Beschreibung
In Artikel 102b des Provinzialgesetzes Nr. 21 vom 13. November 1992 (Disciplina degli interventi provinciali in materia di edilizia abitativa) sind "Sondermaßnahmen zur Unterstützung von Familien bei der Rückzahlung von zinsverbilligten Wohnungsbaudarlehen" festgelegt.
Insbesondere fördert die Provinz die Aussetzung der Zahlung von Raten für subventionierte Wohnungsbaudarlehen für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten (3 halbjährliche Raten). Die Aussetzung führt zu einer Verschiebung des Rückzahlungsplans für einen ähnlichen Zeitraum (der Rückzahlungsplan wird verlängert). Die Aussetzung mit Übersetzung ist auch in den Jahren 2025, 2026 und 2027 zulässig.
Die Aussetzung der Ratenzahlung muss bei der Bank vor Fälligkeit der Rate beantragt werden.
Der Kreditnehmer kann die kreditgebende Bank bitten, die Zahlung des Hauptteils der Rate für höchstens drei Raten auszusetzen.
Der Darlehensnehmer bleibt für die Zahlung des vollen Zinsanteils der ausgesetzten Raten verantwortlich, da der Zuschuss ausgesetzt ist. Die Auszahlung des Beitrags wird nach Beendigung der Aussetzung wieder aufgenommen.