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Arbeitsvermittlungsstellen und wie Sie sich als Ausländer anmelden

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Sie sind Ausländer im Trentino und suchen eine Arbeit? Entdecken Sie die von den Arbeitsämtern der Agentur für Arbeit der Provinz Trient angebotenen Dienstleistungen zur Arbeitssuche und erfahren Sie, wie Sie sich anmelden können.

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Hervorgehobenes

Beschreibung

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und Arbeit suchen, können Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, wo Sie verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, die Sie mit einem Mitarbeiter entsprechend Ihren Bedürfnissen vereinbaren, darunter

  • Berufliche Orientierung
    Sie erhalten Unterstützung, um herauszufinden, welche Tätigkeit Sie ausüben können und wie Sie diese suchen;
  • Ausbildungskurse
    Über das Portal Formazione X Te werden Ihnen Berufs-, Computer- und/oder Sprachkurse angeboten, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern. Achtung! Für die Teilnahme an den Berufs- oder Computerkursen benötigen Sie mindestens das Niveau A2 der italienischen Sprache; unter dem Niveau A2 können Sie stattdessen einen Italienischkurs besuchen;
  • Praktische Workshops zur Arbeitssuche
    In diesen Workshops lernen Sie, wie man einen Lebenslauf schreibt, wie man Stellenanzeigen liest und sich bewirbt, usw;
  • Praktika
    Sie können sich um ein Praktikum in einem Unternehmen bewerben, um einen Beruf oder ein Berufsfeld zu erlernen;
  • Angebot-Nachfrage-Matching
    Sie können, wenn Sie die Anforderungen erfüllen, an Unternehmen empfohlen werden, die Mitarbeiter suchen, oder Sie können bei Ihrer Suche und Bewerbung zu den am besten geeigneten Anzeigen auf dem Portal Trentino Lavoro begleitet werden ;
  • Stellensuche in anderen europäischen Ländern
    Der EURES-Dienst kann Ihnen erklären, wie Sie in anderen europäischen Ländern nach Arbeit suchen können (nur wenn Sie eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung der EG haben);
  • DeskFrauen und Arbeit
    Wenn Sie eine ausländische Frau sind, können Sie einen speziellen Informations- und Berufsberatungsdienst in Anspruch nehmen, der als Sportello strukturiert ist und Sie auch bei der Kinderbetreuung oder bei Familienangelegenheiten unterstützt und begleitet. Der Schalter ist in den 5 wichtigsten Arbeitsämtern des Trentino (Trento, Rovereto, Pergine Valsugana, Cles und Riva del Garda) tätig und wird von 10 spezialisierten Berufsberatern geleitet. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Leben, bei der Kenntnis Ihrer Rechte als Elternteil oder Betreuer sowie bei der Förderung der Gleichstellung im Beruf.
  • Anreize für diejenigen, die einstellen
    Sie können sich über wirtschaftliche Vorteile für Arbeitgeber informieren, die bestimmte Kategorien von Arbeitslosen einstellen;
  • Gezielte Beschäftigung
    Sie können gezielte Unterstützung erhalten, wenn Sie eine Person mit einer Behinderung sind.

An wen es sich richtet

  • Ausländische Arbeitssuchende
  • ...im Allgemeinen Menschen, die Informationen und Dienstleistungen für die Arbeit benötigen

So geht es

Um Zugang zu den Arbeitsvermittlungsdiensten zu erhalten, gehen Sie folgendermaßen vor

  1. Melden Sie sich bei Ihrem nächstgelegenen Jobcenter an
    Gehen Sie persönlich zum Arbeitsamt oder vereinbaren Sie vorher einen Termin unter 800.264.760.
    Wenn Sie NASPI/Dis-coll oder Assegno Unico Provinciale bei einem Patronato beantragt haben, wird dort ein Termin für Sie vereinbart.

    Die Anmeldung ist obligatorisch, wenn
    - Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld (NASPI, dis-coll), Einheitliche Provinzbeihilfe (AUP), Eingliederungsbeihilfe (ADI), Unterstützung bei der Berufsausbildung (SFL) und andere gestellt haben;
    - Sie möchten sich für das Saisonprojekt und/oder die Intervention 33D (sozial nützliche Arbeit) bewerben;
    - Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis umwandeln (studienvorbereitende Beschäftigung, arbeitvorbereitende Beschäftigung);
    - Sie möchten die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Arbeitslose in Anspruch nehmen (keine Kosten für medizinische Untersuchungen).

    Was Sie für die Anmeldung benötigen
    - Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat + Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben, ist kein Wohnsitz erforderlich);
    - Wohnsitz im "Bezugsgebiet" des Jobcenters (Sie können sich nur bei einem Jobcenter anmelden, je nachdem, wo Sie wohnen; suchen Sie hier nach Ihrem Bezugsjobcenter)
    - ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Namensbescheinigung, Führerschein mit Lichtbild)
    - Ihre Steuernummer;
    - Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis für Arbeit oder Ihre Lohnabrechnung.

    Wenn Sie Unterstützung bei Verlängerungs- oder Umwandlungsverfahren benötigen, wenden Sie sich an Cinformi - Informationszentrum für Einwanderung.

    Achtung! Wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben, müssen Sie 60 Tage nach Ihrem Antrag (C3) warten, bevor Sie sich registrieren lassen können.
  2. Ermitteln Sie gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Arbeitsamtes die für Sie am besten geeigneten Arbeitsvermittlungsdienste.
    Nach der Anmeldung erhalten Sie von einem Mitarbeiter des Jobcenters einen weiteren Termin, bei dem Sie einen Ausbildungskurs oder andere für Ihre Arbeitssuche nützliche Dienstleistungen und Aktivitäten auswählen können.

    Bei diesem Termin unterschreiben Sie eine Vereinbarung, in der die Aktivitäten festgelegt sind, die Sie durchführen müssen, bis Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben.

    Achtung! Die Teilnahme an den Terminen ist obligatorisch, andernfalls drohen Ihnen je nach Ihrer Situation unterschiedliche Konsequenzen: Sie können Ihre Einkommensunterstützung, die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht oder die Möglichkeit des Zugangs zu Kursen verlieren. Denken Sie daran, dass Sie sich bei Abwesenheit sofort telefonisch oder per E-Mail an Ihr Arbeitsamt wenden und den Grund für Ihre Abwesenheit mitteilen müssen. Nur in bestimmten Fällen ist die Abwesenheit gerechtfertigt (z. B. bei Krankheit oder bei einer Arbeit mit einem regulären Vertrag).

Zeiten und Fristen

-

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Commissione provinciale per l’impiego con deliberazione n. 475 del 14 gennaio 2026 e adottato dalla Giunta provinciale con deliberazione n. 179 del 13 febbraio 2026.

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Begleitdokumente

Locandine rivolte alla persone straniere alla ricerca di lavoro in Trentino, disponibili in 8 lingue differenti e con versione audio. Materiale prodotto da Agenzia del Lavoro della Provincia autonoma di Trento.

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Informativa privacy connessa alla stipula del Patto di servizio di Agenzia del Lavoro della Provincia autonoma di Trento.

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