Beschreibung
Erklärung anstelle der Urkunde
Innerhalb von 27 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheids müssen Sie bei der Dienststelle für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland unter Androhung des Verfalls des Zuschusses eine Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung auf dem entsprechenden Formblatt vorlegen, in der Sie bestätigen, dass die Baugenehmigung von der Gemeinde erteilt wurde.
Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie die Erteilung der Baugenehmigung im Zuschussantrag angegeben haben.
Anzahlung auf den Beitrag
Sie können eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Beitrags beantragen, indem Sie auf dem entsprechenden Formblatt eine Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung einreichen, in der Sie den Beginn der Arbeiten bescheinigen. Wurde diese Erklärung im Antrag abgegeben, wird der Vorschuss in Höhe von 30 % automatisch innerhalb von 90 Tagen nach Erlass des Zuschussbescheids gezahlt.
Berichterstattung
Innerhalb von 48 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen Sie die Abrechnung über die getätigten Ausgaben einreichen oder übermitteln.
Die Finanzhilfe kann auf der Grundlage der im Bericht über die Finanzhilfe angegebenen Ausgaben neu festgesetzt werden.
Antrag auf Verlängerung der Meldefrist
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Bericht fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist eine Verlängerung von maximal 24 Monaten beantragen.
Beschränkungen
Einschränkungen, Sanktionen und Fälle von Verfall der Finanzhilfe sind in den Artikeln 22 und 23 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geregelt. Die Antragsteller werden gebeten, diese sorgfältig zu lesen.