Das Habilitationsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
1) Bekanntmachung der Ausschreibung der Eignungsprüfung durch Beschluss des Provinzialrats
2) Konstituierung der Prüfungskommission, die vom Provinzialrat ernannt wird und sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt: dem Leiter der für den Tourismus zuständigen Abteilung der Provinz, der den Vorsitz der Kommission führt, einem Experten für Tourismusgesetzgebung und -organisation, einem Experten für Physiologie, Anatomie, Pathologie und Verhaltensmerkmale von Pferden, einem Experten für Erste Hilfe, einem Experten für die touristischen Umweltressourcen und Attraktionen der Region Trentino und zwei Experten für die berufliche Tätigkeit des Assistenten für Reittourismus, einem Experten für jede von den zur mündlichen Prüfung zugelassenen Kandidaten gewählte Fremdsprache
3) Zulassungsprüfung, bestehend aus
- einer praktischen Prüfung, die darauf abzielt, durch praktische Reitübungen die technischen Fähigkeiten und die Eignung des Bewerbers für die Ausübung der spezifischen Tätigkeit des Berufes des Assistenten für Reittourismus festzustellen.
- eine mündlichePrüfung, die aus einem Gespräch über folgende Themen besteht: Tourismusorganisation der Provinz Trient; touristische und ökologische Ressourcen und Attraktionen des Trentino; nationale und provinziale Vorschriften für die Ausübung des Berufs des Assistenten für Reittourismus, steuerliche Vorschriften für den Beruf und die Aufgaben des Assistenten für Reittourismus; Begriffe der Physiologie, Anatomie, Pathologie und Verhaltensmerkmale von Pferden; Begriffe und Techniken der Ersten Hilfe.
4) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse;
5) Verleihung des Befähigungsnachweises für die Tätigkeit als Assistent im Pferdetourismus;
6) Eintragung in dieListe der Assistenten für Pferdetourismus
Die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen sind unter Verwendung der vom Provinzialrat in der Ausschreibung genehmigten Formulare an serv.turismo@pec.provincia.tn.it zu richten
Von der praktischen Prüfung befreit sind Bewerber, die im Besitz der Qualifikation für die Ausübung des Reittourismus und des Landreitens sind, die nach Teilnahme an einem von den Sportverbänden des Nationalen Olympischen Komitees Italiens (CONI) veranstalteten Lehrgang von mindestens 50 Stunden Dauer ausgestellt wurde.
Die Bewerber können beantragen, von der mündlichen Prüfung zu den vorgesehenen Themenbefreit zu werden, wenn diese den Themen der von den Sportverbänden des Nationalen Olympischen Komitees Italiens (CONI) veranstalteten Ausbildungskurse zur Erlangung des Befähigungsnachweises für die Ausübung des Reitsports und des Landreitens entsprechen oder ähnlich sind.