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Beihilfen für die Keulung von Rindern aufgrund der IBR-Tierseuche

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Gesetz Nr. 4/2003, § 52 – Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 – Art. 26 „Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Prävention, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen“

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Beschreibung

Mit dem Beschluss Nr. 1098 des Landesrats vom 17. Juli 2026 hat die Autonome Provinz Trient die Kriterien für die Gewährung von Sonderzuschüssen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Gebiet verabschiedet, die aufgrund der Tierseuche IBR/IPV wirtschaftliche Schäden erlitten haben (infektiöse Rinder-Rhinotracheitis) wirtschaftliche Schäden erlitten haben. 

Ziel der Maßnahme ist es, den Verlust der gekeulten Tiere auszugleichen, das Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte und Betriebe zu sichern und dem Sektor dabei zu helfen, so schnell wie möglich den Gesundheitsstatus „seuchenfreier Betrieb“ wiederzuerlangen. 

Worum geht es?

Die Maßnahme sieht eine nicht rückzahlbare finanzielle Beihilfe (Kapitalzuschuss) in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben für jedes Rind vor, dessen Keulung im Rahmen der Gesundheitsprogramme der Provinz angeordnet wurde.  

Beschränkungen

Die Beihilfe wird nur für Rinder gewährt, die bis zum 31. Dezember 2028 zum Schlachter gebracht werden und auf die einer der folgenden Fälle zutrifft (bezogen auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026):

  • Tiere, die bei einer amtlichen Blutuntersuchung im Betrieb positiv auf IBR/IPV getestet wurden;
  • Tiere, für die der öffentliche Veterinärdienst eine Anordnung zur diagnostischen Keulung erlassen hat;
  • Tiere, die zwar negativ getestet wurden, deren Keulung jedoch aus prophylaktischen Gründen angeordnet wurde, da sie aus einem Ausbruchsbetrieb stammen.

Achtung (Einschränkung beim Abzug der Einnahmen):

Die Höhe des Zuschusses wird anhand von marktüblichen Standardtabellen (unterteilt nach Altersklassen der Tiere) berechnet.

Vom zustehenden Zuschuss werden zwingend etwaige Einnahmen aus dem Verkauf des Fleisches an den Schlachthof sowie Entschädigungen aus Versicherungsverträgen abgezogen.

Darüber hinaus ist die Beihilfe nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen kumulierbar, die für dieselben Kosten gewährt wurden.

Verfügbare Mittel und Prioritäten Das insgesamt bereitgestellte Budget beträgt 900.000,00 Euro, verteilt auf die Jahre 2026 bis 2029.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs finanziert.

Sollten die Mittel des laufenden Jahres ausgeschöpft sein, werden förderfähige, aber noch nicht finanzierte Anträge vorrangig auf das folgende Jahr übertragen, ohne dass sie erneut eingereicht werden müssen.

An wen es sich richtet

Anträge auf Fördermittel können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich der Tierhaltung in der Provinz Trient stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

Es handelt sich um landwirtschaftliche Einzelbetriebe oder Gesellschaften; 

Sie verfügen über ein aktives und aktuelles elektronisches Betriebsdossier in der Provinz Trient; 

Sie verfügen über einen aktiven BDN-Betriebscode für die Milchviehhaltung oder gemischte Tierhaltung im Trentino; 

Sie wurden vor dem Ausbruch der IBR-Infektion nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ eingestuft.  

So geht es

Der Antrag muss online über den Zugang zum landwirtschaftlichen Informationssystem der Provinz SRTrento unter der Adresse https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g erreichbar ist.provincia.tn.it/ ab dem 22. Juli 2026 und spätestens bis 13:00 Uhr am 31. Dezember 2028

Der Zugang zum geschützten Bereich von SRTrento ist ausschließlich registrierten Nutzern gestattet; daher muss sich jeder Nutzer vorab gemäß den in den Anleitungen auf der Startseite der SRTrento-Website angegebenen Modalitäten registrieren.

Die eingereichten Anträge müssen mit einer gültigen digitalen Signatur versehen sein.

Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital signiert werden; andernfalls ist der Antrag unzulässig.

Für eventuelle Unterstützung beim Zugang und bei der Freischaltung für das Portal können Sie sich per E-Mail an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it wenden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag sind die elektronische Bestandsliste (im .txt-Format, erstellt mithilfe der unten aufgeführten Excel-Vorlage) sowie die gesundheitsbezogenen Unterlagen (Testergebnisse oder tierärztliche Verordnungen) und die kommerziellen Unterlagen (Rechnungen des Schlachthofs und der Versicherung) beizufügen.

Jedes Dokument muss die Ohrmarke des Tieres deutlich ausweisen.

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Sehr geehrter Nutzer,

um sicherzustellen, dass die Daten zu den zu entschädigenden Tieren von unseren Systemen korrekt verarbeitet werden, bitten wir Sie, diese Anleitung zum Speichern der Datei „DistintaCapiIBR.txt“ genau zu befolgen . 

Vorgehensweise zum Speichernaus Microsoft Excel nach Abschluss der Eingabe: 

  • Öffnen Sie Ihre Datei in Microsoft Excel.
  • Klicken Sie oben links auf „Datei“ und dann auf „Speichern unter“.
  • Klicken Sie auf „Durchsuchen“, um den Ordner auf Ihrem Computer auszuwählen, in dem die Datei gespeichert werden soll.
  • Wählen Sie im Dropdown-Menü „Speichern unter“ (unterhalb des Dateinamens) die Option „CSV (durch Trennzeichen getrennt) (*.csv)“ aus.
  • Klicken Sie auf „Speichern“.
  • (Wenn Excel eine Warnung anzeigt, dass bestimmte Formatierungen verloren gehen könnten, klicken Sie auf „Ja“ oder „Weiter“).
  • Schließe Excel (dieser Schritt ist unerlässlich, um die Datei umbenennen zu können).
  • Gehe in den Ordner, in dem du die Datei gespeichert hast, klicke mit der rechten Maustaste auf die soeben erstellte Datei (z. B. dateiname.csv) und wähle „Umbenennen“.
  • Ändere einfach die Dateiendung von .csv in .txt (z. B. von dateiname.csv in dateiname.txt) und drücke die Eingabetaste.
  • Bestätige die Änderung, indem du in der Windows-Meldung auf „Ja“ klickst. Die Datei ist nun eine .txt-Datei, in der die Daten durch Semikolons getrennt sind.

Schritt-für-Schritt-Anleitung mit LibreOffice Calc:

  • Öffne deine Tabellenkalkulation in LibreOffice Calc.
  • Klicken Sie im Menü oben auf „Datei“ und dann auf „Speichern unter“.
  • Wählen Sie im sich öffnenden Fenster den Ordner aus, in dem Sie die Datei speichern möchten.
  • Scrolle im Dropdown-Menü „Dateityp“ (unten) durch die Liste und wähle „CSV-Text (.csv) (.csv;.txt)“ aus.
  • Geben Sie im Feld „Dateiname“ den gewünschten Namen ein und fügen Sie die Endung .txt direkt am Ende hinzu (z. B. DistintaCapi.txt).
  • Stelle sicher, dass das Kontrollkästchen „Filtereinstellungen bearbeiten“ aktiviert ist, und klicke auf „Speichern“.
  • Wenn ein Popup-Fenster erscheint, in dem du aufgefordert wirst, das Format zu bestätigen, klicke auf die Schaltfläche „CSV-Text-Format verwenden“.
  • Daraufhin öffnet sich das Fenster „Export von Textdateien“:
  • Unter „Kodierung“: Wähle „Unicode (UTF-8)“ aus (empfohlen, um Probleme mit Akzent- oder Sonderzeichen zu vermeiden).
  • Unter „Feldtrennzeichen“: Lösche das Komma oder jedes andere vorhandene Zeichen und gib das Semikolon ; ein.
  • Unter „Textbegrenzer“: Löschen Sie die doppelten Anführungszeichen „, falls vorhanden (oder lassen Sie das Feld leer, wenn Sie die Texte nicht in Anführungszeichen setzen möchten).
  • Klicken Sie auf „OK“.

Deine Datei wird direkt als Textdatei (.txt) gespeichert, wobei alle Daten durch das Semikolon ; klar voneinander getrennt sind.

Beispiel für das Endergebnis:

CUAA;ID DER OHRMARKE;TIERKATEGORIE;GRUND FÜR DIE KEULUNG;ERLÖS AUS DER SCHLACHTUNG;VERSICHERUNGSERSATZ FGQTRL65D14L654E;IT123456789012;0–6 MONATE;2. DIAGNOSTISCHE KEULUNG;50,00;0,00
05974369874;DE210987654321;>24 Monate;1. IBR/IPV-positiv;200,00;120,00

Sie dürfen die Datei nicht per E-Mail oder PEC versenden, sondern müssen sie direkt im SRTRENTO-Portal im Bereich für Anhänge Ihres Förderantrags hochladen.

Beim Hochladen erfasst das IT-System der Provinz die .txt-Datei und startet eine automatische Überprüfung, bei der die eingegebenen Daten (Ohrmarken und Daten) mit der Nationalen Datenbank des Tierregisters (BDN) abgeglichen werden, um deren Richtigkeit zu überprüfen.

 

Zeiten und Fristen

Für Tiere, die bis zum 30. Juni 2026 geschlachtet wurden: Der Antrag muss innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung der Ausschreibung gestellt werden. 

Für Tiere, die nach dem 30. Juni 2026 geschlachtet werden: innerhalb von 90 Tagen nach der Verbringung des Tieres zum Schlachthof (spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2028).  

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri per la concessione di aiuti per compensare i danni dovuti all''abbattimento dei capi infetti da IBR nell''ambito del Programma di profilassi obbligatoria della rinotracheite infettiva/vulvovaginite pustolosa infettiva (IBR/IPV) nei bovini ai sensi dell''art. 52 della L.p. 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale in materia di agricoltura).

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Regolamento (UE) 2022/2472 della Commissione, del 14 dicembre 2022, che dichiara compatibili con il mercato interno, in applicazione degli articoli 107 e 108 del trattato sul funzionamento dell’Unione europea, alcune categorie di aiuti nei settori agricolo e forestale e nelle zone rurali (Testo rilevante ai fini del SEE)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 04.09.2026 12:13

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