Beantragung der Übernahme einer Einzigen Territorialen Bewilligung (AUT)

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Ausfüllen und Einreichen eines Antrags auf Übernahme einer einzigen territorialen Bewilligung.

Beschreibung

Mit diesem Dienst können Sie die Übernahme einer Einzigen Territorialen Bewilligung (AUT) beantragen.

Im Falle einer Übernahme der Tätigkeit muss der neue Inhaber innerhalb von sechzig Tagen die Änderung der Eigentumsverhältnisse der zuständigen Stelle (Sektor Zulassungen und Kontrollen) mitzuteilen, die die AUT innerhalb von sechzig Tagen nach Erhalt der Mitteilung aktualisiert.

In dem Fall, in dem die Ausübung einer der in der AUT enthaltenen Tätigkeitendas Vorhandensein subjektiver Voraussetzungen auf Seiten des Eigentümers erfordert, ist die Übernahme der Tätigkeit, die Gegenstand der AUT ist, an den Besitz dieser Voraussetzungen auf Seiten des Unterzeichners gebunden. In diesem Fall muss der unterzeichnende Eigentümer die Genehmigung bei der zuständigen Struktur (Sektor Genehmigungen und Kontrollen) beantragen und die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Erklärung und die Bescheinigung über das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen beifügen. Äußert sich die zuständige Stelle nicht innerhalb von sechzig Tagen nach Eingang des Antrags, so gilt das Schweigen der Verwaltung als Entscheidung über die Genehmigung des Antrags gemäß Artikel 23 bis des Provinzgesetzes über die Verwaltungstätigkeit. Die Ausübung der Kontrollbefugnisse bleibt davon unberührt.

Operative Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer EinzigenTerritorialen Bewilligung (AUT) finden Sie auf der Seite"Antrag auf Einzige Territoriale Bewilligung (AUT)".

An wen es sich richtet

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder seinem Bevollmächtigten eingereicht werden (indem dem Antrag eine schriftliche Vollmacht beigefügt wird). Der Antrag kann auch von einer dritten Person ausgefüllt werden, muss aber vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

So geht es

Der Antrag auf Untereinreise muss online auf dem Dienstleistungsportal der Autonomen Provinz Trient gestellt werden, indem man sich mittels SPID oder aktiviertem CPS/CNS authentifiziert und das entsprechende Formular ausfüllt.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Im Falle einer Übernahme wird davon ausgegangen, dass bereits eine AUT-Bestimmung ausgestellt wurde; daher ist es notwendig, auf dem Formular (zugänglich über das Dienstleistungsportal der Autonomen Provinz Trient) die Nummer der AUT-Bestimmung, für die die Übernahme beantragt wird, das entsprechende Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum des Gesetzes anzugeben.

Es ist ratsam, Unterlagen beizufügen, die das Datum der Übernahme der Tätigkeit belegen (z.B.: Mietvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, etc.).

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme des Dienstes

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Gesamtdauer der Untersuchung beträgt 60 Tage.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione del testo unico delle leggi provinciali in materia di tutela dell'ambiente dagli inquinamenti

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Regolamento di esecuzione dell'articolo 21 della legge provinciale 17 settembre 2013, n. 19 (legge provinciale sulla valutazione d'impatto ambientale 2013), in materia di autorizzazione unica territoriale, e modificazioni del decreto del Presidente della

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 24.06.2025 12:03

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