Beschreibung
Mit diesem Dienst können Sie die Übernahme einer Einzigen Territorialen Bewilligung (AUT) beantragen.
Im Falle einer Übernahme der Tätigkeit muss der neue Inhaber innerhalb von sechzig Tagen die Änderung der Eigentumsverhältnisse der zuständigen Stelle (Sektor Zulassungen und Kontrollen) mitzuteilen, die die AUT innerhalb von sechzig Tagen nach Erhalt der Mitteilung aktualisiert.
In dem Fall, in dem die Ausübung einer der in der AUT enthaltenen Tätigkeitendas Vorhandensein subjektiver Voraussetzungen auf Seiten des Eigentümers erfordert, ist die Übernahme der Tätigkeit, die Gegenstand der AUT ist, an den Besitz dieser Voraussetzungen auf Seiten des Unterzeichners gebunden. In diesem Fall muss der unterzeichnende Eigentümer die Genehmigung bei der zuständigen Struktur (Sektor Genehmigungen und Kontrollen) beantragen und die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Erklärung und die Bescheinigung über das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen beifügen. Äußert sich die zuständige Stelle nicht innerhalb von sechzig Tagen nach Eingang des Antrags, so gilt das Schweigen der Verwaltung als Entscheidung über die Genehmigung des Antrags gemäß Artikel 23 bis des Provinzgesetzes über die Verwaltungstätigkeit. Die Ausübung der Kontrollbefugnisse bleibt davon unberührt.
Operative Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer EinzigenTerritorialen Bewilligung (AUT) finden Sie auf der Seite"Antrag auf Einzige Territoriale Bewilligung (AUT)".