Beschreibung
Für den Bau, die Änderung und den Ausbau von Abfahrts- und Langlaufpisten, Wanderwegen, Rodelbahnen und damit zusammenhängenden Nebenanlagen, wie Beschneiungsanlagen einschließlich Schneeerzeugern, Ansauganlagen, Pumpenräumen und Kühltürmen, unterirdischen Becken und Wannen zur Speicherung von Wasser für die Beschneiung, Pistenraupenunterständen Windschutzanlagen und Schutzsysteme für die Sicherheit der Skifahrer, Brücken und Bauwerke zur Über- und Unterquerung von Straßen oder Wasserläufen, Fahrsteige für den Transport von Skifahrern, Einrichtungen zum Wachsen von Skiern, Lagerplätze für Skimaterial, Beleuchtungsanlagen, feste Zeitmessanlagen, Langlaufzentren, muss ein Antrag gestellt werden.
Übersteigt der Umfang der Eingriffe für den Bau oder die Änderung der Pisten die im Beschluss des Provinzialrats Nr. 67 vom 24. Januar 2020 festgelegten Größengrenzen, muss ein Antrag auf Vorabgenehmigung gestellt werden; andernfalls muss der Antrag der Koordinierungskommission vorgelegt werden.
Liegen die Eingriffe, auch nur teilweise, in den Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 (ZSC - ZPS) gemäß Provinzialgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007, muss das positive Ergebnis des Verträglichkeitsprüfungsverfahrens gemäß Präsidialdekret Nr. 50-157/Leg. vom 3. November 2008 vorab eingeholt und dem Genehmigungsantrag beigefügt werden. Die Einleitung des Verfahrens muss bei der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete beantragt werden.
Überschreiten die Eingriffe die in Anhang IV, zweiter Teil des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 "Umweltvorschriften" festgelegten Schwellenwerte, müssen sie der Provinzagentur für Umweltschutz (APPA) - Bereich Umweltqualität - zur Bewertung des VIA-Verfahrens vorgelegt werden.