Beschreibung
Beitragsberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotellerie und Tourismus, einschließlich Berghütten und Selbstständige gemäßArtikel 2222 des Zivilgesetzbuches.
Arten von förderfähigen Interventionen
Die zuschussfähigen Ausgaben umfassen
- der Wiederaufbau oder die Instandsetzung der dem Antragsteller zur Verfügung stehenden beschädigten, zerstörten, unbrauchbar gemachten oder unbenutzbaren Immobilien sowie der angrenzenden Flächen und Hauptzugangswege zu diesen Immobilien
- Ersatz oder Reparatur von beschädigten beweglichen Sachen (Mobiliar, Fahrzeuge, verschiedene Geräte usw.). Der Ersatz oder die Reparatur von Immobilieninstallationen (elektrische Anlage, Heizungsanlage usw.) wird für die Zwecke dieser Kriterien den beweglichen Sachen gleichgestellt, wenn keine weiteren Arbeiten an der Immobilie vorgenommen werden;
- Entschädigung für den Verlust von Vorräten.
Beitrag Maßnahme
- Der Beitrag entspricht 90 % der zuschussfähigen Ausgaben im Rahmen der De-minimis-Regelung für Investitionen in Immobilien - bewegliche Sachen und Entschädigung für Bestandsverluste.
- DieEntschädigung für Einkommensverluste während des Zeitraums vom 6. August 2022 bis zum 15. August 2022 entspricht 30 % der förderfähigen De-minimis-Ausgaben.
- Die Entschädigung für Einkommensverluste wird in Form einesPauschalbetrags nach der Vollstreckbarkeit der Bewilligungsmaßnahme gezahlt.
Beschränkungen
Verpflichtungen
Die Empfänger der Beiträge und Entschädigungen müssen sich außer in Fällen höherer Gewalt verpflichten, die Produktionstätigkeit, auch wenn sie sich von der zuvor bestehenden unterscheidet und auch durch Verpachtung des Betriebs, mindestens drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Antragstellung fortzusetzen.
Kumulierung
Die nach diesen Kriterien vorgesehenen Beiträge und Entschädigungen dürfen nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden, die von öffentlichen Verwaltungen oder Einrichtungen für dieselben Güter und zu denselben Zwecken gewährt werden, ebenso wenig wie mit den Steuerabzügen, die für Umstrukturierungs- und Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit den für die Förderung zugelassenen Arbeiten vorgesehen sind. Wenn die zerstörten oder beschädigten Güter bereits im Rahmen anderer Provinzialgesetze bezuschusst wurden, ist der Ersatz/Wiederaufbau, der im Rahmen dieses Gesetzes bezuschusst wird, auf jeden Fall zulässig.