Es handelt sich um einen Zuschuss zur Unterstützung von Projekten mit einer Laufzeit von einem Jahr, die darauf abzielen
(a) Verbesserung der Zugangsbedingungen, Förderung der Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger und Erhöhung der Zahl der Menschen - einschließlich derjenigen mit körperlichen, geistigen und sensorischen Behinderungen -, die Bewegungs-, Sport- und Spielaktivitäten ausüben;
b) Förderung eines korrekten Lebensstils, der darauf abzielt, einen angemessenen Gesundheitszustand zu erreichen oder zu erhalten und dem Auftreten von Krankheiten vorzubeugen, die mit falschem oder ungesundem Verhalten zusammenhängen
c) Förderung von Beziehungen und sozialem Zusammenhalt, indem der Sport als nützliches Instrument für die persönliche Entwicklung genutzt und die erzieherische Funktion der motorischen Aktivitäten wiederhergestellt wird
d) das Erlernen, die Umsetzung und die Verbreitung der olympischen Werte (Fair Play, Teilnahme, Freundschaft, Loyalität, Solidarität, Engagement, Respekt, Mut, Selbstverbesserung, Frieden, Gleichheit, Internationalismus) und/oder der paralympischen Werte (Mut, Entschlossenheit, Inspiration, Gleichheit) zu fördern, auch durch die Einbeziehung olympischer Testimonials.
Förderfähig sind folgende Arten von Ausgaben, die der Durchführung der Aktivität zuzurechnen sind und für die die Unterlagen nach dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden
(a) Kauf von unterstützendem Material und Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Verbreitung von Informationen;
b) Erstattungen und Entschädigungen für die folgenden im Sportbereich tätigen Personen: Ausbilder, Trainer, technische Leiter, Sportmanager, Athletiktrainer;
(c) Erstattungen und Entschädigungen für registrierte Sporttechniker;
(d) Erstattungen an Freiwillige im Sport;
e) Vermietung von Sportausrüstungen, Materialien, Mitteln und Instrumenten, auch für behinderte Teilnehmer
f) Anmietung und/oder Ausstattung von Sport- und/oder Aggregationseinrichtungen, einschließlich solcher, die für behinderte Teilnehmer ausgestattet sind;
g) Honorare und Erstattungen für Dozenten und Referenten;
h) Honorare und Erstattungen für Referenten und Testimonials des olympischen oder paralympischen Sports;
i) Erstattung der Differenz zwischen den Anmeldegebühren, wenn es eine 50%ige Ermäßigung für behinderte und gebrechliche Teilnehmer, junge Menschen unter 18 Jahren und ältere Menschen über 65 Jahren gibt;
(j) Transport für die Teilnehmer
k) Versicherungsschutz für die Teilnehmer, jedoch nur, wenn eine speziell für das Projekt abgeschlossene Police vorliegt;
l) Krankenwagen und öffentliche Sicherheitsdienste;
m) Erfrischungen für die Teilnehmer und das Hilfspersonal der Initiative;
n) allgemeine organisatorische Ausgaben und/oder kleinere Anschaffungen, die für die Durchführung der Aktivität erforderlich sind, bis zu einem Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der vorgenannten Posten.
Der Zuschuss wird in Höhe von 80 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € pro Initiative gewährt.
Ungeachtet des Höchstbetrags kann der Beitrag auf 90 % der förderfähigen Ausgaben für Projekte angehoben werden, die speziell auf Menschen mit Behinderungen oder auf fragile Bevölkerungsgruppen und/oder die Gleichstellung der Geschlechter und/oder den sozialen Zusammenhalt und/oder das Erlernen und die Umsetzung der olympischen und paralympischen Werte ausgerichtet sind.
Der Beitrag ist in Artikel 21, Absatz 1, Buchstabe a) des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Jeder Antragsteller kann nur ein Projekt pro Jahr einreichen.
Die Gesamtpunktzahl, die jede einzelne Initiative erreicht, bestimmt ihre Position in der Rangliste.
Anträge, die weniger als 18 von 47 Punkten erreichen, sind nicht förderfähig.
| CUP |
| Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Stellen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder bei der Gewährung des Anreizes selbst oder bei der Beantragung desselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten. Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt. Wenn der CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben wurde oder vom Abtretenden/Leistungserbringer falsch angegeben wurde und dieser ihn nicht korrekt neu ausgestellt hat (= Gutschrift, die die Rechnung storniert und eine neue Rechnung ausstellt), kann der Abtretungsempfänger/Käufer den CUP in die Rechnung integrieren, indem er den Webservice nutzt, der auf dem Portal Rechnungen und Zahlungen, Bereich "Elektronische Rechnungen und andere MwSt.-Daten", Feld "Mitteilungen", Link "Integration CUP" der Agentur der Einnahmen verfügbar ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem entsprechenden Leitfaden: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura. |
ACHTUNG
Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu den Beihilfen und Subventionen der Provinz für Begünstigte, die im Unternehmensregister eingetragen sind und über Immobilien in ihrem Besitz verfügen, vom Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an den in Artikel 2424, erster Absatz, Abschnitt Aktiva, Punkt B-II, Ziffern 1), 2) und 3) des Zivilgesetzbuches genannten Vermögenswerten (= Grundstücke und Gebäude Anlagen und Maschinen; industrielle und kommerzielle Ausrüstung), umgesetzt auf Provinzebene durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein und während der gesamten Dauer der Initiativen bestehen bleiben. Die Nichteinhaltung der Versicherungspflicht führt zur Ablehnung des Zuschusses.