Beschreibung
Dies ist der Antrag der Sportorganisationen, die den Zuschuss zur Unterstützung von einjährigen Projekten erhalten haben, die darauf abzielen, die Zugangsbedingungen zu verbessern, die Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger zu fördern und die Zahl der Menschen - einschließlich derjenigen mit körperlichen, geistigen und sensorischen Behinderungen - zu erhöhen, die an Bewegungs-, Sport- und Spielaktivitäten teilnehmen.
Für Anträge, die bis zum 30. September 2024 eingereicht werden, wird der Vorschuss in Höhe von bis zu 50 % des gewährten Beitrags anerkannt.
Bei Anträgen, die ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden, wird der Vorschuss in Höhe von bis zu 50 % des gewährten Beitrags im Rahmen der bis zum Zeitpunkt der Beantragung des Vorschusses tatsächlich entstandenen Kosten anerkannt.
Der Beitrag ist in Artikel 21, Absatz 1, Buchstabe a) des Provinzialgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
ANTRÄGE, DIE BIS ZUM 30/09/2024 EINGEREICHT WERDEN
Der Antrag auf einen Vorschuss kann erst nach dem Beginn der Projektaktivitäten eingereicht werden.
ANTRÄGE, DIE AB DEM 01/01/2025 EINGEREICHT WERDEN
Der Antrag auf einen Vorschuss kann erst nach Beginn der im Rahmen des Projekts vorgesehenen Aktivitäten gestellt werden, und zwar in Höhe von maximal 50 % des gewährten Zuschusses und im Rahmen der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten.
Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.
CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Aktivitäten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Zuweisung des Anreizes selbst oder zum Zeitpunkt der Beantragung desselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten.
Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.