Beschreibung
Eine Änderung ist jede Veränderung im Zusammenhang mit der genehmigten Anlage oder Tätigkeit, auch wenn die Anlage bereits gebaut oder die Tätigkeit bereits ausgeübt wurde. Die Änderung kann(siehe Art. 2, P.D. 28. März 2018, Nr. 2-77/Leg)
- wesentlich: Sie besteht aus der Änderung, die im Rahmen der sektoralen Disziplinen in Bezug auf die in der AUT enthaltenen Einzelmaßnahmen als wesentlich angesehen wird;
- nicht substanziell: jede Änderung, die nicht wesentlich ist.
Beabsichtigt der Betroffene, eine wesentliche Änderung der Tätigkeit oder der Anlage vorzunehmen, muss er bei der zuständigen Struktur (Sektor Genehmigungen und Kontrollen) über das Dienstleistungsportal der Autonomen Provinz Trient einen Antrag auf eine neue AUT einreichen.
Im Falle eines Antrags auf eine nicht wesentliche Änderung muss der Interessent der zuständigen Struktur (Sektor Genehmigungen und Kontrollen unter der Adresse sac.appa@pec.provincia.tn) die von ihm beabsichtigte Änderung mitteilen; dieser Mitteilung muss ein detaillierter technischer Bericht über die beantragten Änderungen und, falls erforderlich, eine planimetrische Tabelle beigefügt werden. Nach Erhalt der Mitteilung wird das Verfahren gemäß Artikel 10 der AUT-Verordnung fortgesetzt(vgl. Art. 10, D.P.P. 28. März 2018, Nr. 2-77/Leg).