Beschreibung
Die Ausstellung des Frachtbriefs wird durch das Rundschreiben Nr. 7518 vom 03.03.2021 des Ministeriums für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität (MIMS) geregelt:
Kraftfahrzeuge, Motorräder und Anhänger, die zur Ausfuhr an Grenzübergänge fahren, müssen mit einem Frachtbrief und einem vorläufigen Kennzeichen versehen sein.