Beiträge für wirtschaftliche Aktivitäten Kalamität Val di Fassa 2022

  • Nicht aktiv

Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen. Die Frist ist am 2. Januar 2023 abgelaufen.

Kriterien, Methoden und Formulare für die Beantragung von Beiträgen und Entschädigungen für die durch das Unglück vom 5. August 2022 in den Gemeinden San Giovanni di Fassa - Sen Jan, Campitello - Ciampedél und Mazzin - Mazin geschädigten Wirtschaftstätigkeiten. Anlage 1 zum Beschluss Nr. 1824/2022.

Maltempo in Val di Fassa (smottamenti e colate di fango - le operazioni di ripristino) © Sconosciuto - Licenza proprietaria

Beschreibung

Beitragsberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotellerie und Tourismus, einschließlich Berghütten und Selbstständige gemäßArtikel 2222 des Zivilgesetzbuches.

Arten von förderfähigen Interventionen

Die zuschussfähigen Ausgaben umfassen

  • der Wiederaufbau oder die Instandsetzung der dem Antragsteller zur Verfügung stehenden beschädigten, zerstörten, unbrauchbar gemachten oder unbenutzbaren Immobilien sowie der angrenzenden Flächen und Hauptzugangswege zu diesen Immobilien
  • Ersatz oder Reparatur von beschädigten beweglichen Sachen (Mobiliar, Fahrzeuge, verschiedene Geräte usw.). Der Ersatz oder die Reparatur von Immobilieninstallationen (elektrische Anlage, Heizungsanlage usw.) wird für die Zwecke dieser Kriterien den beweglichen Sachen gleichgestellt, wenn keine weiteren Arbeiten an der Immobilie vorgenommen werden;
  • Entschädigung für den Verlust von Vorräten.
Beitrag Maßnahme
  • Der Beitrag entspricht 90 % der zuschussfähigen Ausgaben im Rahmen der De-minimis-Regelung für Investitionen in Immobilien - bewegliche Sachen und Entschädigung für Bestandsverluste.
  • DieEntschädigung für Einkommensverluste während des Zeitraums vom 6. August 2022 bis zum 15. August 2022 entspricht 30 % der förderfähigen De-minimis-Ausgaben.
  • Die Entschädigung für Einkommensverluste wird in Form einesPauschalbetrags nach der Vollstreckbarkeit der Bewilligungsmaßnahme gezahlt.

Beschränkungen

Verpflichtungen

Die Empfänger der Beiträge und Entschädigungen müssen sich außer in Fällen höherer Gewalt verpflichten, die Produktionstätigkeit, auch wenn sie sich von der zuvor bestehenden unterscheidet und auch durch Verpachtung des Betriebs, mindestens drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Antragstellung fortzusetzen.

Kumulierung

Die nach diesen Kriterien vorgesehenen Beiträge und Entschädigungen dürfen nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden, die von öffentlichen Verwaltungen oder Einrichtungen für dieselben Güter und zu denselben Zwecken gewährt werden, ebenso wenig wie mit den Steuerabzügen, die für Umstrukturierungs- und Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit den für die Förderung zugelassenen Arbeiten vorgesehen sind. Wenn die zerstörten oder beschädigten Güter bereits im Rahmen anderer Provinzialgesetze bezuschusst wurden, ist der Ersatz/Wiederaufbau, der im Rahmen dieses Gesetzes bezuschusst wird, auf jeden Fall zulässig.

An wen es sich richtet

  • Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotel und Tourismus, einschließlich der Berghütten
  • Selbstständige, die im Handelsregister von Trient oder im Wirtschafts- und Verwaltungsregister (R.E.A.) eingetragen sind oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, wenn sie nicht in den genannten Registern eingetragen sein müssen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Der Antrag kann per elektronischer Post eingereicht werden(E-Mail oder zertifizierte E-Mail/PEC: die Unterlagen müssen mit einer digitalen Signatur oder auf herkömmliche Weise unterzeichnet, eingescannt und der E-Mail-Nachricht zusammen mit einer Kopie des Ausweises des Teilnehmers beigefügt werden).

In jedem Fall müssen die Unterlagen auf dem angegebenen telematischen Weg an diezertifizierte E-Mail-Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it übermittelt werden.

Attenzione!
Der Antrag muss eingereicht werden zwischen
2. November 2022 bis 2. Januar 2023

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • von einem qualifizierten Techniker erstellterKostenvoranschlag in Form einer geschätzten metrischen Berechnung oder einer endgültigen Berechnung für die durchgeführten Arbeiten
  • Schätzungsbericht über den Wert der beweglichen Sachen und des Inventars zum Zeitpunkt des Unglücksereignisses;
  • falls Versicherungsschutz besteht, Kopie des von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Inspektions-/Gutachtensberichts ;
  • Prüfbescheinigung, ausgestellt von einem bei der Berufsvereinigung der Wirtschaftsprüfer und Buchhaltungsexperten registrierten Fachmann oder von einem C.A.T.-H.U.B.-Dienstleistungsunternehmen, das von einer Berufsvereinigung kontrolliert wird, ausgestellt in Übereinstimmung mit dem von der zuständigen Provinzstruktur erstellten Faksimile, das den Umfang der Tätigkeit während der Beobachtungszeiträume belegt.

Formulare

Zeiten und Fristen

2023 02 Jan

Periodo validità Calamità Val di Fassa 2022 02.11.2022 ⇢ 02.01.2023

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Zuschüsse werden in chronologischer Reihenfolge ab dem Datum des Abschlusses der Voruntersuchung durch Entscheidung des zuständigen Verwalters innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge bis zur Höhe der im Provinzhaushalt verfügbaren Mittel gewährt.Die Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Erhalts des Zuschussbescheids abgeschlossen werden; diese Frist kann auf begründeten Antrag, der innerhalb der ursprünglichen Frist einzureichen ist, um ein Jahr verlängert werden.Die Kostenaufstellung muss innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der Frist für den Abschluss eingereicht werden. Sind die gemeldeten Ausgaben niedriger als die bewilligten Ausgaben, so werden letztere auf der Grundlage der innerhalb der Frist tatsächlich durchgeführten Maßnahmen oder der vom Begünstigten tatsächlich getätigten Ausgaben neu berechnet.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento

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Art. 66 della l.p. 1 luglio 2011, n. 9: dichiarazione di sussistenza della calamità in relazione ai gravi danni causati da intensi fenomeni di maltempo che hanno interessato nella giornata del 5 agosto 2022 i comuni di San Giovanni di Fassa-Sen Jan, Campitello -Ciampedél e Mazzin-Mazin.

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Approvazione dei criteri e modalità di concessione dei contributi e indennizzi previsti dell'art. 72 della legge provinciale 1 luglio 2011, n. 9 del 2011, a favore delle attività economiche danneggiate dall'evento calamitoso di cui alla delibera n. 1479 di data 12 agosto 2022 (calamità del 5 agosto 2022 per i comuni di San Giovanni di Fassa, Campitello e Mazzin) nonché dall'evento calamitoso di cui al Decreto del Presidente della Provincia n. 10 di data 8 luglio 2022 di dichiarazione dello stato di emergenza, come modificato dal successivo Decreto del Presidente della Provincia n. 12 di data 3 agosto 2022 (Emergenza Marmolada).

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:42

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