Der Antragsteller reicht den Antrag auf Verlängerung bei der O.U. für Umweltprüfungen ein und fügt die entsprechenden umwelttechnischen Unterlagen in elektronischem Format mindestens 120 Tage vor Ablauf der Wirksamkeit der UVP-Maßnahme bei.
Das Antragsformular und die beigefügten Unterlagen sind vorzugsweise per zertifizierter E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln valamb.appa@pec.provincia.tn.it.
Die Verlängerung von UVP-Maßnahmen, die vor dem Inkrafttreten des Provinzgesetzes Nr. 6 von 2019 (Veröffentlichung im BUR Nr. 39 vom 26.09.2019) erlassen wurden, erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 des Dekrets des Provinzpräsidenten vom 20. Juli 2015, Nr. 9-23/Leg, und daher wird der Abschluss des Verfahrens auf maximal 140 Tage ab der Einreichung des Antrags festgelegt.