgaben im Verhältnis zur Anzahl der Freiwilligen, die der antragstellenden Organisation angehören
- dass die Obergrenzen der Versicherungspolice nicht unter den in Artikel 2 der Durchführungskriterien von Artikel 54 des LP 9/2011 vorgesehenen Grenzen liegen
- dass die Versicherungsprämie im Hinblick auf die Marktwerte für das abgedeckte Risiko kongruent ist.

Der Leiter der zuständigen Struktur erlässt die Maßnahme zur Gewährung des Beitrags innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Die Auszahlung des Beitrags erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Barmitteln durch die Provinz in zwei Raten
- 70 % innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung über die Gewährung des Beitrags, vorbehaltlich der Übermittlung einer Kopie der Versicherungspolice, die die tatsächliche Verfügbarkeit von Barmitteln bestätigt;
- der Restbetrag in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags innerhalb von 28,2 (achtundzwanzig) Februar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Vorauszahlung geleistet wurde, vorbehaltlich der Vorlage des Rechnungsabschlusses bei der zuständigen Struktur, der die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Summe bescheinigt.

Wird im Laufe des Berichtszeitraums festgestellt, dass die Ausgaben niedriger sind als der bewilligte Betrag, stellt der Leiter der zuständigen Einrichtung der Provinz eine entsprechende Urkunde zur Neuberechnung des Zuschusses aus, wobei dieser um einen Betrag in Höhe der niedrigeren Ausgaben gekürzt wird, und ordnet die teilweise Streichung des Zuschusses an.

Im Falle einer teilweisen Aufhebung des Zuschusses ist der Zuschuss zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Gewährung bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung zurückzuzahlen.

Die Frist für die Rückzahlung kann in begründeten Fällen und auf Antrag durch eine Entscheidung des Direktors der zuständigen Struktur um höchstens weitere 60 Tage verlängert werden, wobei die gewährte Finanzhilfe verfallen kann.

Die zuständige Struktur ordnet gemäß den Bestimmungen des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1980 vom 14. September 2007 den Verfall des Zuschusses für die Begünstigten in folgenden Fällen an
- Die Interessenten haben die Interventionen, für die der Zuschuss gewährt wurde, nicht innerhalb der in diesen Kriterien festgelegten Fristen durchgeführt;
- die Beteiligten haben die Frist für die Berichterstattung über die Ausgaben nicht eingehalten.

Nach Erlass der Maßnahme, mit der der Verfall der dem Interessenten gewährten Zuwendung angeordnet wird, fordert die Provinzverwaltung die zu Unrecht gezahlten Beträge in der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Form zurück, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 01:47

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