Arbeit als Assistentin für Pferdetourismus in der Provinz Trient

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Wie man den Beruf des Assistenten für Pferdetourismus in der Provinz Trient ausübt.

Beschreibung

Um den Beruf des Reittourismusassistenten in der Provinz Trient ausüben zu können, ist es erforderlich, eine beglaubigte Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) bei der für den Tourismus zuständigen Abteilung der Provinz einzureichen.

Beschränkungen

Es besteht eine Versicherungspflicht für die Haftpflicht, die sich aus der Ausübung der Tätigkeit ergibt.

An wen es sich richtet

Assistenten für den Reittourismus, die in der Provinz Trient, in der Autonomen Provinz Bozen oder in anderen Regionen ausgebildet wurden, sowie Personen, die beabsichtigen, diesen Beruf im Rahmen der Niederlassungsregelung auszuüben und die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation erhalten haben.

So geht es

Reichen Sie die Segnalazione Certificata di Inizio Attività (SCIA) unter Verwendung des beigefügten Formulars über PEC unter serv.turismo@pec.provincia.tn.it ein .

Besondere Fälle

Diejenigen, die im Rahmen von CONI-Sportverbänden oder Sportvereinen und -verbänden reiterliche Aktivitäten ausüben, sind nicht verpflichtet, eine Lizenz zu erwerben und einen SCIA vorzulegen.

Zeiten und Fristen

Die für den Tourismus zuständige Dienststelle stellt allen Personen, die den SCIA durchgeführt haben, ein Abzeichen mit Foto aus, auf dem die persönlichen Daten und der ausgeübte Beruf angegeben sind.

Das Abzeichen muss während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gut sichtbar aufbewahrt werden und ist bei Beendigung der Tätigkeit an die für den Tourismus zuständige Dienststelle der Provinz zurückzugeben.

Die Ausübung der Tätigkeit des Reittourismusassistenten ohne die entsprechende Qualifikation wird mit einer Geldstrafe von 600 bis 1.800 Euro geahndet; die gleiche Strafe erhält, wer bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit Personen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation einsetzt.

Die Nichtvorlage des zertifizierten Berichts über die Aufnahme der Tätigkeit wird mit einer Geldstrafe zwischen 100 und 300 Euro geahndet.

Die Ausübung der Tätigkeit bei fehlendem Versicherungsschutz wird mit einer Geldstrafe von 200 bis 500 Euro geahndet.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'esercizio delle attività professionali di guida turistica, accompagnatore turistico ed assistente di turismo equestre

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Regolamento concernente "Regolamento di esecuzione della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 12 (Disciplina dell'esercizio delle attività professionali di guida turistica, accompagnatore turistico ed assistente di turismo equestre)"

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Assistent für Pferdetourismus werden

Wie erhält man eine Lizenz zur Ausübung des Reittourismus in der Provinz Trient?

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:21

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