Beschreibung
Am späten Nachmittag des Freitags, 5. August 2022, hat ein heftiger Wolkenbruch ein begrenztes Gebiet des oberen Fassatals heimgesucht und nicht unerhebliche Schäden an der Infrastruktur und an mehreren öffentlichen und privaten Gebäuden in den Gemeinden San Giovanni di Fassa, Campitello di Fassa und Mazzin verursacht.
Geschädigte Privatpersonen können einen Beitrag für die Reparatur oder den Kauf von Fahrzeugen für den Privatgebrauch beantragen, die durch das Unglücksereignis beschädigt und zerstört oder unbrauchbar gemacht wurden und unter die Kategorien Mopeds (Art. 52), Motorräder (Art. 53) und Kraftfahrzeuge (Art. 54) der neuen Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret Nr. 285 vom 30. April 1992) sowie Wohnwagenanhänger fallen.
Im Einzelnen sind die folgenden Maßnahmen beihilfefähig
- Kauf eines neuen Fahrzeugs als Ersatz für ein durch die Katastrophe zerstörtes oder unbrauchbar gewordenes Fahrzeug (das unter die oben genannten Kategorien fällt)
- Reparaturen an Fahrzeugen (der oben genannten Kategorien), die durch die Katastrophe beschädigt wurden.
Beschränkungen
Der Antrag kann vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.
Die Gewährung von Beiträgen oder Entschädigungen unterliegt folgenden Prüfungen
- Überprüfung, ob das Fahrzeug zu den von der Katastrophe betroffenen Fahrzeugen gehört;
- Überprüfung, ob das Fahrzeug tatsächlich unbrauchbar ist;
- Überprüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Reparaturarbeiten.
Wenn das beschädigte Fahrzeug versichert ist, werden die zuschussfähigen Ausgaben um den von der Versicherung gezahlten Betrag gekürzt.