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Beihilfen für wirtschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Katastrophe auf der Hochebene von Vigolana und in Trient

  • Aktiv

Kriterien, Modalitäten und Formulare für die Beantragung von Zuschüssen und Entschädigungen zugunsten von Wirtschaftszweigen, die durch die schweren Unwetter zwischen dem 28. und 29. Juli 2024 in den Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient geschädigt wurden.

Beschreibung

Förderungsberechtigt sind Unternehmenaus den BereichenIndustrie, Handel, Handwerk, Hotellerie und Tourismus, einschließlich der SelbstständigengemäßArtikel 2222 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Arten der förderfähigen Maßnahmen

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

  • derWiederaufbauoder dieInstandsetzungvonImmobilienim Besitz des Antragstellers, diebeschädigt,zerstört,unbewohnbar oder unbenutzbar geworden sind, sowie derangrenzenden Bereicheund derHauptzugangswegezu diesen Immobilien;
  • derErsatzoder dieReparaturbeschädigter beweglicher Güter(Einrichtungsgegenstände, Fahrzeuge, verschiedene Ausrüstungsgegenstände usw.). Der Ersatz oder die Reparatur von gebäudetechnischen Anlagen (Elektroinstallation, Heizungsanlage usw.), sofern keine weiteren Maßnahmen am Gebäude vorgenommen werden, wird im Sinne dieser Kriterien den beweglichen Gütern gleichgestellt;
  • die Entschädigungfür denVerlustvonLagerbeständen.
 Fördermaßnahme
  • Der Zuschuss beträgt 90 % der im Rahmen der„De-minimis“-Regelung förderfähigen Ausgaben für Investitionen in Immobilien und bewegliche Güter sowie für die Entschädigung für den Verlust von Lagerbeständen.
  • Die EntschädigungfürEinkommensverlusteimZeitraum vom 28. Juli 2024 bis zum 28. September 2024beträgt25 %der im Rahmen der„De-minimis“-Regelungzulässigen Ausgaben.
  • DieEntschädigungenfürEinkommensverlustewerden nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheids ineiner einzigen Zahlungausgezahlt.

Beschränkungen

Verpflichtungen

Die Empfänger von Zuschüssen und Entschädigungen müssen sich – außer in Fällen höherer Gewalt – verpflichten, die Produktionstätigkeit fortzuführen, auch wenn diese sichvon der bisherigenunterscheidetundauch im Rahmen einer Verpachtung des Betriebs erfolgt, mindestens für einen Zeitraumvon mindestens drei Jahren ab dem Datum der EinreichungdesFörderantrags.

Kumulierung

Die in diesen Kriterien vorgesehenenZuschüsseundEntschädigungensind nichtmit anderen Vergünstigungenkumulierbar,die von Behörden oder öffentlichen Einrichtungenfür dieselben Vermögenswerte und zu denselben Zweckengewährt werden, ebenso wenig wie mit den Steuerabzügen, die für Sanierungs- und Energiesparmaßnahmenin Bezug auf die förderfähigen Arbeitenvorgesehen sind. Sofern diezerstörten oder beschädigten Güterbereitsim Rahmen anderer Landesgesetzegefördertwurden, ist derErsatz bzw. Wiederaufbauim Rahmen dieses Gesetzes dennochzulässig.

An wen es sich richtet

  • Unternehmenaus denBereichen Industrie,Handel,Handwerk,Hotellerie undTourismus
  • Selbstständige, dieimHandelsregister von Trientoder imWirtschafts- und Verwaltungsregister(R.E.A.) eingetragen sind oder übereine Umsatzsteuer-Identifikationsnummerverfügen, sofernsienicht zur Eintragung in die oben genannten Register verpflichtet sind.

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

So geht es

Der Antrag kann perE-Mail(E-Mail oder zertifizierte E-Mail/PEC) eingereicht werden: Die Unterlagen müssenentwedermiteiner digitalen Signaturversehenoderauf herkömmliche Weise unterzeichnet, eingescanntund der E-Mail zusammen mit einer Kopie desAusweisdokuments des Unterzeichnersals Anhang beigefügt werden).

In jedem Fall sind die Unterlagen über die angegebenen elektronischen Kanälean die zertifizierte E-Mail-Adresseapiae.incentivi@pec.provincia.tn.itzu übermitteln 

Attenzione!

Der Antrag muss vom

7. Oktober 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Kostenvoranschlag,erstellt voneinem zugelassenen Fachmannin Formeiner Aufstellung der geschätzten Mengenodereiner Abrechnungder tatsächlich durchgeführten Arbeiten;
  • Schätzgutachten zumWert der beweglichen GüterundLagerbeständezum Zeitpunkt des Eintritts des Katastrophenereignisses;
  • im Falle eines bestehenden Versicherungsschutzes eine Kopie des von derVersicherungsgesellschaft ausgestelltenBesichtigungsprotokolls/Gutachtens;
  • Prüfungsbescheinigung einesim Berufsregister der Wirtschaftsprüfer und Buchhaltungsexperten sowie der gesetzlichen Abschlussprüfer oder eines C.A.T. eingetragenen Fachmanns; – H.U.B. – Dienstleistungsgesellschaft, die von einem Branchenverband kontrolliert wird, erstellt gemäß dem von der zuständigen Landesbehörde bereitgestellten Muster, zur Bestätigung desGeschäftsvolumensin den Beobachtungszeiträumen.

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento

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Art. 66 della l.p. 1 luglio 2011, n. 9: dichiarazione di sussistenza della calamità in relazione ai gravi danni causati da intensi fenomeni di maltempo che hanno interessato nella notte tra il 28 e 29 luglio 2024 i comuni di Altopiano della Vigolana e di Trento.

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Attuazione della delibera n. 1209 di data 2 agosto 2024: approvazione dei criteri e delle modalità di concessione dei contributi e indennizzi previsti dall'art. 72 della legge provinciale 1° luglio 2011, n. 9, a favore delle attività economiche danneggiate dall'evento calamitoso che ha colpito nelle giornate del 28 e 29 luglio 2024 i comuni di Altopiano della Vigolana e Trento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 16.09.2026 19:36

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