Beschreibung
Gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen, denen die Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe für die geplanten Initiativen mitgeteilt wurde, müssen innerhalb der in der Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe genannten Frist eine Ausgabenerklärung zur Abrechnung vorlegen oder eine Verlängerung der Berichtsfrist beantragen.
Für Zuschüsse von mindestens 40.000 € kann auch Folgendes beantragt werden einen Vorschuss in Höhe von bis zu 60 % vor dem Enddatum der Initiative zu beantragen.
Beschränkungen
Nur auf Antrag auf Verlängerung der Meldefrist muss die Steuermarke Steuerstempel.