Aufwertung des Handwerks: Beitrag zu gemeinnützigen Organisationen und Verbänden

  • In Bearbeitung

Aktualisierung des Blattes und der Formulare auf der Grundlage der neuen genehmigten Kriterien

Gemeinnützige Organisationen und Verbände, die Initiativen von landesweitem Interesse zur Qualifizierung und Aufwertung des Handwerks durchführen, können einen Zuschuss beantragen.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Diese Kriterien sind nicht mehr in Kraft. Neue Kriterien mit aktualisierten Formularen werden in Kürze veröffentlicht.

Beschreibung

Um den Beruf des Handwerks zu qualifizieren und aufzuwerten, kann die Provinz für die Durchführung von Initiativen von provinziellem Interesse mit hoher beruflicher, kultureller oder ausbildungsbezogener Relevanz einen Zuschuss von 20 % bis 70 % der förderfähigen Ausgaben gewähren, und zwar im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl, die für die Veranstaltung gemäß den durch die geltenden Kriterien festgelegten Parametern vergeben wird, die mindestens 11 Punkte betragen muss. Dies gilt insbesondere für:

  • Ausstellungen oder Veranstaltungen, die das Trentiner Kunsthandwerk qualifizieren und fördern
  • Ausbildungsinitiativen für junge Menschen, die einen handwerklichen Beruf ergreifen oder die darauf abzielen, Themen im Zusammenhang mit handwerklichen Berufen, einschließlich aktueller oder innovativer Berufe, auf dem Gebiet der Provinz zu verbreiten.

Diese "de minimis"-Beiträge können nicht mit anderen von der Provinz gewährten Beiträgen kumuliert werden, die dieselben Ausgaben innerhalb derselben Initiative betreffen. Sie können jedoch mit direkten Finanzierungen der Provinz kumuliert werden, die sich allgemein auf die Initiative beziehen.

Die Ausgaben, die sich unmittelbar auf die geplante Initiative beziehen, sind zuschussfähig. Beziehen sich diese Ausgaben auch auf andere Aktivitäten, insbesondere auf solche, die normalerweise von der Einrichtung oder Vereinigung durchgeführt werden, oder auf andere Initiativen als die geplante, müssen sie zwischen der Initiative, die Gegenstand des Antrags ist, und den anderen Aktivitäten oder Initiativen aufgeteilt werden, und nur der Teil, der sich auf das Projekt bezieht, kann zuschussfähig sein.

Bei Initiativen, die sich nicht ausschließlich auf das Handwerk beziehen, wird nur der spezifisch "handwerkliche" Teil berücksichtigt.

Die Liste der förderfähigen Ausgaben und die Regeln, auf die in allen Fällen Bezug genommen werden muss, finden Sie im Beschluss Nr. 2005/2014 des Provinzialrats.

Unternehmen und Konsortien sind nicht zuschussfähig.

Die Zuschussempfänger müssen die Unterstützung der Autonomen Provinz Trient für die finanzierten Initiativen hervorheben.

Beschränkungen

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden, vorausgesetzt, er wird vor dem Starttermin der Initiative eingereicht.

Die Rechnungen und Kostenaufstellungen müssen nach dem Datum der Antragstellung datiert sein.

An wen es sich richtet

Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die Initiativen von provinziellem Interesse durchführen, können einen Zuschuss beantragen.

Die Initiative ist förderungswürdig, wenn

  • es sich um Vorführungen oder Veranstaltungen handelt, die das Trentiner Handwerk qualifizieren und fördern
  • es sich um Ausbildungsinitiativen für junge Menschen handelt, die den Beruf des Handwerks ergreifen wollen;
  • mindestens drei eingetragene Handwerksbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in der Provinz an der Initiative teilnehmen;
  • Mindestbetrag der zuschussfähigen Ausgaben 2.000 Euro;
  • Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben: 200.000 Euro.

So geht es

Der ordnungsgemäß ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antrag, der mit einem Steuerstempel versehen ist, kann wie folgt eingereicht werden

1. per E-Mail an die auf dem Formular angegebene Adresse des PEC geschickt werden;

2. direkt bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei einer anderen Außenstelle der Provinz abgegeben werden

3. per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden (für die Zulassung gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamtes als offizielles Datum der Aufgabe).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Interessent muss dem Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe folgende Unterlagen beifügen

1. Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung "De-minimis"-Beihilfe

2. eine Fotokopie des gültigen Personalausweises des Unterzeichners;

3. eine Erklärung zum Datenschutz.

Formulare

Zeiten und Fristen

Update

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Der Interessent wird von der PEC über den Ausgang des Verfahrens informiert. Wenn die Struktur die Frist für das Verfahren nicht einhält, kann der Interessent sich an den Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Werbung, Sport und Tourismus wenden, um den Abschluss des Verfahrens zu beantragen.

Nach der Mitteilung über die Gewährung der Finanzhilfe muss der Begünstigte innerhalb der für die Berichterstattung über die Initiative gesetzten Frist die Erklärung zur Abrechnung (oder eventuellen Verlängerung oder Vorschuss) einreichen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

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Modifica dei criteri e delle modalità per la concessione di contributi per la realizzazione di iniziative di qualificazione e valorizzazione dell'artigianato ai sensi della L.P. 1 agosto 2002, n. 11, articolo 17, comma 1, lettera b).

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Aggiornamento dei criteri e modalità per la concessione di contributi per la realizzazione di iniziative di qualificazione e valorizzazione dell'artigianato ai sensi della L.P. 1 agosto 2002, n. 11, articolo 17, comma 1, lettera b). Approvazione del nuovo testo.

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Modifica dell'allegato A) concernente 'Criteri e modalità per la concessione dei contributi previsti dall'articolo 17 della Legge Provinciale 1 agosto 2002, n. 11' approvato con deliberazione della Giunta provinciale del 24 novembre 2014, n. 2005, così come modificata dalla deliberazione della Giunta provinciale del 24 giugno 2022, n. 1120.

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Kontakt

Contatti di Ufficio sostegno e promozione attivita' economiche

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Servizio artigianato e commercio

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Telefono - Segreteria:
0461.494724

Fax - Segreteria:
0461.494747

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Aufwertung des Handwerks: Abwicklung des gewährten Zuschusses

Die gemeinnützigen Einrichtungen und Verbände, die Initiativen zur Förderung des Handwerks organisieren und denen ein Zuschuss gewährt wurde, müssen ihre Abrechnungen für die Auszahlung des Zuschusses innerhalb der von der Fördermaßnahme festgelegten Frist vorlegen.

Letzte Änderung: 22.07.2025 18:08

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