Bau und Umbau von Skipisten und damit verbundene Arbeiten

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Informationen und Formulare zu Anträgen für die Vorbereitung, Änderung und Verbesserung von Abfahrts- und Langlaufpisten, Wanderwegen, Rodelbahnen und damit verbundenen Arbeiten

Beschreibung

Für den Bau, die Änderung und den Ausbau von Abfahrts- und Langlaufpisten, Wanderwegen, Rodelbahnen und damit zusammenhängenden Nebenanlagen, wie Beschneiungsanlagen einschließlich Schneeerzeugern, Ansauganlagen, Pumpenräumen und Kühltürmen, unterirdischen Becken und Wannen zur Speicherung von Wasser für die Beschneiung, Pistenraupenunterständen Windschutzanlagen und Schutzsysteme für die Sicherheit der Skifahrer, Brücken und Bauwerke zur Über- und Unterquerung von Straßen oder Wasserläufen, Fahrsteige für den Transport von Skifahrern, Einrichtungen zum Wachsen von Skiern, Lagerplätze für Skimaterial, Beleuchtungsanlagen, feste Zeitmessanlagen, Langlaufzentren, muss ein Antrag gestellt werden.

Übersteigt der Umfang der Eingriffe für den Bau oder die Änderung der Pisten die im Beschluss des Provinzialrats Nr. 67 vom 24. Januar 2020 festgelegten Größengrenzen, muss ein Antrag auf Vorabgenehmigung gestellt werden; andernfalls muss der Antrag der Koordinierungskommission vorgelegt werden.

Liegen die Eingriffe, auch nur teilweise, in den Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 (ZSC - ZPS) gemäß Provinzialgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007, muss das positive Ergebnis des Verträglichkeitsprüfungsverfahrens gemäß Präsidialdekret Nr. 50-157/Leg. vom 3. November 2008 vorab eingeholt und dem Genehmigungsantrag beigefügt werden. Die Einleitung des Verfahrens muss bei der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete beantragt werden.

Überschreiten die Eingriffe die in Anhang IV, zweiter Teil des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 "Umweltvorschriften" festgelegten Schwellenwerte, müssen sie der Provinzagentur für Umweltschutz (APPA) - Bereich Umweltqualität - zur Bewertung des VIA-Verfahrens vorgelegt werden.

An wen es sich richtet

Öffentliche und private Einrichtungen

So geht es

Die Dokumentation, vorzugsweise digital signiert, muss an die PEC-Adresse des Seilbahn- und Pistendienstes geschickt werden

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

falls zutreffend

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Linee guida per la presentazione della documentazione in formato digitale

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Disciplina delle linee funiviarie in servizio pubblico e delle piste da sci

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Emanazione del regolamento per l'esecuzione della legge provinciale 21 aprile 1987, n. 7 concernente 'Disciplina delle linee funiviarie in servizio pubblico e delle piste da sci'

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Regolamento concernente le procedure per l'individuazione delle zone speciali di conservazione e delle zone di protezione speciale, per l'adozione e l'approvazione delle relative misure di conservazione e dei piani, nonché la composizione, le funzioni e il funzionamento della cabina di regia delle aree protette e dei ghiacciai.

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Kontakt

Contatti di Servizio impianti a fune

Email - Segreteria:
sif@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
sif@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494780

Fax - Segreteria:
0461.494716

Koordinierungskommission für Arbeiten in Skigebieten

Die Koordinationskommission genehmigt die Ausführung von Arbeiten für den Bau neuer Skipisten einschließlich ihrer Nebenarbeiten, die Änderung bestehender Skipisten, den Ersatz oder die Änderung von als unwesentlich erachteten Seilbahnlinien und ihrer Nebenarbeiten, den Bau oder die Änderung von in Skigebieten zugelassenen Anlagen und Funktionen sowie Lawinenschutzarbeiten, den Bau oder die Änderung von alpinen Einrichtungen und Bikeparks.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 18:19

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