Die für den Tourismus zuständige Dienststelle stellt allen Personen, die den SCIA durchgeführt haben, ein Abzeichen mit Foto aus, auf dem die persönlichen Daten und der ausgeübte Beruf angegeben sind.
Das Abzeichen muss während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gut sichtbar aufbewahrt werden und ist bei Beendigung der Tätigkeit an die für den Tourismus zuständige Dienststelle der Provinz zurückzugeben.
Die Ausübung der Tätigkeit des Reittourismusassistenten ohne die entsprechende Qualifikation wird mit einer Geldstrafe von 600 bis 1.800 Euro geahndet; die gleiche Strafe erhält, wer bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit Personen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation einsetzt.
Die Nichtvorlage des zertifizierten Berichts über die Aufnahme der Tätigkeit wird mit einer Geldstrafe zwischen 100 und 300 Euro geahndet.
Die Ausübung der Tätigkeit bei fehlendem Versicherungsschutz wird mit einer Geldstrafe von 200 bis 500 Euro geahndet.