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Beihilfen für wirtschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Naturkatastrophe im Val di Fassa 2022

  • Nicht aktiv

Es können keine Anträge mehr eingereicht werden. Die Frist ist am 2. Januar 2023 abgelaufen.

Kriterien, Modalitäten und Formulare für die Beantragung von Zuschüssen und Entschädigungen zugunsten der Wirtschaftszweige, die durch die Katastrophe vom 5. August 2022 in den Gemeinden San Giovanni di Fassa – Sen Jan, Campitello – Ciampedél und Mazzin – Mazin geschädigt wurden.

Maltempo in Val di Fassa (smottamenti e colate di fango - le operazioni di ripristino) © Sconosciuto - Licenza proprietaria

Beschreibung

Förderungsberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotellerie und Tourismus, einschließlich Berghütten, sowie Selbstständige gemäßArtikel 2222 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Arten der förderfähigen Maßnahmen 

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:

  • der Wiederaufbau oder die Instandsetzung von Immobilien im Besitz des Antragstellers, die beschädigt, zerstört, unbewohnbar oder unbenutzbar geworden sind, sowie der angrenzenden Bereiche und der Hauptzugangswege zu diesen Immobilien;
  • der Ersatz oder die Reparatur von beschädigten beweglichen Gütern (Einrichtung, Fahrzeuge, verschiedene Ausrüstungsgegenstände usw.). Der Ersatz oder die Reparatur von gebäudetechnischen Anlagen (Elektrik, Heizungsanlage usw.) wird, sofern keine weiteren Maßnahmen am Gebäude erforderlich sind, im Sinne dieser Kriterien den beweglichen Gütern gleichgestellt;
  • die Entschädigung für den Verlust von Lagerbeständen.
 Fördermaßnahme
  • Der Zuschuss beträgt 90 % der im Rahmen der De-minimis-Regelung förderfähigen Ausgaben für Investitionen in Immobilien und bewegliche Güter sowie für die Entschädigung für den Verlust von Lagerbeständen.
  • Die Entschädigung für Einkommensverluste im Zeitraum vom 6. August 2022 bis zum 15. August 2022 beträgt 30 % der im Rahmen der De-minimis-Regelung förderfähigen Ausgaben .
  • Die Entschädigungen für Einkommensverluste werden ineiner einzigen Zahlung nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheids ausgezahlt.

Beschränkungen

Verpflichtungen

Die Empfänger von Zuschüssen und Entschädigungen müssen sich – außer in Fällen höherer Gewalt – verpflichten, die Produktionstätigkeit, auch wenn diese sich von der bisherigen unterscheidet und auch im Rahmen einer Verpachtung des Betriebs erfolgt, mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der Einreichung des Zuschussantrags fortzuführen.

Kumulierung

Die in diesen Kriterien vorgesehenen Zuschüsse und Entschädigungen sind nicht mit anderen Vergünstigungen kumulierbar, die von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen für dieselben Vermögenswerte und zu denselben Zwecken gewährt werden, ebenso wenig wie mit den Steuerabzügen, die für Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen in Bezug auf die förderfähigen Arbeiten vorgesehen sind. Sofern die zerstörten oder beschädigten Vermögenswerte bereits im Rahmen anderer Landesgesetze gefördert wurden, ist der subventionierte Ersatz bzw. Wiederaufbau gemäß diesem Gesetz dennoch zulässig.

An wen es sich richtet

  • Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotellerie und Tourismus, einschließlich Berghütten
  • Selbstständige, die im Handelsregister von Trient oder im Wirtschafts- und Verwaltungsregister (R.E.A.) eingetragen sind oder über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, sofernsie nicht zur Eintragung in die oben genannten Register verpflichtet sind.

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

So geht es

Der Antrag kann perE-Mail (E-Mail oderzertifizierte E-Mail/PEC) eingereicht werden: Die Unterlagen müssen entweder mit einer digitalen Signatur versehen oder auf herkömmliche Weise unterzeichnet, eingescannt und zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments des Unterzeichners als Anhang an die E-Mail gesendet werden.

In jedem Fall sind die Unterlagen unter Verwendung der angegebenen elektronischen Mittelan die zertifizierte E-Mail-Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.itzu übermitteln 

Attenzione!
Der Antrag muss vom
2. November 2022 bis zum 2. Januar 2023

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Kostenvoranschlag, erstellt von einem zugelassenen Sachverständigen in Form einer Aufstellung der geschätzten Mengen oder einer Abrechnung der tatsächlich durchgeführten Arbeiten;
  • Schätzgutachten zum Wert der beweglichen Güter und Lagerbestände zum Zeitpunkt des Eintritts des Katastrophenereignisses;
  • im Falle eines bestehenden Versicherungsschutzes eine Kopie des von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Protokolls über die Besichtigung/das Gutachten;
  • Prüfungsbescheinigung eines im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer und Buchhaltungsexperten, der gesetzlichen Abschlussprüfer oder eines C.A.T. eingetragenen Fachmanns; – H.U.B. – Dienstleistungsgesellschaft, die von einem Branchenverband kontrolliert wird, erstellt gemäß dem von der zuständigen Landesbehörde bereitgestellten Muster, das das Geschäftsvolumen in den Beobachtungszeiträumen belegt.

Formulare

Zeiten und Fristen

2023 02 Jan

Periodo validità Calamità Val di Fassa 2022 02.11.2022 ⇢ 02.01.2023

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach dem Datum des Abschlusses der Prüfung durch einen Beschluss des zuständigen Leiters innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist, bis zur Höhe der im Provinzhaushalt verfügbaren Mittel.Die Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung über die Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein; diese Frist kann um ein Jahr verlängert werden, sofern ein begründeter Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt wird. Der Ausgabenbericht muss innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der festgelegten Frist für den Abschluss vorgelegt werden. Liegen die abgerechneten Ausgaben unter den förderfähigen Ausgaben, werden diese auf der Grundlage der fristgerecht tatsächlich durchgeführten Maßnahmen oder der vom Begünstigten tatsächlich getätigten Ausgaben neu berechnet.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento

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Art. 66 della l.p. 1 luglio 2011, n. 9: dichiarazione di sussistenza della calamità in relazione ai gravi danni causati da intensi fenomeni di maltempo che hanno interessato nella giornata del 5 agosto 2022 i comuni di San Giovanni di Fassa-Sen Jan, Campitello -Ciampedél e Mazzin-Mazin.

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Approvazione dei criteri e modalità di concessione dei contributi e indennizzi previsti dell'art. 72 della legge provinciale 1 luglio 2011, n. 9 del 2011, a favore delle attività economiche danneggiate dall'evento calamitoso di cui alla delibera n. 1479 di data 12 agosto 2022 (calamità del 5 agosto 2022 per i comuni di San Giovanni di Fassa, Campitello e Mazzin) nonché dall'evento calamitoso di cui al Decreto del Presidente della Provincia n. 10 di data 8 luglio 2022 di dichiarazione dello stato di emergenza, come modificato dal successivo Decreto del Presidente della Provincia n. 12 di data 3 agosto 2022 (Emergenza Marmolada).

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 16.09.2026 19:14

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