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Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung über die Erteilung einer Baugenehmigung für den Zuschuss zum Bau eines Eigenheims - Bando 2021

Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung (Art. 47 D.P.R. vom 28. Dezember 2000, Nr. 445) in Bezug auf die Erteilung der Baugenehmigung durch die Gemeinde - Beitrag für den Bau eines ersten Wohnhauses - Bando 2021 für Privatpersonen und Mitglieder von individuellen Wohnungsbaugenossenschaften

Zeitliche Referenzen

Erster Gültigkeitstag/Tag des Inkrafttretens

29.04.2022

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Letzte Änderung: 05.11.2025 14:26

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