Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Ausländische Fahrzeuge - Import

  • Aktiv

Allgemeine Informationen und Zulassungsverfahren für importierte ausländische Fahrzeuge.

An wen es sich richtet

Der Dienst steht allen Interessierten offen.

So geht es

Nach dem Inkrafttreten des Einheitspapiers erfolgt die Verwaltung der Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland über Agenturen, die im Folgenden aufgelistet sind:

Liste der Agenturen

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Zulassungsdokumente (z.B. aus Deutschland Teil I und Teil II); eventuelle Aktualisierungen und Prüfbescheinigungen in den beschreibenden Zeilen müssen übersetzt und die Übersetzung von einem Gericht oder Friedensrichter beglaubigt werden; nicht harmonisierte Zulassungsdokumente (z.B. Beiblatt) müssen ebenfalls übersetzt und beglaubigt werden. Aus den Dokumenten oder ergänzenden Unterlagen muss hervorgehen, dass das Fahrzeug im Herkunftsland abgemeldet wurde; wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde, müssen die Nummernschilder bei der Zulassung abgegeben werden (außer in Ländern, in denen die Nummernschilder Eigentum sind, z. B. in der Schweiz);
  2. vom Hersteller ausgestellte technische Daten oder ein europäisches Konformitätszertifikat (COC) oder technische Daten, die von einer zugelassenen Firma (z. B. für Deutschland TÜV) ausgestellt und von der Zulassungsstelle (z. B. Deutschland LAND) bestätigt wurden. Diese Dokumente sind nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug zuvor in Italien zugelassen war.
  3. Fotokopie des Personalausweises des Eigentümers;
  4. bei Nicht-EU-Bürgern eine Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung;
  5. Fotokopie des Kaufvertrags (bei Kauf von einer Privatperson) mit beigefügtem Dokument des Verkäufers oder Fotokopie der Rechnung (bei Kauf bei einem ausländischen Händler).

Allgemeine Informationen:

  • Wenn das aus dem Ausland stammende Fahrzeug in Italien auf den Namen einer Gesellschaft oder eines Einzelunternehmens zugelassen ist, muss es beim Finanzamt als Instrumentalgut angemeldet werden;
  • Privatpersonen, die das Fahrzeug im Ausland kaufen und nach Italien einführen, müssen das Fahrzeug beim Finanzamt anmelden;
  • wenn das bei einem Händler gekaufte Fahrzeug weniger als 6 Monate alt ist und weniger als 6000 km zurückgelegt hat, muss die Mehrwertsteuer in Italien entrichtet werden;
  • wenn das Fahrzeug im Ausland bereits im Besitz der Person ist, die die Zulassung in Italien beantragt, muss eine Eigentumserklärung unterschrieben und notariell beglaubigt sowie eine Steuermarke von 16 Euro vorgelegt werden;
  • im Falle eines neuen, noch nie zugelassenen Fahrzeugs werden die in den Punkten 1 und 2 genannten Dokumente durch das Original der europäischen Konformitätsbescheinigung (COC) ersetzt;
  • wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land kommt, müssen die Fahrzeugpapiere apostilliert (von der Behörde des Herkunftslandes beglaubigt) und das Zolldokument zum Nachweis der Zollverpflichtungen vorgelegt werden. Mit Ausnahme der Schweiz müssen die EU-Richtlinien gelten, die zum Zeitpunkt der Zulassung in Italien in Kraft sind.

Zeiten und Fristen

Nach dem Inkrafttreten des Einheitspapiers erfolgt die Verwaltung der Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland über Agenturen, die im Folgenden aufgelistet sind:

Liste der Agenturen

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.07.2025 12:19

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren