Beschreibung
Die Erteilung der Genehmigung für Probefahrten wird durch das Präsidialdekret 474/2001 geregelt, das mit dem Präsidialdekret 229/2023 und dem Rundschreiben Nr. 12666 des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr vom 02.05.2024 koordiniert wird.