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Beiträge für die durch die Unwetter im Juli 2021 verursachten Schäden (Liquidation)

  • Nicht aktiv

Dienst wegen Fristablaufs inaktiv

Verfahren für die Meldung von Ausgaben für Reparatur-/Wiederaufbauarbeiten an Wohngebäuden und deren Zubehör, die durch die Katastrophen vom 7., 8. und 13. Juli 2021 geschädigt wurden, durch private Parteien.

Beschreibung

Was die Beiträge und Entschädigungen für die durch die Unwetter im Juli 2021 verursachten Schäden betrifft, so muss der Antragsteller, sobald der Beitrag durch die Entscheidung des Leiters des Dienstes für Risikoprävention und der Einheitlichen Notrufzentrale bewilligt wurde und der entsprechende Bescheid eingegangen ist , die erforderlichen Unterlagen für die Meldung der entstandenen Kosten vorlegen, wie in den Punkten 6 und 8 der Kriterien in Anhang 1 des Beschlusses der Diputación Foral Nr. 1491 vom 10. September 2021 vorgesehen. Insbesondere:

  • Für die Meldung von Ausgaben für Arbeiten an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und deren Zubehör, für damit zusammenhängende anlagentechnische Arbeiten und Evakuierungsarbeiten bis zu einem Betrag von 10.000,00 € inkl. MwSt. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Punkt "a" des Förderungsantrags) sowie für die Anschaffung/Reparatur von Möbeln und größeren Haushaltsgeräten (Punkt "b" des Förderungsantrags) ist das Formular 1 (vom Antragsteller auszufüllen) mit den entsprechenden Anlagen einzureichen;
  • Formblatt 2a (vom Antragsteller auszufüllen) und Formblatt 2b (vom beauftragten Techniker auszufüllen), einschließlich der entsprechenden Anlagen, sind für die Erstattung von Ausgaben für Arbeiten an Wohngebäuden und deren Zubehör, zugehörige Installationen und Aufräumarbeiten , die 10.000,00 € einschließlich MwSt. gemäß dem Gesetz übersteigen (Punkt "a" des Zuschussantrags), sowie für den Kauf/Reparatur von Möbeln und größeren Haushaltsgeräten (Punkt "b" des Zuschussantrags) einzureichen.

Übertragung der Verantwortung für die Berichterstattung über Ausgaben und die Einziehung des Zuschusses

Beabsichtigt der Zuschussempfänger, die Verantwortung für die Meldung der getätigten Ausgaben (*) und die Einziehung des Zuschussbetrags in seinem Namen an eine andere Partei zu delegieren, muss er das entsprechende Formular einreichen.
Bitte beachten Sie, dass in dem einzigen Fall, in dem der Finanzhilfeempfänger beabsichtigt, auch die Einziehung des Finanzhilfebetrags zu delegieren, ein Vollmachtsformular für die Einziehung zugunsten eines Dritten mit der Unterschrift der delegierenden Partei (des Finanzhilfeempfängers) , die von einem öffentlichen Beamten beglaubigt ist, eingereicht werden muss. Die Beglaubigung der Unterschrift des Bevollmächtigten erfolgt durch einen Notar, einen Kanzler, einen Gemeindesekretär oder einen vom Bürgermeister beauftragten Bediensteten oder durch den mit der Entgegennahme der Unterlagen betrauten Bediensteten oder, wenn dieser im Ausland ansässig ist, bei einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Beglaubigung der Unterschrift unterliegt der Stempelsteuer und erfordert daher die Anbringung einer Steuermarke in Höhe von 16,00 € an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Vollmachtsformular.

(*) Bitte beachten Sie, dass der Begünstigte der Finanzhilfe in jedem Fall der Inhaber (oder Mitinhaber) der Rechnung für das Projekt oder den Teil des Projekts sein muss, auf das sich die Finanzhilfe bezieht.

Beschränkungen

Die Arbeiten müssen innerhalb von zwei Jahren nach Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein. Über die Ausgaben muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten Rechenschaft abgelegt werden. Die Frist für die Fertigstellung der Arbeiten kann einmalig um höchstens ein Jahr und die Frist für die Abrechnung der Ausgaben um weitere 30 Tage verlängert werden.

An wen es sich richtet

Privatpersonen, die Eigentümer oder Nutznießer von als Wohnung genutzten Gebäuden sind, die durch die Unwetter vom 7., 8. und 13. Juli 2021 in den betroffenen Gemeinden beschädigt wurden, und die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2021 einen Antrag gestellt haben und den entsprechenden Beitrag durch die Entscheidung des Leiters des Dienstes für Risikoprävention und der Einheitlichen Notrufzentrale erhalten haben.

Die Formulare müssen vom Zuschussempfänger eingereicht werden.

Beabsichtigt der Zuschussempfänger, eine andere Partei mit der Abrechnung der entstandenen Kosten und dem Einzug des gewährten Beitrags auf eigene Rechnung zu beauftragen, muss er das entsprechende Beauftragungsformular einreichen.

So geht es

Die ordnungsgemäß unterzeichneten Formulare können alternativ auf folgende Weise eingereicht werden

  • per Einschreiben an: serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it;
  • per Post (per Einschreiben mit Rückschein)
  • direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur (Dienst für Risikoprävention und einheitliche Notfallmaßnahmen - Sitz - Via Pedrotti, 18 - 38121 Trient) oder über die peripheren Hilfs- und Informationsstellen der Provinz.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Obligatorisch

Für die Meldung von Arbeiten an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und deren Zubehör, zugehörigen Anlagen und Aufräumarbeiten bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro einschließlich Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich vorgesehen:

  • Formular 1, vom Antragsteller auszufüllen

Für die Meldung von Arbeiten an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und ihren Nebenanlagen, zugehörigen Installationen und Aufräumarbeiten , die 10.000,00 Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer übersteigen:

  • Formular 2a, vom Antragsteller auszufüllen
  • Formblatt 2b, auszufüllen durch den beauftragten Techniker

Möglich

Im Falle einer Delegation für die Abrechnung der angefallenen Kosten und den eventuellen Einzug des Zuschusses auf das eigene Konto des Antragstellers:

  • Vollmachtsformular, entsprechend der bereitgestellten Vorlage

Formulare

Zeiten und Fristen

Abgelaufene Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Unterlagen mit einer Zahlungsanweisung auf das in den Formularen angegebene Girokonto. Falls zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

nur im Falle einer Delegation zur Einziehung des Zuschusses auf eigene Rechnung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Attuazione della delibera n. 1216 di data 16 luglio 2021: approvazione dei criteri e delle modalità per
la concessione dei contributi e indennizzi previsti dall'articolo 74, commi da 1 a 8, della l.p. n. 9 del
2011, a favore dei soggetti privati danneggiati dagli eventi calamitosi del 7, 8 e 13 luglio 2021 che
hanno colpito i Comuni di Arco, Dro, Nago-Torbole, Riva del Garda, Frassilongo, Levico Terme,
Bieno, Borgo Valsugana, Carzano, Castel Ivano, Castelnuovo, Castello Tesino, Cinte Tesino, Grigno,
Novaledo, Ospedaletto, Pieve Tesino, Roncegno Terme, Ronchi Valsugana, Samone, Scurelle, Telve,
Telve di Sopra, Torcegno, Folgaria, Lavarone, Luserna e Trento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 11:10

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