Die Maßnahme richtet sich an Imker, die Produktionsverluste erlitten haben und als Unternehmen mit mindestens 40 Bienenstöcken tätig und in der nationalen Imkereidatenbank registriert sind. Der Provinzialrat hat beschlossen, eine wirtschaftliche Beihilfe zu gewähren, um die witterungsbedingten Einkommensverluste auszugleichen, wobei der Höchstbetrag 39,5 EUR pro Bienenstock beträgt.
Um in den Genuss der geplanten Beihilfe zu kommen, müssen die Imker einige wichtige Voraussetzungen erfüllen.
Hier ist eine Zusammenfassung:
- Sie müssen den Sitz ihres Imkereibetriebs in der Provinz Trient haben.
- Sie müssen im Besitz einer Betriebsdatei bei der Zahlstelle der Provinz Trient (APPAG) sein.
- Sie müssen ihre elektronische Betriebsakte mindestens einmal im Jahr 2024 aktualisiert und validiert haben, bevor sie den Antrag einreichen.
- Sie müssen über ein zertifiziertes elektronisches Postfach (PEC) für den Empfang amtlicher Mitteilungen verfügen.
- Sie müssen im Besitz einer MwSt.-Nummer sein.
- Sie müssen in der Imkereidatenbank (BDA) als "normale" Tätigkeit und nicht als Familienbetrieb eingetragen sein.
- Sie müssen den Verpflichtungen zur Identifizierung und Registrierung von Bienenstöcken und Bienenvölkern nachkommen und zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2024 mindestens einen Bienenstock bei der Zählung gemeldet haben.
- Sie müssen am 31. Dezember 2023 mindestens 40 Bienenstöcke gemeldet haben.
Alle diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, kann der Antrag als unzulässig angesehen werden.