Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Aufwertung des Handwerks: Abwicklung des gewährten Zuschusses

  • Aktiv

Die gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen, die Initiativen zur Förderung des Handwerks organisieren und denen der Beitrag bewilligt wurde, müssen die Rechnungen für die Zahlung des Beitrags vorlegen.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Formulare für die Beantragung der Auflösung, desVorschusses und der Verlängerung von Beiträgen, die aufgrund von bis zum 11. Juli 2025 eingereichten Anträgen gewährt wurden.

Für Anträge, die ab dem 12. Juli 2025 eingereicht werden, besuchen Sie bitte den folgenden Link: https: //www.provincia.tn.it/Servizi/Iniziative-valorizzazione-artigianato-liquidazione-anticipo-proroga

Beschreibung

Gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen, denen die Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe für die geplanten Initiativen mitgeteilt wurde, müssen innerhalb der in der Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe genannten Frist eine Ausgabenerklärung zur Abrechnung vorlegen oder eine Verlängerung der Berichtsfrist beantragen.

Für Zuschüsse von mindestens 40.000 € kann auch Folgendes beantragt werden einen Vorschuss in Höhe von bis zu 60 % vor dem Enddatum der Initiative zu beantragen.

Beschränkungen

An wen es sich richtet

Die gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen, denen eine Finanzhilfe gewährt wurde, legen die Kostenabrechnung für die Zahlung der Finanzhilfe innerhalb der im Finanzhilfebeschluss festgelegten Frist oder in jedem Fall innerhalb der verlängerten Frist vor.

Die Rechnungen und Kostenabrechnungen müssen nach dem Datum des Finanzhilfeantrags datiert sein. Liegen die förderfähigen Ausgaben während der Berichterstattung über die Finanzhilfe unter dem im Voranschlag angegebenen Betrag, so wird der Betrag der Finanzhilfe im Verhältnis zu den angegebenen Ausgaben neu berechnet.

Der Zuschuss darf keinen Überschuss erwirtschaften, daher darf der ausgezahlte Zuschuss die Nettoausgaben nicht übersteigen, wobei unter Nettoausgaben die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen ist.

Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn die Initiative nicht durchgeführt wird und wenn die durchgeführte Initiative wesentlich von der im Antrag vorgesehenen Initiative abweicht; in diesen Fällen verfällt der Zuschuss.

Bei Nichteinhaltung der Meldefrist, die verlängert werden kann, wird der Zuschuss vollständig gestrichen.

Die gemeldeten Ausgaben müssen ordnungsgemäß quittiert werden. Barzahlungen sind nicht zulässig.

So geht es

Das ordnungsgemäß ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular für die Abrechnungserklärung ist an die angegebene PEC-Adresse zu senden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Meldeformular sind folgende Unterlagen beizufügen, die vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen

- für Beiträge, die in Höhe von bis zu 78.000,00 Euro (enthalten):

  1. Abschlussbericht der Initiative (bereits im Formular enthalten);
  2. Erklärung zur Initiative (bereits im Formular enthalten);
  3. Quellensteuererklärung für die Beiträge (bereits im Formular enthalten);
  4. Kopie der Steuerunterlagen, die gemäß Artikel 19 des Präsidialdekrets 445/00 als originalgetreu beglaubigt sind.

- bei Zuschüssen von mehr als 78.000,00 € muss beigefügt werden einer der folgenden Berichte

  • Bericht der internen Kontrollstelle
  • vereidigter Bericht einer Person, die in das Register der Rechnungsprüfer oder in das Register der Wirtschaftsprüfer eingetragen ist;
  • Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß dem Gesetz Nr. 1966 vom 23. November 1939;
  • für Genossenschaften: Prüfungsbericht des Trentiner Genossenschaftsverbands oder der Genossenschaftsliga;
  • für Körperschaften und Organisationen, die die Dienste ihrer Vertretungsorgane in Anspruch nehmen: Bescheinigung, ausgestellt durch dasselbe Organ, unterzeichnet von einem Beamten oder Mitarbeiter der vorgenannten Organe, eingetragen im Register der Wirtschaftsprüfer oder im Register der vereidigten Buchprüfer;

In beiden Fällen (entweder für Beiträge, die im Rahmen einer geringfügigen Maßnahme gewährt werden und von mehr als 78.000 EUR) muss der Bericht folgende Angaben enthalten

  1. die Zurechenbarkeit der erzielten Einnahmen und der tatsächlich getätigten Ausgaben in dem Geschäftsjahr, in dem die Erleichterung gewährt wurde, oder zu der geförderten Tätigkeit;
  2. die Übereinstimmung der getätigten Ausgaben mit den Förderkriterien für die Fazilität;
  3. die Kriterien für die Aufteilung und Zurechnung der Einnahmen und Gemeinkosten auf die geförderte Tätigkeit.

Darüber hinaus müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  • Erklärung über die Quellensteuer auf die Beiträge (bereits im Antrag enthalten).

Für den Antrag auf einen Vorschussmuss dem Formular Folgendes beigefügt werden

  1. Bankgarantie;
  2. Erklärung zum Datenschutz.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Kontoauszug für die Abwicklung der gewährten Finanzhilfe oder der Antrag auf Verlängerung des Kontoauszugs muss innerhalb der in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe festgelegten Frist eingereicht werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Für die Abrechnung und die vorzeitige Abrechnung beträgt die Frist 30 Tage ab dem Tag nach dem Antrag. Für den Antrag auf Verlängerung beträgt die Verfahrensfrist 90 Tage ab dem Tag nach dem Antrag. Hält die Struktur die Frist für das Verfahren zur Gewährung der Verlängerung nicht ein, kann der Betroffene beim Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Absatzförderung, Sport und Tourismus auf den Abschluss des Verfahrens drängen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

nur für die Verlängerung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

Weiterlesen

Aggiornamento dei criteri e modalità per la concessione di contributi per la realizzazione di iniziative di qualificazione e valorizzazione dell'artigianato ai sensi della L.P. 1 agosto 2002, n. 11, articolo 17, comma 1, lettera b). Approvazione del nuovo testo.

Weiterlesen

Modifica dei criteri e delle modalità per la concessione di contributi per la realizzazione di iniziative di qualificazione e valorizzazione dell'artigianato ai sensi della L.P. 1 agosto 2002, n. 11, articolo 17, comma 1, lettera b).

Weiterlesen

Modifica dell'allegato A) concernente 'Criteri e modalità per la concessione dei contributi previsti dall'articolo 17 della Legge Provinciale 1 agosto 2002, n. 11' approvato con deliberazione della Giunta provinciale del 24 novembre 2014, n. 2005, così come modificata dalla deliberazione della Giunta provinciale del 24 giugno 2022, n. 1120.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Letzte Änderung: 06.02.2026 12:04

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren