Beihilfen für Projekte, die mit dem Exzellenzzeichen ausgezeichnet wurden - L.p. 6/2023

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Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung von Projekten der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung und der Durchführbarkeitsstudien von Unternehmen, die mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden, das ihre Qualität bescheinigt (ex Beihilfen für Unternehmen für Forschung und Entwicklung, Kapitel III - L.p. 6/1999)

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einerVersicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.

Beschreibung

Mit der Erleichterungsmaßnahme werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen unterstützt, die im Gebiet der Provinz Trient durchgeführt werden und die spätestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung das Exzellenzzeichen erhalten haben , das ihre Qualität bescheinigt.

Die Erleichterungsmaßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventionen zur Unterstützung des Wirtschaftssystems des Trentino" durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Interventionen, die sich auf die Erleichterungsmaßnahme"Beihilfen für Projekte, die mit dem Exzellenzzeichen ausgezeichnet wurden" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten.

Was wird finanziert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, auch gemeinsam mit anderen Einrichtungen, die im Rahmen des Programms Horizont 2020 oder Horizont Europa mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden, das ihre Qualität bescheinigt, und die zu den im mehrjährigen Forschungsprogramm (P.P.R.) gemäß Artikel 18 des Provinzialgesetzes Nr. 14/2005 festgelegten Schwerpunktbereichen/strategischen Projekten gehören.

Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen sich auf folgende Aktivitäten beziehen

  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung;
  • Durchführbarkeitsstudien.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Anreiz

Die Anreizmaßnahme entspricht der Anreizmaßnahme, die von der Europäischen Kommission für die Initiative im Rahmen der Regeln des Programms Horizont 2020 oder Horizont Europa anerkannt wurde. Der Anreiz darf jedoch 2,5 Millionen Euro pro Einzelprojekt und Thema nicht überschreiten.

Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.

Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben

Es gibt keine Mindest- und Obergrenzen für die Ausgaben.

Beschränkungen

Die förderfähigen Projekte müssen

  • in einer Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz Trient durchgeführt werden, die besondere Anforderungen erfüllt (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen)
  • nach dem Datum der Einreichung des Antrags bei der Europäischen Kommission und innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Gewährung des Anreizes begonnen werden;
  • innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes bzw. ab dem Zeitpunkt des Beginns abgeschlossen sein, wenn dieser nach dem Zeitpunkt der Gewährung liegt.

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Projekte, die mit dem Exzellenzzeichen ausgezeichnet wurden" festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit in der Provinz, die Verpflichtung zur Beschäftigung und zum wirtschaftlichen Kapital sowie die Verpflichtung, die Ergebnisse des Projekts für produktive Zwecke in der Provinz zu verwenden.

Für Projekte mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 1 Mio. Euro muss außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem antragstellenden Unternehmen unterzeichnet werden, damit der Anreiz gewährt werden kann. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, die in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Projekte, die mit dem Exzellenzzeichen ausgezeichnet wurden" oder in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, festgelegt sind.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Eigentümer, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden .

Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per beglaubigter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).

    Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem

    • 30. Juni 2025, für große Unternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
    • 1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.

    Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.

  • Anbringung deseindeutigen Projektcodes CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den im Beschluss der Diputación Foral Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter Weitere Informationen.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Riordino del sistema provinciale della ricerca e dell'innovazione. Modificazioni delle leggi provinciali 13 dicembre 1999, n. 6, in materia di sostegno dell'economia, 5 novembre 1990, n. 28, sull'Istituto agrario di San Michele all'Adige, e di altre disp

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Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 'Interventi di sostegno del sistema economico trentino'. Approvazione delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e approvazione di un primo pacchetto di disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Legge provinciale 23 luglio 2023, n. 6: modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi approvate con delibera di Giunta provinciale n. 2014 del 20 ottobre 2023.

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per il sostegno della ricerca, dello sviluppo e dell'innovazione.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per progetti insigniti del marchio di eccellenza.

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