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Beihilfen für Projekte, die mit dem Exzellenzzeichen ausgezeichnet wurden - L.p. 6/2023
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Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung von industriellen Forschungsprojekten, experimenteller Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien von Unternehmen, die mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden, das ihre Qualität bescheinigt (frühere Beihilfen für Unternehmen für Forschung und Entwicklung, Kapitel III des Provinzialgesetzes 6/99)
Pflicht zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse
Achtung! Wie in den allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen, geändert durch den Beschluss Nr. 1682/2025, vorgesehen, setzt die Zugangsvoraussetzung in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Beiträge zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorhandensein einer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen DURC voraus .
Beschreibung
Mit der Erleichterungsmaßnahme werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen unterstützt, die im Gebiet der Provinz Trient durchgeführt werden und die spätestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung das Exzellenzzeichen erhalten haben , das ihre Qualität bescheinigt.
Die Beihilfe wird für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt, die auch gemeinsam mit anderen Einrichtungen durchgeführt werden und die mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden, das ihre Qualität im Rahmen des Programms Horizont 2020 oder Horizont Europa bescheinigt, und die zu den vorrangigen Bereichen/strategischen Projekten gehören, die im mehrjährigen Forschungsprogramm (P.P.R.) gemäß Artikel 18 des Provinzialgesetzes Nr. 14/2005 festgelegt sind.
Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen sich auf folgende Aktivitäten beziehen
industrielle Forschung
experimentelle Entwicklung;
Durchführbarkeitsstudien.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Anreiz
Die Anreizmaßnahme entspricht der Anreizmaßnahme, die von der Europäischen Kommission für die Initiative im Rahmen der Regeln des Programms Horizont 2020 oder Horizont Europa anerkannt wurde. Der Anreiz darf jedoch 2,5 Millionen Euro pro Einzelprojekt und Thema nicht überschreiten.
Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben
Es gibt keine Mindest- und Höchstgrenzen für die Ausgaben.
Beschränkungen
Die förderfähigen Projekte müssen
in einer Betriebseinheit durchgeführt werden, die sich im Gebiet der Provinz Trient befindet und die besonderen Anforderungen erfüllt (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen)
nach dem Datum der Einreichung des Antrags bei der Europäischen Kommission und innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Gewährung des Anreizes begonnen werden;
innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes bzw. ab dem Zeitpunkt des Beginns abgeschlossen sein, wenn dieser nach dem Zeitpunkt der Gewährung liegt.
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Projekte, die mit dem Exzellenzzeichen ausgezeichnet wurden" festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit im Gebiet der Provinz, die Verpflichtungen zur Beschäftigung und zum wirtschaftlichen Kapital sowie die Verpflichtung, die Ergebnisse des Projekts für produktive Zwecke im Gebiet der Provinz zu verwenden.
Für Projekte mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 1 Mio. Euro muss außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem antragstellenden Unternehmen unterzeichnet werden, damit der Anreiz gewährt werden kann. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.
An wen es sich richtet
Kleine und mittlere Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, die in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Projekte, die mit dem Exzellenzzeichen ausgezeichnet wurden" oder in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, festgelegt sind.
Der Antrag kann eingereicht werden von
Eigentümer, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Delegierter
So geht es
Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden .
Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per beglaubigter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
30. Juni 2025, für große Unternehmen;
2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.
Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
Anbringung deseinmaligen Projektcodes - CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter Weitere Informationen.
Riordino del sistema provinciale della ricerca e dell'innovazione. Modificazioni delle leggi provinciali 13 dicembre 1999, n. 6, in materia di sostegno dell'economia, 5 novembre 1990, n. 28, sull'Istituto agrario di San Michele all'Adige, e di altre disp
Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 'Interventi di sostegno del sistema economico trentino'. Approvazione delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e approvazione di un primo pacchetto di disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6.
Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023
Legge provinciale 23 luglio 2023, n. 6: modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi approvate con delibera di Giunta provinciale n. 2014 del 20 ottobre 2023.
Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).
Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per il sostegno della ricerca, dello sviluppo e dell'innovazione. Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per progetti insigniti del marchio di eccellenza.
Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung industrieller Forschungs- und experimenteller Entwicklungsprojekte von Unternehmen (ehemals Beihilfen für Unternehmen für Forschung und Entwicklung, Kapitel I und II - L.p. 6/1999)