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Beihilfe für die Almwirtschaft - Wiederherstellung der Almen - Jahr 2023

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Unterbringung und Verbesserung von Weiden und Almen sowie Durchführung aller Arbeiten und Dienstleistungen, die erforderlich sind, um deren Bewirtschaftung zu gewährleisten oder zu verbessern

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Beihilfe ist für die Wiederherstellung von Almen vorgesehen, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 611 vom 22. März 2002 als bäuerliches Kultur- und Naturerbe ausgewiesen sind .

Die Beihilfe ist für die Entwicklung und Verbesserung von gemeinsam genutzten Almen und Almen sowie für die Durchführung aller Arbeiten und Dienstleistungen bestimmt, die für die Sicherstellung oder Verbesserung ihrer Bewirtschaftung erforderlich sind, einschließlich der entsprechenden Infrastrukturen, um die Almen und die natürliche Bergumgebung zu qualifizieren und zu schützen. All dies, um die Tradition der Weidehaltung aufrechtzuerhalten und ihre Aufgabe zu vermeiden, was sich unweigerlich negativ auf die ländlichen Traditionen der bäuerlichen Bevölkerung und auf die Aufmerksamkeit für die empfindliche Bergwelt und die biologische Vielfalt auswirken würde.

Die Maßnahmen betreffen insbesondere die funktionelle Anpassung von Gebäuden

- die für die Unterbringung des Personals, die Unterbringung der Tiere und die dazugehörigen Anlagen bestimmt sind, werden im Rahmen der EU-Verordnung 2022/2472 finanziert;

- die für die Verarbeitung und den Verkauf von Milcherzeugnissen bestimmt sind, einschließlich der dazugehörigen Anlagen, werden gemäß der Verordnung der Europäischen Kommission über De-minimis-Beihilfen finanziert

Mit dem Begriff "Almweide" o "Almweide" wird ein System bezeichnet, das die Weidefläche und die Einrichtungen zur Unterbringung des Viehs und des Personals umfasst.

Diese Flächen befinden sich alle in Höhenlagen von mindestens 1.000 m bis maximal 2.500 m über dem Meeresspiegel und sind über die gesamte Fläche des Trentino in den verschiedenen Tälern verteilt und befinden sich überwiegend in öffentlichem Besitz.

Das Trentiner Zuchtsystem zeichnet sich seit jeher dadurch aus, dass es an 80 bis 110 Tagen im Jahr (von Anfang Juni bis Mitte September) betrieben wird.

Beschränkungen

Pro Begünstigtem kann nur ein Antrag eingereicht werden, und dieser Antrag kann einen Antrag auf Inanspruchnahme der unter diesen Beschluss fallenden Initiative für die Strukturen von nur einer Malga enthalten .
In den darauffolgenden Jahren und bis zum Ende der Geltungsdauer der Verordnung (EU ) 2022/2472 legt der Provinzialrat, sofern Mittel im Provinzhaushalt zur Verfügung stehen, die Fristen für die Einreichung der Anträge und eventuelle weitere Verfahrenshinweise unter Einhaltung der in diesem Beschluss festgelegten Kriterien fest, die der Europäischen Kommission im Rahmen der Freistellung gemäß der Verordnung mitgeteilt werden.

Die durch den Beitrag der Provinz begünstigten Hütten und ihre Weiden müssen gemäß den technisch-wirtschaftlichen Spezifikationen und den durch den Beschluss Nr. 731 des Provinzialrats vom 6. Mai 2015 genehmigten Leitlinien genutzt werden .

Die Überprüfung der De-minimis-Beihilfe, die der Begünstigte erhalten hat, erfolgt von Amts wegen über die nationale Datenbank für staatliche Beihilfen.

Mit der Gewährung des Zuschussesverpflichtet sich der Begünstigte, die Vermögenswerte, für die der Zuschuss gewährt wurde, mindestens zehn Jahre lang nicht zu veräußern, zu übertragen oder anderweitig zu nutzen, wie in Artikel 6 des Gesetzes 4/03 vorgesehen. Die Frist läuft ab dem Datum des Antrags auf endgültige Auszahlung des Zuschusses.

Bei Nichteinhaltung der im vorstehenden Absatz genannten Frist sind die Begünstigten - außer im Falle höherer Gewalt - verpflichtet, den gewährten Zuschuss im Verhältnis zur Restlaufzeit des laufenden Zeitraums zurückzuzahlen.

Die Restlaufzeit wird ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Umstände, die zum Widerruf der Finanzhilfe geführt haben, bis zum Ende des jeweiligen Zeitraums berechnet. Der entsprechende Betrag ist zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab dem Zeitpunkt der Auszahlung zurückzuzahlen.

Der Zuschussempfänger gewährt den mit der Kontrolle der Anwendung der geltenden Vorschriften beauftragten Bediensteten in jedem Fall freien Zugang zu den Einrichtungen und den Unterlagen, die den Gegenstand des gewährten Zuschusses betreffen.

Die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen, die den Antragstellern gemäß Artikel 6 des Provinzialgesetzes Nr. 4/2003 auferlegt werden, erfolgt an einer Stichprobe von 5 % der Interventionen, die Auflagen unterliegen, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der Provinz. Die Kontrolle der Ersatzerklärungen für die Bescheinigung und die eidesstattliche Erklärung wird an einer Stichprobe von mindestens 5 % der Dossiers gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen der Provinzvorschriften durchgeführt.

An wen es sich richtet

Beihilfeberechtigt sind Eigentümer von Almen und Personen, die in der Provinz gelegene öffentliche und kollektive Güter bewirtschaften und verwalten und sich verpflichten, diese für mindestens zehn Jahre an vorzugsweise assoziierte Viehzüchter mit Wohnsitz in der Provinz Trient zu vergeben; gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 ist die Beihilfe auf Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen beschränkt.

Beihilfeberechtigt sind Unternehmen

  1. die eine Niederlassung in der Provinz Trient haben, wenn sie in der Provinz gelegene Malga-Anlagen betreiben.
  2. die eine gültige Gewerbeanmeldung in der Provinz Trient haben;
  3. die unter die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts fallen und verpflichtet sind, bei der Vergabe und Betrauung von Bau- und Planungsaufträgen die geltenden gemeinschaftlichen, nationalen und provinzialen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge einzuhalten.

Unternehmen, die aufgrund einer früheren Entscheidung der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt eine Rückforderungsanordnung erhalten haben, kommen für eine Beihilfenicht in Betracht.

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 2472/2022 sind nicht beihilfefähig.

Der Antrag kann vom Begünstigten oder von der Person (Berater) gestellt werden, die zur Eingabe des Antrags in das SRTrento-Portal befugt ist

Der Antrag muss von der Person digital unterzeichnet werden, die befugt ist, das Unternehmen gegenüber Beziehungen zu Dritten, einschließlich der öffentlichen Verwaltung, zu vertreten, unter Androhung der Unzulässigkeit.

So geht es

Um Zugang zur Beihilfe zu erhalten, MÜSSEN der Beihilfeantrag und die dazugehörigen Unterlagen ausschließlich auf telematischem Wege (online) über das Portal https://srt.infotn.it eingereicht werden .
Der Zugang zum reservierten Bereich von SRTrento ist nur registrierten Nutzern gestattet, daher muss sich jeder Nutzer zunächst nach den im Handbuch auf der Homepage angegebenen Methoden akkreditieren, wie auf dieser Webseite beschrieben . In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, das Handbuch für den ersten Zugang zum Portal sorgfältig zu lesen, in dem die verschiedenen Phasen des Akkreditierungsverfahrens detailliert beschrieben sind.
Wenn Sie Hilfe beim Zugriff auf das Portal benötigen, wenden Sie sich bitte an: helpdesk.srtrento@provincia.tn.it

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag (verfügbar auf der digitalen Plattform von SRTrento) muss eine Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung enthalten, die Folgendes bestätigt

  1. die Liste der Parzellen, die Gegenstand der Intervention sind, und die entsprechende Eigentumsurkunde. Im Falle von Flurstücken, die nicht im Besitz des Antragstellers sind, eine Genehmigung des Eigentümers zur Durchführung der Arbeiten;
  2. Angabe der Einzelheiten des entsprechenden gültigen Stadtplanungstitels und/oder der entsprechenden Genehmigungen für die Ausführung der Arbeiten;
  3. dass für die geplanten Arbeiten keine anderen öffentlichen Anreize beantragt oder erhalten wurden;
  4. ob die Mehrwertsteuer abzugsfähig ist;
  5. bei Einrichtungen, die öffentliches und kollektives Eigentum bewirtschaften und verwalten, dass die Tätigkeit der antragstellenden Einrichtung nicht als Unternehmen organisiert ist.

Darüber hinaus sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen

1. ein vollständiges Projekt, das mit einer gültigen Genehmigung zur Durchführung der Arbeiten genehmigt wurde (die Einzelheiten der Urkunde müssen im Antrag angegeben werden), einschließlich eines Kartenausschnitts der Parzellen, einer Chorografie und einer fotografischen Dokumentation;

2. einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten, der unten auf der Seite von einem qualifizierten Techniker unterschrieben wird und der nach den Positionen der von der Autonomen Provinz Trient herausgegebenen Preisliste für öffentliche Arbeiten oder, für die nicht vorhandenen Positionen, nach den von der C.C.I.A.A. herausgegebenen Preislisten erstellt wird;

3. bei öffentlichen Auftraggebern ein besonderes Lastenheft oder ein ähnliches Dokument mit einer Liste der Einheitspreise

4. technischer Bericht, in dem die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben werden und in dem die von der Maßnahme betroffenen Grundstücke angegeben sind und der von einem qualifizierten Techniker am unteren Rand der Seite unterzeichnet ist

5. Erklärung des Planers über die Notwendigkeit der Erstellung des Sicherheitsplans gemäß der Gesetzesverordnung 81/08 und späteren Änderungen und Ergänzungen

6. für Einrichtungen, die öffentliches und kollektives Eigentum bewirtschaften und verwalten, die Angabe der zuständigen Stelle, die das Vorhaben genehmigt und sich verpflichtet, den Landwirten die zehnjährige Konzession zu erteilen.

Die Überprüfung der De-minimis-Beihilfen, die der Begünstigte erhalten hat, erfolgt von Amts wegen über die nationale Datenbank für staatliche Beihilfen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Abgelaufen

Im Falle von Anträgen, die den Anforderungen nicht entsprechen, wird eine Ablehnungsmaßnahme gemäß den Bestimmungen des Provinzialgesetzes 23/92 über Verwaltungsverfahren getroffen.

Vorschüsse - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Alpikultur 2023 Vorschüsse (Arbeitsfortschrittsberichte) - Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen alpiculture 2023 Antrag auf Abschlusszahlung des Beitrags - bando alpicoltura 2023 Fristen für die Berichterstattung über Initiativen - Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen alpiculture 2023

Nach der Genehmigung des Beschlusses Nr. 1587 vom 4. Oktober 2024 werden die Anträge finanziert, die auf Platz 7 der Prioritätenliste stehen.

Ein Antrag auf Bestätigung des Interesses an der Finanzierung des Antrags wird beim Landwirtschaftsdienst gemäß den Verfahren eingereicht, die den Antragstellern selbst mitgeteilt werden, woraufhin die auf der Grundlage der Interessenbestätigungen der Antragsteller aktualisierte Prioritätenliste erstellt wird.

Darüber hinaus können die Einsparungen, die sich aus der Bearbeitung der Anträge ergeben, die in der Prioritätenliste auf den für die finanzielle Deckung nützlichen Positionen aufgeführt sind, für die Weiterfinanzierung der nachfolgenden Anträge bis zur Position Nr. 33 in der Reihenfolge der Priorität verwendet werden, sofern das Interesse an der Finanzierung des Antrags gemäß den vorgesehenen Verfahren bestätigt wird.

Zu diesem Zweck wird keine weitere Rangliste genehmigt, was jedoch in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe vermerkt wird.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Regolamento (UE) 2022/2472 della Commissione, del 14 dicembre 2022, che dichiara compatibili con il mercato interno, in applicazione degli articoli 107 e 108 del trattato sul funzionamento dell’Unione europea, alcune categorie di aiuti nei settori agricolo e forestale e nelle zone rurali (Testo rilevante ai fini del SEE)

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REGOLAMENTO (CE) N. 1407/2013 DELLA COMMISSIONE relativo all’applicazione degli articoli 107 e 108 del trattato agli aiuti d’importanza minore («de minimis»)

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Disposizioni in materia di armonizzazione dei sistemi contabili e degli schemi di bilancio delle Regioni, degli enti locali e dei loro organismi, a norma degli articoli 1 e 2 della legge 5 maggio 2009, n. 42. (11G0160)

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Approvazione degli indirizzi e dei criteri generali per la disciplina degli interventi di recupero del patrimonio edilizio montano, a termini dell'articolo 24 bis della legge provinciale 5 settembre 1991, n. 22 (Ordinamento urbanistico e tutela del territorio), come modificato da ultimo con l'articolo 28, comma 4, della legge provinciale 19 febbraio 2002, n. 1 prot. 178/02L.

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Approvazione dei criteri generali e delle modalità attuative per la concessione di aiuti agli investimenti destinati a preservare il patrimonio culturale e naturale delle aziende agricole - art. 25 'alpicoltura' della Legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale in materia di agricoltura). Aiuto di Stato Italia, art. 36 del Reg. (UE) 2022/2472, e apertura del bando per l'anno 2023.

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Approvazione dello schema-tipo di disciplinare tecnico-economico di utilizzo dei pascoli montani ai sensi dell'art. 25, comma 4 bis, della l.p. 4/2003; approvazione delle linee guida per disciplinare le modalità di affidamento delle superfici a pascolo e delle relative strutture di malga, nonché dei criteri relativi ai requisiti e agli elementi di valutazione dell'offerta economicamente più vantaggiosa, ai sensi dell'art. 39, comma 2 bis, della l.p. 23/1990; istituzione dello Schedario provinciale dei pascoli.

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Legge Provinciale 28 marzo 2003, n. 4 art. 25 'Alpicoltura'. Approvazione della graduatoria di priorità delle domande di aiuto presentate nell'anno 2023 e 2024 ai sensi della delibera attuativa della Giunta provinciale n. 1913 di data 13/10/2023. Presa atto di una domanda ritenuta irricevibile. Capitolo 500550.

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Integrazione delle risorse a disposizione del bando 2023, approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1913 del 13/10/2023, ai sensi dell'art. 25 'Alpicoltura' della L.p. 28 marzo 2003, n. 4 relativo all'approvazione dei criteri generali e delle modalità attuative per la concessione di aiuti agli investimenti destinati a preservare il patrimonio culturale e naturale delle aziende agricole (Aiuto di Stato Italia, art. 36 del Reg. (UE) 2022/2472).

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Kontakt

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Email - Segreteria:
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Pec - Segreteria:
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Letzte Änderung: 21.10.2025 16:51

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