Außerordentlicher Beitrag für den Erwerb neuer Unterkünfte für Menschen mit Behinderungen

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Außerordentlicher Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 60.000,00 Euro für den Erwerb einer neuen, bereits zugänglichen Wohnung für schwerbehinderte Menschen, die bauliche Barrieren in ihrer derzeitigen und einzigen Wohnung nicht beseitigen können.

Beschreibung

Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 60.000,00 Euro für dieAnschaffung einer neuen barrierefreien Wohnung zu beantragen, wenn beide der unten aufgeführten Bedingungen erfüllt sind:

a) Maßnahmen zur Beseitigung oder Überwindung architektonischer Barrieren, die durch andere Beiträge der Provinz vorgesehen sind, sind aus technischen und strukturellen Gründen in der einzigen Wohnung, die Eigentum, Miteigentum, Nießbrauch oder Wohnung der Person mit Behinderung oder eines anderen Mitglieds ihres Haushalts ist, in der sie wohnt, nicht durchführbar oder wirksam, wobei die Art, die Merkmale, die Schwere ihrer Behinderung oder die Aussichten für ihre Entwicklung berücksichtigt werden

b) andere in den Provinzgesetzen vorgesehene Maßnahmen oder Interventionen zur Deckung des Wohnbedarfs sind nicht möglich, was durch die Einbeziehung der zuständigen Provinzstrukturen (Nichtverfügbarkeit von ITEA-Unterkünften) und der lokalen Behörden, in denen der Haushalt wohnt (Gemeinde), überprüft wird.

An wen es sich richtet

Anspruchsberechtigt sind Personen, die

  • eine körperliche, sensorische oder geistige Behinderung mit dem Behinderungscode 05 oder 06 oder eine gleichwertige Situation haben;
  • die ständig auf Hindernisse, Einschränkungen oder Behinderungen bei der Nutzung ihres Wohnsitzes stoßen;
  • seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Provinz Trient haben; bei Minderjährigen kann sich die Anforderung, seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz zu haben, auf mindestens einen Elternteil oder, im Falle eines Pflegekindes, auf mindestens einen der Pflegeeltern beziehen;
  • sie haben eine wirtschaftliche Situation der Familie, die einem Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie (I.C.E.F.) von höchstens 0,90 entspricht;
  • Sie sind Eigentümer, Miteigentümer, Nießbraucher oder haben ein Wohnrecht an einer Wohnung, in der es aus technischen und strukturellen Gründen nicht möglich ist, bauliche Hindernisse zu beseitigen, um sie für die Bedürfnisse der betreffenden Person funktional zu machen.
  • sie oder ein Mitglied ihres Haushalts keine andere Wohnung auf dem Staatsgebiet besitzen, bezogen auf die letzten 12 Monate vor dem Datum der Antragstellung.

Der Antrag kann vom Nutzer oder von der Person, die ihn gesetzlich vertritt (z. B. Vormund, Pfleger, Betreuer, Eltern bei Minderjährigen), gestellt werden.

So geht es

Der Antrag kann an den peripheren Schaltern der PAT eingereicht werden

oder bei den Patronatsbüros, die eine Vereinbarung mit der Provinz Trient haben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • eine Kopie der Bescheinigung über den Zustand der Behinderung, die von einer öffentlichen medizinischen Kommission ausgestellt wurde;
  • eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung, die frühestens sechs Monate nach Einreichung des Antrags ausgestellt wurde und aus der hervorgeht, dass aufgrund des körperlichen Zustands, der sich aus der Pathologie ergibt, an der die behinderte Person leidet, eine Wohnung mit barrierefreiem Zugang, die Gegenstand des Antrags ist, notwendig oder in jedem Fall unerlässlich ist, um die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den tatsächlichen persönlichen, familiären und sozialen Bedürfnissen der Person zu lindern
  • ein von einer qualifizierten Fachkraft erstelltes technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass es aus technischen und strukturellen Gründen in der einzigen Wohnung in der Provinz Trient, die im Eigentum, Miteigentum, mit Nießbrauchsrecht oder in der Wohnung der behinderten Person oder eines anderen Mitglieds ihres Haushalts steht, nicht möglich oder nicht wirksam ist, Eingriffe vorzunehmen, die es der behinderten Person ermöglichen, unter Berücksichtigung der Art, der Merkmale und der Schwere ihrer Behinderung oder der Aussichten auf ihre Entwicklung selbständig alltägliche Tätigkeiten auszuführen
  • Kostenvoranschlag (oder quittierte Rechnungen) für die technischen Ausgaben;
  • Kostenvoranschlag für die notariellen Kosten;
  • von einem qualifizierten Techniker unterzeichnetes technisches Gutachten, in dem die Zugänglichkeit der zu erwerbenden neuen Wohnung bescheinigt wird, zusammen mit einer Fotodokumentation, Katasteransichten und Plänen der neuen Wohnung.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann vom 2. Januar bis zum 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden.

180 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Datum der Einreichung des Antrags.

Die Ausgaben für den Erwerb einer neuen barrierefreien Wohneinheit müssen innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuschussbescheids unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars (siehe Abschnitt Formulare) nachgewiesen werden.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Eliminazione delle barriere architettoniche in provincia di Trento

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Aggiornamento dei Criteri e modalità per la concessione dei contributi per la realizzazione di interventi di eliminazione o superamento delle barriere architettoniche negli edifici privati, previsti dall'art. 16 della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1 e ss.mm.ii., e dei criteri per la concessione del contributo straordinario per l'acquisto di un nuovo alloggio, previsti dall'art. 16 bis della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1 e ss.mm.ii.

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Kontakt

Cooperativa HandiCREA

Indirizzo:
Trento - Via S. Martino, 46

Telefono:
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Email:
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Mo.
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Mi.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Do.
8:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2022

Contatti di Umse disabilita' ed integrazione socio - sanitaria

Email - Segreteria:
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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 07.07.2025 18:02

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