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Beiträge für Schäden, die durch das Unglück vom 5. August 2022 verursacht wurden - Fahrzeuge

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Beiträge für Schäden an Privatfahrzeugen infolge des Unglücks vom 5. August 2022 in den Gemeinden San Giovanni di Fassa, Campitello di Fassa und Mazzin

Beschreibung

Am späten Nachmittag des Freitags, 5. August 2022, hat ein heftiger Wolkenbruch ein begrenztes Gebiet des oberen Fassatals heimgesucht und nicht unerhebliche Schäden an der Infrastruktur und an mehreren öffentlichen und privaten Gebäuden in den Gemeinden San Giovanni di Fassa, Campitello di Fassa und Mazzin verursacht.

Geschädigte Privatpersonen können einen Beitrag für die Reparatur oder den Kauf von Fahrzeugen für den Privatgebrauch beantragen, die durch das Unglücksereignis beschädigt und zerstört oder unbrauchbar gemacht wurden und unter die Kategorien Mopeds (Art. 52), Motorräder (Art. 53) und Kraftfahrzeuge (Art. 54) der neuen Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret Nr. 285 vom 30. April 1992) sowie Wohnwagenanhänger fallen.

Im Einzelnen sind die folgenden Maßnahmen beihilfefähig

  • Kauf eines neuen Fahrzeugs als Ersatz für ein durch die Katastrophe zerstörtes oder unbrauchbar gewordenes Fahrzeug (das unter die oben genannten Kategorien fällt)
  • Reparaturen an Fahrzeugen (der oben genannten Kategorien), die durch die Katastrophe beschädigt wurden.

Beschränkungen

Der Antrag kann vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.

Die Gewährung von Beiträgen oder Entschädigungen unterliegt folgenden Prüfungen

  • Überprüfung, ob das Fahrzeug zu den von der Katastrophe betroffenen Fahrzeugen gehört;
  • Überprüfung, ob das Fahrzeug tatsächlich unbrauchbar ist;
  • Überprüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Reparaturarbeiten.

Wenn das beschädigte Fahrzeug versichert ist, werden die zuschussfähigen Ausgaben um den von der Versicherung gezahlten Betrag gekürzt.

An wen es sich richtet

Eigentümer von Fahrzeugen zur privaten Nutzung, die durch das Unglück vom 5. August 2022 beschädigt und zerstört oder unbrauchbar gemacht wurden und die unter die Kategorien Mopeds (Art. 52), Motorräder (Art. 53) und Kraftfahrzeuge (Art. 54) der neuen Straßenverkehrsordnung (Gesetzesverordnung 285 vom 30. April 1992) fallen, sowie von Wohnwagenanhängern.

Der Antrag muss vom Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs eingereicht werden.

So geht es

Die Bewerbung kann alternativ auf folgende Weise eingereicht werden

  • per E-Mail an: serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it
    Die Unterlagen (Antragsformular und Anhänge) müssen mit einer digitalen Unterschrift oder einer handschriftlichen Unterschrift versehen, eingescannt und an die E-Mail-Nachricht angehängt werden. Im Falle einer handschriftlichen Unterschrift muss eine Kopie des Ausweises des Teilnehmers beigefügt werden;
  • per Post (per Einschreiben mit Rückschein) zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des Teilnehmers.
    Die Einhaltung der Einreichungsfrist wird durch das Datum der Absendung dokumentiert;
  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur (Servizio Prevenzione Risks e Centrale Unica Emergenze - Ufficio Centrale Unica Emergenze - via Pedrotti, 18 - 38121 Trento) oder über die peripheren Hilfs- und Informationsstellen der Provinz.

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfe.

Die Beiträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums der Anträge und der eventuellen Eingliederungen gewährt.

Die Beiträge werden vorbehaltlich des Kassenbudgets der Provinz in einer einzigen Rate nach ihrer Bewilligung auf der Grundlage geeigneter Unterlagen über die Steuerausgaben innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen ausgezahlt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Kontakt

Contatti di Servizio prevenzione rischi e centrale unica di emergenza

Email - Segreteria:
serv.prevenzionerischi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494864

Telefono - Segreteria:
0461.494864

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 02.09.2025 18:09

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