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Antrag auf Zulassung zur Berufsprüfung als Kosmetikerin

  • Aktiv

Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit als Kosmetikerin

Un'estetista al lavoro
© sconosciuto -

Beschreibung

Um den Beruf der Kosmetikerin ausüben zu können, muss man nach Bestehen einer entsprechenden Prüfung eine entsprechende berufliche Qualifikation erwerben.

Prüfungstermine für das Jahr 2026 

  • 7. bis 25. September 2026: Beginn der Ausschreibung für die Einreichung der Bewerbungen durch die Bewerberinnen und Bewerber
  • 5., 6. und 7. Oktober 2026: Praktische Prüfung, je nach Anzahl der angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen, in der staatlich anerkannten Bildungseinrichtung „Opera Armida Barelli“ in Rovereto (der detaillierte Zeitplan wird entsprechend der Anzahl der angemeldeten Personen festgelegt)
  • 12.–13. Oktober 2026: Gespräch in den Räumlichkeiten der Abteilung für Bildung und Kultur der Autonomen Provinz Trient

Ablauf der Prüfung

Die berufliche Eignungsprüfung wird von der Kommission durchgeführt und besteht aus einer theoretischen Prüfung sowie einer praktischen Prüfung, die erst nach Bestehen der ersten Prüfung abgelegt werden kann.

Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann nach Ermessen der Kommission entweder in Form eines Einzelgesprächs oder durch schriftliche Prüfungen in Form von Fragen mit offener und/oder geschlossener Antwort zu folgenden Themen abgehalten werden: Betriebswirtschaft, Chemie und Kosmetologie, Elektrologie, Diätetik, Dermatologie, Anatomie und Physiologie, Hygiene und Sicherheit, elektromechanische Geräte für ästhetische Zwecke.
Mindestpunktzahl für das Bestehen und die Zulassung zur praktischen Prüfung: 6/10.

Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung ist leistungsorientiert und dauert 3 Stunden, in denen der/die Kandidat/in eine Gesichtsbehandlung und eine Körperbehandlung an einem Model seiner/ihrer Wahl durchführt. Die Mindestpunktzahl zum Bestehen beträgt 6/10.

Der/die Kandidat/in erhält die Zulassung, wenn er/sie beide Prüfungen besteht.
Kandidat*innen, die in der ersten Prüfung eine positive Bewertung erhalten, jedoch aufgrund von Abwesenheit oder einer negativen Bewertung in der zweiten Prüfung die Zulassung nicht erlangen, können beantragen, nur die negativ bewertete Prüfung ein zweites Mal in einer der folgenden Prüfungsrunden zu wiederholen, nachdem er/sie einen formlosen Antrag von seiner/ihrer E-Mail-Adresse an die PEC-Adresse des Dienstes für berufliche Bildung, tertiäre Bildung und Systemfunktionen (serv.formazione@pec.provincia.tn.it) gesendet und dabei einen Identitätsnachweis beigefügt hat. Dieser Antrag muss zeitgleich mit den nächsten Fristen für die Einreichung der Anträge auf Teilnahme an der Qualifikationsprüfung und innerhalb eines Jahres nach Erhalt des negativen Ergebnisses gestellt werden und darf nur einmal gestellt werden.

Beschränkungen

Um an der Prüfung teilzunehmen,müssen Siedas Online-Anmeldeformular innerhalb der angegebenen Anmeldefristen ausfüllen unddie Anmeldegebühr in Höhe von 75,00 Euro (die nicht erstattet wird) über„PagoPA  “ unter Angabe des Verwendungszwecks „Prüfung zur Zulassung zum selbstständigen Beruf der Kosmetikerin“ zu entrichten.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von volljährigen Bewerber*innen und – im Falle minderjähriger Kinder – von den Eltern gestellt werden.

Zur Zulassung zur Berufsprüfung sind Personen berechtigt, die einen der folgenden Bildungswege abgeschlossen haben:

  • eine berufliche Qualifikation als Kosmetikerin bzw. Kosmetiker nach Abschluss einer dreijährigen beruflichen Aus- und Weiterbildung, gefolgt von einem 400-stündigen Berufsqualifizierungskurs;
  • Berufsabschluss als Kosmetikerin bzw. Kosmetiker nach Abschluss einer dreijährigen beruflichen Aus- und Weiterbildung, gefolgt von einem Berufsabschluss im Bereich Kosmetik;
  • Berufsabschluss als Kosmetikerin nach Abschluss einer zweijährigen beruflichen Aus- und Weiterbildung, gefolgt von einem 900-stündigen Qualifizierungskurs;
  • eine dreijährige Berufstätigkeit in qualifizierter Funktion als Angestellter, geschäftsführender Gesellschafter oder mitarbeitendes Familienmitglied in einem Kosmetikbetrieb, gefolgt von einem 480-stündigen Berufsqualifizierungskurs. Die Berufstätigkeit muss innerhalb der fünf Jahre vor der Anmeldung zum Berufsqualifizierungskurs ausgeübt worden sein;
  • Abschluss einer Ausbildung, in einem Kosmetikbetrieb gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und in der in den Branchenverträgen vorgesehenen Dauer, gefolgt von einer einjährigen Berufserfahrung als qualifizierter Angestellter, aktiver Gesellschafter oder mitarbeitendes Familienmitglied sowie einem Berufsqualifizierungskurs von 480 Stunden
  • eine berufliche Qualifikation als Kosmetikerin nach einem zwei- oder dreijährigen Berufsbildungsgang, gefolgt von einer einjährigen Berufstätigkeit als qualifizierte Angestellte, aktive Gesellschafterin oder mitarbeitende Familienangehörige in einem Kosmetikunternehmen 

So geht es

Anträge auf Teilnahme an der Zulassungsprüfung müssen ausschließlich ONLINE eingereicht werden

Zeiten und Fristen

2026 25 Sep

Apertura domande per l'esame di abilitazione professionale di estetista sessione settembre 2026 07.09.2026 ⇢ 25.09.2026

BERUFSZULASSUNGSZERTIFIKATE

Für Kandidaten, die die Zulassungsprüfung im April 2025 bestanden haben, stehen die Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung.

Die Abholung ist ausschließlich nach vorherigerTerminvereinbarung und unter Vorlage einer Stempelmarke im Wert von 16,00 € möglich, um die Bescheinigung gemäß den geltenden Vorschriften zu beglaubigen.

Zugang zum Service

Zugang zur Anmeldung für die Prüfung zur professionellen Kosmetikerin

Authentifizierung

Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nomina della Commissione provinciale per l''abilitazione professionale all''attività autonoma di estetista ai sensi dell''art. 18 bis comma 2, della legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 e s.m.i.. "Disciplina dell''impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento" e contestuale modifica dell''allegato A) della deliberazione 2127 del 20 dicembre 2019, riapprovazione degli allegati B), C) della deliberazione 1002 del 23 giugno 2014 e modifica dell''allegato D) della deliberazione 716 del 6 maggio 2016.

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L.P. 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia autonoma di Trento'. Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di estetista, sostituzione componenti e assunzione dell'impegno di spesa per il funzionamento per l'anno 2025.

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Programmazione delle sessioni d'esame per il conseguimento dell'abilitazione professionale di estetista per l'anno 2025.

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Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

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Bibliografia utile ai fini dell'esame di abilitazione professionale di acconciatore

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Prova teorica esame di abilitazione professionale di estetista 24 settembre 2020

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Disciplina dell'attività di estetista - Legge 4 gennaio 1990, n. 1

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Begleitdokumente

Esame per l'abilitazione all'attività autonoma di estetista

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Istruzioni per completare il versamento con pagoPA e confermare l'iscrizione

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