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Beihilfen im Umweltbereich – Landesgesetz 6/2023

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Beihilfen zur Förderung von Investitionen im Umweltbereich.

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Beschreibung

Beihilfen zur Förderung von Investitionen von Unternehmen in die Energiewende, denUmweltschutz,die Kreislaufwirtschaft unddie Energieeffizienz.
   

Was wird gefördert?

Es kann eine Förderung für Investitionsvorhaben in folgenden Bereichen beantragt werden:

  • Biomasseanlagen auf Holzbasis für Produktionsprozesse (Teilmaßnahme C1);
  • Fernwärmeanlagen (Teilmaßnahme C2);
  • hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für Produktionsprozesse (Teilmaßnahme C3);
  • umfassende Sanierung der Gebäudehülle – Anlagen im Nicht-Beherbergungssektor (Teilmaßnahme C4);
  • umfassende Sanierung der Gebäudehülle – Anlagen im Beherbergungssektor (Teilmaßnahme C5);
  • Biogas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Teilmaßnahme C6);
  • Anlagen für erneuerbaren Wasserstoff (Untermaßnahme C7);
  • Photovoltaikanlagen (Teilmaßnahme C8);
  • Investitionen in den Umweltschutz (Teilmaßnahme C9);
  • Effizienzsteigerung der Produktionsprozesse (Teilmaßnahme C10).

Die Investitionsvorhaben müssen nach dem Datum der Antragstellung begonnen werden, mit Ausnahme von Vorhaben im Zusammenhang mit Holzbiomasseanlagen für Produktionsprozesse, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für Produktionsprozesse, Biogas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Anlagen für erneuerbaren Wasserstoff und Photovoltaikanlagen. In diesem Fall können die Arbeiten im Rahmen der Maßnahme auch vor dem Datum der Antragstellung begonnen werden, die Ausgaben müssen jedoch in jedem Fall nach dem Datum der Antragstellung getätigt werden.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
   

Förderung und Ausgabenobergrenzen

Informieren Sie sich hier über die Fördermaßnahmen und Ausgabenobergrenzen für die einzelnen Teilmaßnahmen.

Die Förderung wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.

Anträge mit einem Ausgabenbetrag von mehr als 10 Millionen Euro werden nicht gefördert.

Achtung! 

  • Bei Anträgen mit zulässigen Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Euro wird die Fördermaßnahme gemäß Punkt 9 Absatz 2 der spezifischen Bestimmungen im Umweltbereich gekürzt.
  • Investitionsvorhaben mit begrenztem Umfang, die Biomassekessel, hocheffiziente Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen betreffen, können im Rahmender jährlichen Wachstumsbeihilfe des Trentino – Landesgesetz 6/2023 gefördert werden, sofern sie die zulässigen Grenzen und Bedingungen erfüllen.
       

Beschränkungen

Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Umweltbereich vorgesehen.

Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • die Verpflichtung zur vollständigen Durchführung der Maßnahme;
  • die Verpflichtung, den Betriebsstandort in der Provinz aufrechtzuerhalten und die geförderten Vermögenswerte nicht zweckentfremdet zu verwenden;
  • Beschäftigungsverpflichtungen;
  • wirtschaftliche und vermögensrechtliche Verpflichtungen.

Investitionsvorhaben mit anerkannten Ausgaben von mehr als 1 Million Euro unterliegen zudem für die Gewährung der Förderung dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Förderung beantragt. In dieser Vereinbarung können weitere Verpflichtungen und Auflagen vorgesehen werden. 

   

Rechenschaftslegung

Die förderfähigen Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr der Bewilligung der Förderung abgeschlossen sein.

Die Abrechnung der Ausgaben, für die der Förderzuschuss beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf derin der Bewilligung angegebenen Frist für den Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.

Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Maßnahme und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der prüfenden Stelle zulässig.
   

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen von „Crescita+Trentino“ bzw. in den allgemeinen, für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören auch:

  • die ordnungsgemäße Beitragszahlung an die Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen, wie sie aus einem zeitlich gültigen DURC auf dem Portal der Einrichtungen hervorgeht;
  • die Anwendung eines der von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024 in der jeweils gültigen Fassungfestgelegten Arbeitsverträge gegenüber den eigenen Mitarbeitern;
  • der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.

So geht es

Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, für jede einzelne Investitionsmaßnahme (Teilmaßnahme) einen Förderantrag stellen.

Der Antrag muss – vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten - an die zuständige Stelle – die Provinzagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.

Jeder Antrag muss sich auf eine einzelne Maßnahme und eine einzelne Betriebseinheit beziehen. 

ACHTUNG!

Wenn die von Ihnen ausgefüllten Erklärungen im ausfüllbaren PDF-Format vorliegen, denken Sie bitte daran, dass Sie die Datei in statischer (PDF/A) und nicht ausfüllbarer Form übermitteln MÜSSEN. Der Grund dafür ist, dass das ausfüllbare PDF die Unveränderbarkeit des elektronischen Verwaltungsdokuments nicht gewährleistet.
Die digitale Signatur darf ausschließlich auf der Version der Datei im statischen Format angebracht werden.
Die den Mitteilungen beigefügten DATEIEN müssen den ZULÄSSIGEN FORMATEN (z. B. PDF/A, JPG) entsprechen. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Fördermittel müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, die sich auf die Investitionsmaßnahme, für die die Förderung beantragt wird, den Ausgabenbetrag und die Art der Ausgaben beziehen.

Der Abrechnung der Ausgaben sind beizufügen:

  • die zusammenfassende Aufstellung der getätigten förderfähigen Ausgaben;
  • spezifische technische Unterlagen für die einzelnen Arten von Vorhaben
  • im Falle des Erwerbs einer Immobilie sowie eines Grundstücks die Vorlage der ordnungsgemäß registrierten Eigentumsübertragungsurkunde sowie gegebenenfalls die Gutachten.

Überprüfen Sie die Unterlagen im Abschnitt „Formulare“ weiter unten.

Formulare

Zeiten und Fristen

  • Prüfung: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach dem Datum der Antragstellung.
    Der Bewilligungsbeschluss wird innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Antragstellung bei der für die Prüfung zuständigen Stelle erlassen; für die Teilmaßnahme „Investitionen zum Schutz der Umwelt“ (C9) erfolgt dies nach Abgabe der verbindlichen Stellungnahme der A.P.P.A.
    Bei Investitionen, die der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der Provinz unterliegen, wird der Bewilligungsbeschluss innerhalb von 60 Tagen ab der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erlassen.
  • Auszahlung: Die Förderung wird von der Prüfstelle ausgezahlt, nachdem das antragstellende Unternehmen einen Nachweis über die getätigten Ausgaben vorgelegt und eine Erklärung abgegeben hat, aus der hervorgeht, dass es die abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen erfüllt hat, denen es unterliegt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per gli investimenti nell'economia.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per investimenti aziendali per la transizione energetica, la tutela dell'ambiente, l'economia circolare e l'efficienza energetica.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
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Contatti di Ufficio investimenti fissi

Email - Segreteria:
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Contatti di Ufficio valutazioni tecniche e vigilanza

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