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Ausgleichszahlungen im Bienenzuchtsektor

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Beihilfe zum Ausgleich von Verlusten, die Landwirten durch ungünstige Witterungsbedingungen in der Saison Frühjahr/Sommer 2024 im Bienenzuchtsektor vom 12. Mai 2025 bis zum 16. Juni 2025 entstehen

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Beschreibung

Der Provinzialrat beschloss diese Maßnahme, um den Trentiner Imkern zu helfen, die aufgrund der besonders ungünstigen Witterung in den Frühlings- und Sommermonaten 2024 eine geringere Honigproduktion und höhere Wartungskosten zu verzeichnen haben.

An wen es sich richtet

Die Maßnahme richtet sich an Imker, die Produktionsverluste erlitten haben und als Unternehmen mit mindestens 40 Bienenstöcken tätig und in der nationalen Imkereidatenbank registriert sind. Der Provinzialrat hat beschlossen, eine wirtschaftliche Beihilfe zu gewähren, um die witterungsbedingten Einkommensverluste auszugleichen, wobei der Höchstbetrag 39,5 EUR pro Bienenstock beträgt.

Um in den Genuss der geplanten Beihilfe zu kommen, müssen die Imker einige wichtige Voraussetzungen erfüllen.

Hier ist eine Zusammenfassung:

  1. Sie müssen den Sitz ihres Imkereibetriebs in der Provinz Trient haben.
  2. Sie müssen im Besitz einer Betriebsdatei bei der Zahlstelle der Provinz Trient (APPAG) sein.
  3. Sie müssen ihre elektronische Betriebsakte mindestens einmal im Jahr 2024 aktualisiert und validiert haben, bevor sie den Antrag einreichen.
  4. Sie müssen über ein zertifiziertes elektronisches Postfach (PEC) für den Empfang amtlicher Mitteilungen verfügen.
  5. Sie müssen im Besitz einer MwSt.-Nummer sein.
  6. Sie müssen in der Imkereidatenbank (BDA) als "normale" Tätigkeit und nicht als Familienbetrieb eingetragen sein.
  7. Sie müssen den Verpflichtungen zur Identifizierung und Registrierung von Bienenstöcken und Bienenvölkern nachkommen und zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2024 mindestens einen Bienenstock bei der Zählung gemeldet haben.
  8. Sie müssen am 31. Dezember 2023 mindestens 40 Bienenstöcke gemeldet haben.

Alle diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, kann der Antrag als unzulässig angesehen werden.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter folgender Adresse eingereicht werden https://srt.infotn.itdas auch über das Portal zu erreichen ist https://a4g.provincia.tn.it/von 12. Mai 2025 und bis zum 16. Juni 2025 gemäß den im Verfahrenshandbuch für Kontrollen und Sanktionen der APPAG-Zahlstelle festgelegten Verfahren.

Der Zugang zum gesperrten Bereich der SR Trento ist nur registrierten Benutzern gestattet; daher muss sich jeder Benutzer zunächst gemäß den im Handbuch auf der Homepage der SRTrento-Website angegebenen Verfahren akkreditieren. Die eingereichten Anträge müssen digital signiert sein. Für jegliche Unterstützung beim Zugang und der Aktivierung des Portals wenden Sie sich bitte an die E-Mail helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Auf dem Portal der SR Trient gibt es für jede Aktion im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein eigenes, unabhängiges Antragsverfahren.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Wenn Sie Ihren Antrag über das Portal SRTrento einreichen, werden Ihre persönlichen Daten direkt aus der Datenbank APPAG Company File übernommen, so dass Sie nicht alles manuell eingeben müssen.

Dem Antrag müssen Sie auch einige Erklärungen anstelle der eidesstattlichen Versicherung beifügen, die gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets 445/2000 ausgestellt werden. Diese Erklärungen bescheinigen, dass

  • Sie haben für die erlittenen Verluste weder andere Leistungen beantragt noch erhalten.
  • Sie müssen die Einkommenskategorie angeben, über die Sie verfügen, damit die Quellensteuer korrekt erhoben werden kann.

Was die beizufügenden Unterlagen betrifft, so benötigen Sie folgende Angaben:

  1. Alle Unterlagen, die belegen, dass Sie die Honigerzeugung im Jahr 2024 gegen witterungsbedingte Verluste versichert haben.
  2. Die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung, wie bereits erläutert, die für die Gewährung von De-minimis-Beihilfen gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 3534 vom 9. April 2025 erforderlich ist.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Bewerbung kann eingereicht werden ab 12. Mai 2025 und bis zum 16. Juni 2025

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Regolamento (UE) n. 1408/2013 della Commissione, del 18 dicembre 2013 , relativo all’applicazione degli articoli 107 e 108 del trattato sul funzionamento dell’Unione europea agli aiuti «de minimis» nel settore agricolo.

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Criteri per la concessione di aiuti destinati ad indennizzare gli agricoltori delle perdite subite a causa delle avverse condizioni atmosferiche della stagione primavera-estate 2024, nel settore dell'apicoltura, ai sensi dell'art. 52 della L.p. 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale in materia di agricoltura).

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Approvazione della nuova modulistica concernente la dichiarazione 'de minimis' da allegare alle domande di contributo rivolte all'Unità di missione strategica Agricoltura.

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L.P. 28/03/2003, n. 4 - art. 52. Aiuti destinati ad indennizzare gli agricoltori delle perdite subite a causa di avverse condizioni metereologiche nel settore dell'apicoltura. Concessione degli aiuti per un importo complessivo di euro 478.320,50. (Capitolo 500550). Presa d'atto di diniego alle domande prive dei requisiti previsti.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:53

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