Aufwertung des Handwerks: Abwicklung des gewährten Zuschusses

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Die gemeinnützigen Einrichtungen und Verbände, die Initiativen zur Förderung des Handwerks organisieren und denen ein Zuschuss gewährt wurde, müssen ihre Abrechnungen für die Auszahlung des Zuschusses innerhalb der von der Fördermaßnahme festgelegten Frist vorlegen.

Beschreibung

Gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen, denen die Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe für die geplanten Initiativen mitgeteilt wurde, müssen innerhalb der in der Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe genannten Frist eine Ausgabenerklärung zur Abrechnung vorlegen oder eine Verlängerung der Berichtsfrist beantragen.

Für Zuschüsse von mindestens 40.000 € kann auch Folgendes beantragt werden einen Vorschuss in Höhe von bis zu 60 % vor dem Enddatum der Initiative zu beantragen.

Beschränkungen

Nur auf Antrag auf Verlängerung der Meldefrist muss die Steuermarke Steuerstempel.

An wen es sich richtet

Die gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen, denen eine Finanzhilfe gewährt wurde, reichen die Kostenabrechnungen für die Zahlung der Finanzhilfe innerhalb der im Finanzhilfebeschluss festgelegten Frist oder in jedem Fall innerhalb der verlängerten Frist ein.

Die Rechnungen und Kostenabrechnungen müssen nach dem Datum des Finanzhilfeantrags datiert sein. Sollten die förderfähigen Ausgaben im Zuge der Berichterstattung über die Gewährung der Finanzhilfe niedriger sein als der im Voranschlag angegebene Betrag, wird der Betrag der Finanzhilfe im Verhältnis zu den angegebenen Ausgaben neu berechnet.

Der Zuschuss darf keinen Überschuss erwirtschaften, daher darf der ausgezahlte Zuschuss die Nettoausgaben nicht übersteigen, wobei unter Nettoausgaben die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen ist.

Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn die Initiative nicht durchgeführt wird und wenn die durchgeführte Initiative wesentlich von der im Antrag vorgesehenen Initiative abweicht; in diesen Fällen verfällt der Zuschuss.

Bei Nichteinhaltung der Meldefrist, die verlängert werden kann, wird der Zuschuss vollständig gestrichen.

Die gemeldeten Ausgaben müssen ordnungsgemäß quittiert werden. Barzahlungen sind nicht zulässig.

So geht es

Das ordnungsgemäß ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular für die Abrechnungserklärung ist an die angegebene PEC-Adresse zu senden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Meldeformular sind folgende Unterlagen beizufügen, die vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen

- für Beiträge, die in Höhe von bis zu 78.000,00 Euro (enthalten):

  1. Abschlussbericht der Initiative (bereits im Formular enthalten);
  2. Erklärung zur Initiative (bereits im Formular enthalten);
  3. Erklärung zur Quellensteuer auf die Beiträge (bereits im Formular enthalten);
  4. Kopie der Steuerunterlagen, deren Übereinstimmung mit dem Original gemäß Artikel 19 des Präsidialdekrets 445/00 bescheinigt wird.

- bei Zuschüssen von mehr als 78.000,00 € muss beigefügt werden einer der folgenden Berichte

  • Bericht der internen Kontrollstelle
  • vereidigter Bericht einer Person, die in das Register der Wirtschaftsprüfer oder in das Register der vereidigten Buchprüfer eingetragen ist
  • Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß dem Gesetz Nr. 1966 vom 23. November 1939;
  • für Genossenschaften: Prüfungsbericht des Trentiner Genossenschaftsverbands oder der Genossenschaftsliga;
  • für Körperschaften und Organisationen, die die Dienste ihrer Vertretungsorgane in Anspruch nehmen: Bescheinigung, ausgestellt durch dasselbe Organ, unterzeichnet von einem Beamten oder Mitarbeiter der vorgenannten Organe, eingetragen im Register der Wirtschaftsprüfer oder im Register der vereidigten Buchprüfer;

In beiden Fällen (entweder für Beiträge, die im Rahmen einer geringfügigen Maßnahme gewährt werden und von mehr als 78.000 EUR) muss der Bericht folgende Angaben enthalten

  1. die Zurechenbarkeit der erzielten Einnahmen und der tatsächlich getätigten Ausgaben in dem Geschäftsjahr, in dem die Erleichterung gewährt wurde, oder zu der geförderten Tätigkeit;
  2. die Übereinstimmung der getätigten Ausgaben mit den Förderkriterien für die Fazilität;
  3. die Kriterien für die Aufteilung und Zurechnung der Einnahmen und Gemeinkosten auf die geförderte Tätigkeit.

Darüber hinaus müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  • Erklärung über die Quellensteuer auf die Beiträge (bereits im Antrag enthalten).

Für den Antrag auf einen Vorschussmuss dem Formular Folgendes beigefügt werden

  1. Bankgarantie;
  2. Erklärung zum Datenschutz.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Für die Beilegung und den Vorschuss beträgt die Frist 30 Tage ab dem auf den Antrag folgenden Tag; für den Antrag auf Verlängerung beträgt die Verfahrensfrist 90 Tage ab dem auf den Antrag folgenden Tag; hält die Struktur die Frist für das Verfahren zur Gewährung der Verlängerung nicht ein, kann der Betroffene beim Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Absatzförderung, Sport und Tourismus auf den Abschluss des Verfahrens drängen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

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Aggiornamento dei criteri e modalità per la concessione di contributi per la realizzazione di iniziative di qualificazione e valorizzazione dell'artigianato ai sensi della L.P. 1 agosto 2002, n. 11, articolo 17, comma 1, lettera b). Approvazione del nuovo testo.

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Modifica dei criteri e delle modalità per la concessione di contributi per la realizzazione di iniziative di qualificazione e valorizzazione dell'artigianato ai sensi della L.P. 1 agosto 2002, n. 11, articolo 17, comma 1, lettera b).

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Modifica dell'allegato A) concernente 'Criteri e modalità per la concessione dei contributi previsti dall'articolo 17 della Legge Provinciale 1 agosto 2002, n. 11' approvato con deliberazione della Giunta provinciale del 24 novembre 2014, n. 2005, così come modificata dalla deliberazione della Giunta provinciale del 24 giugno 2022, n. 1120.

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Kontakt

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