Beschreibung
Was die Beiträge und Entschädigungen für die durch die Unwetter im Juli 2021 verursachten Schäden betrifft, so muss der Antragsteller, sobald der Beitrag durch die Entscheidung des Leiters des Dienstes für Risikoprävention und der Einheitlichen Notrufzentrale bewilligt wurde und der entsprechende Bescheid eingegangen ist , die erforderlichen Unterlagen für die Meldung der entstandenen Kosten vorlegen, wie in den Punkten 6 und 8 der Kriterien in Anhang 1 des Beschlusses der Diputación Foral Nr. 1491 vom 10. September 2021 vorgesehen. Insbesondere:
- Für die Meldung von Ausgaben für Arbeiten an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und deren Zubehör, für damit zusammenhängende anlagentechnische Arbeiten und Evakuierungsarbeiten bis zu einem Betrag von 10.000,00 € inkl. MwSt. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Punkt "a" des Förderungsantrags) sowie für die Anschaffung/Reparatur von Möbeln und größeren Haushaltsgeräten (Punkt "b" des Förderungsantrags) ist das Formular 1 (vom Antragsteller auszufüllen) mit den entsprechenden Anlagen einzureichen;
- Formblatt 2a (vom Antragsteller auszufüllen) und Formblatt 2b (vom beauftragten Techniker auszufüllen), einschließlich der entsprechenden Anlagen, sind für die Erstattung von Ausgaben für Arbeiten an Wohngebäuden und deren Zubehör, zugehörige Installationen und Aufräumarbeiten , die 10.000,00 € einschließlich MwSt. gemäß dem Gesetz übersteigen (Punkt "a" des Zuschussantrags), sowie für den Kauf/Reparatur von Möbeln und größeren Haushaltsgeräten (Punkt "b" des Zuschussantrags) einzureichen.
Übertragung der Verantwortung für die Berichterstattung über Ausgaben und die Einziehung des Zuschusses
Beabsichtigt der Zuschussempfänger, die Verantwortung für die Meldung der getätigten Ausgaben (*) und die Einziehung des Zuschussbetrags in seinem Namen an eine andere Partei zu delegieren, muss er das entsprechende Formular einreichen.
Bitte beachten Sie, dass in dem einzigen Fall, in dem der Finanzhilfeempfänger beabsichtigt, auch die Einziehung des Finanzhilfebetrags zu delegieren, ein Vollmachtsformular für die Einziehung zugunsten eines Dritten mit der Unterschrift der delegierenden Partei (des Finanzhilfeempfängers) , die von einem öffentlichen Beamten beglaubigt ist, eingereicht werden muss. Die Beglaubigung der Unterschrift des Bevollmächtigten erfolgt durch einen Notar, einen Kanzler, einen Gemeindesekretär oder einen vom Bürgermeister beauftragten Bediensteten oder durch den mit der Entgegennahme der Unterlagen betrauten Bediensteten oder, wenn dieser im Ausland ansässig ist, bei einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Beglaubigung der Unterschrift unterliegt der Stempelsteuer und erfordert daher die Anbringung einer Steuermarke in Höhe von 16,00 € an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Vollmachtsformular.
(*) Bitte beachten Sie, dass der Begünstigte der Finanzhilfe in jedem Fall der Inhaber (oder Mitinhaber) der Rechnung für das Projekt oder den Teil des Projekts sein muss, auf das sich die Finanzhilfe bezieht.
Beschränkungen
Die Arbeiten müssen innerhalb von zwei Jahren nach Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein. Über die Ausgaben muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten Rechenschaft abgelegt werden. Die Frist für die Fertigstellung der Arbeiten kann einmalig um höchstens ein Jahr und die Frist für die Abrechnung der Ausgaben um weitere 30 Tage verlängert werden.