Beschreibung
Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 60.000,00 Euro für dieAnschaffung einer neuen barrierefreien Wohnung zu beantragen, wenn beide der unten aufgeführten Bedingungen erfüllt sind:
a) Maßnahmen zur Beseitigung oder Überwindung architektonischer Barrieren, die durch andere Beiträge der Provinz vorgesehen sind, sind aus technischen und strukturellen Gründen in der einzigen Wohnung, die Eigentum, Miteigentum, Nießbrauch oder Wohnung der Person mit Behinderung oder eines anderen Mitglieds ihres Haushalts ist, in der sie wohnt, nicht durchführbar oder wirksam, wobei die Art, die Merkmale, die Schwere ihrer Behinderung oder die Aussichten für ihre Entwicklung berücksichtigt werden
b) andere in den Provinzgesetzen vorgesehene Maßnahmen oder Interventionen zur Deckung des Wohnbedarfs sind nicht möglich, was durch die Einbeziehung der zuständigen Provinzstrukturen (Nichtverfügbarkeit von ITEA-Unterkünften) und der lokalen Behörden, in denen der Haushalt wohnt (Gemeinde), überprüft wird.