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Bau einer privaten Erstwohnung 2021 - Folgepflichten

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Wenn Sie als Privatperson den Zuschuss für den Bau Ihres ersten Hauses erhalten haben, müssen Sie die Erteilung der Baugenehmigung melden, falls dies nicht im Antrag angegeben wurde, und die Kostenaufstellung vorlegen

Beschreibung

Erklärung anstelle der Urkunde

Innerhalb von 27 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheids müssen Sie bei der Dienststelle für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland unter Androhung des Verfalls des Zuschusses eine Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung auf dem entsprechenden Formblatt vorlegen, in der Sie bestätigen, dass die Baugenehmigung von der Gemeinde erteilt wurde.

Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie die Erteilung der Baugenehmigung im Zuschussantrag angegeben haben.

Anzahlung auf den Beitrag

Sie können eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Beitrags beantragen, indem Sie auf dem entsprechenden Formblatt eine Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung einreichen, in der Sie den Beginn der Arbeiten bescheinigen. Wurde diese Erklärung im Antrag abgegeben, wird der Vorschuss in Höhe von 30 % automatisch innerhalb von 90 Tagen nach Erlass des Zuschussbescheids gezahlt.

Berichterstattung

Innerhalb von 48 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen Sie die Abrechnung über die getätigten Ausgaben einreichen oder übermitteln.

Die Finanzhilfe kann auf der Grundlage der im Bericht über die Finanzhilfe angegebenen Ausgaben neu festgesetzt werden.

Comunicazione avvio del procedimento di rideterminazione del contributo

Gemäß und im Sinne von Artikel 25 der Norma Foral Nr. 23 vom 30. November 1992 wird darauf hingewiesen, dass in den Fällen, in denen eine Neuberechnung des Zuschusses nach Vorlage der Kostenaufstellung erforderlich ist, das Verfahren zur Neuberechnung des Zuschusses für den Bau der ersten Wohnung mit begrenzten Umweltauswirkungen und/oder in Holz mit zertifizierter ökologischer Komfortarchitektur (ARCA) oder gleichwertiger Bauweise (Referenzgesetzgebung Norma Foral Nr. 6 vom 6. August 2020 - Artikel 25) von Amts wegen eingeleitet wird.

Das Verfahren muss innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach der Vorlage des Berichts abgeschlossen werden.

Zuständig für den Erlass der Maßnahme zur Neufestsetzung des Zuschusses ist der Dienst für territoriale Kohäsion, Wohnungspolitik, Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland (serv.casaecoesione@pec.provincia.tn.it; Telefon 0461/492710) und die mit dem Verfahren beauftragte Person ist Dr. Ileana Olivo in ihrer Eigenschaft als Leiterin.

Die Stelle, bei der die Akten des Verfahrens eingesehen und die in Artikel 27 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 genannten Rechte ausgeübt werden können, ist das Amt für Wohnungspolitik.

Antrag auf Verlängerung der Meldefrist

Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Bericht fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist eine Verlängerung von maximal 24 Monaten beantragen.

Beschränkungen

Einschränkungen, Sanktionen und Fälle von Verfall der Finanzhilfe sind in den Artikeln 22 und 23 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geregelt. Die Antragsteller werden gebeten, diese sorgfältig zu lesen.

An wen es sich richtet

Personen, die den Zuschuss für den Bau ihres ersten Eigenheims erhalten haben.

So geht es

Die Dokumentation muss auf dem entsprechenden Formular erstellt und an den Dienst für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des sozialen Kapitals des Trentino im Ausland, auf eine der folgenden Weisen geschickt werden

  1. per elektronischer Post (mit oder ohne Einschreiben) an die Mailbox serv.casaecoesione@pec.provincia.tn.it
  2. per Einschreiben mit Rückschein an die Dienststelle Territorialer Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des trentinischen Sozialkapitals im Ausland; in diesem Fall gilt der Poststempel des annehmenden Postamtes als Nachweis.

Die Übermittlung auf anderem Wege als dem angegebenen ist gemäß Artikel 7 Absatz 7 der Bekanntmachung nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite FAQ.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Baurechtserklärung

auf besonderem Formular mit beigefügter Fotokopie eines Ausweises des/der Begünstigten

Erklärung über den Beginn der Arbeiten

auf dem entsprechenden Formular mit beigefügter Fotokopie eines Ausweisdokuments des/der Begünstigten

Antrag auf Verlängerung der Meldefrist

auf dem entsprechenden Formblatt unter Beifügung einer Fotokopie eines Ausweises des/der Begünstigten

Meldung der getätigten Ausgaben

auf dem entsprechenden Formblatt unter Beifügung der folgenden Anlagen

  1. von einem qualifizierten Techniker unterzeichneter vermaßter Plan der Wohneinheit im Maßstab 1:50 mit Angabe der Wohnnutzfläche und der Nutzung der Räume
  2. Kopie des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz (APE) oder des ARCA-Zertifikats oder eines gleichwertigen Dokuments
  3. Angaben zu den entstandenen Kosten
  4. Erklärung zum Datenschutz
  5. Fotokopie eines Ausweises des/der Begünstigten

Formate der elektronisch übermittelten Unterlagen

Bei elektronischer Übermittlung der Unterlagen müssen die Dateien eines der folgenden Formate (und Erweiterungen) aufweisen PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE und EML, BMP, CSV und GIF. Das HTML-Format ist ebenfalls zulässig, allerdings nur für den Hauptteil der E-Mail-Nachricht. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert, da die eindeutige Identifizierung von komprimierten und/oder umhüllten Dateien weder vom zertifizierten E-Mail-Dienst noch vom Dokumentenmanagementsystem gewährleistet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Gewährung der Verlängerung: innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag, der auf den Tag des Eingangs des Verlängerungsantrags folgt

Neufestsetzung des Zuschusses: innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Vorlage der Abrechnung

Auszahlung:

Der Beitrag wird wie folgt ausbezahlt

  • Anzahlung von 30 % innerhalb von 90 Tagen nach Erlass des Zuschussbescheids, wenn die Erklärung über den Beginn der Arbeiten im Antrag abgegeben wurde, andernfalls innerhalb von 90 Tagen nach Vorlage der Ersatzerklärung, die den Beginn der Arbeiten bescheinigt
  • Restbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Vollstreckung der Neubewertungsmaßnahme.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

für Verlängerungsantrag

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Allegato 1 Del. G.P. n. 1043 di data 18 giugno 2021 aggiornato con Del. G.P. n. 1289 del 30/07/2021; Del. G.P. n. 973 del 27/05/2022; Del. G.P. 1532 del 26 agosto 2022 e Del. G.P. 464 del 17 marzo 2023

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Assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Trento per gli esercizi finanziari 2020 - 2022

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EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Approvazione del bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione.

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione' e proroga dei termini di presentazione delle domande per i soggetti privati.

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione' e proroga dei termini di presentazione delle domande per i soci di cooperativa a proprietà individuale (codice CUP C46H21000000003).

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Ulteriore modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione', come successivamente modificato con deliberazioni n. 1289 del 30 luglio 2021 e n. 973 del 27 maggio 2022 - Richiesta di contributo da parte delle cooperative edilizie a proprietà individuale e proroga dei termini di presentazione delle domande (codice CUP C46H21000000003).

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Ulteriore modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione', come successivamente modificato con deliberazioni n. 1289 del 30 luglio 2021, n. 973 del 27 maggio 2022 e n. 1532 del 26 agosto 2022 - prolungamento del termine di presentazione della dichiarazione sostitutiva di atto notorio attestante il rilascio del titolo edilizio da parte del Comune (codice CUP C46H21000000003).

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Disciplina degli interventi provinciali in materia di edilizia abitativa

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Letzte Änderung: 04.12.2025 13:25

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