Hervorgehobenes
Ab dem 7. September 2026 läuft die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zulassung zur Berufszulassungsprüfung für Friseure –Rundschreiben Prot. Nr. 706730 vom 04.09.2026
Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit als Kosmetikerin
Ab dem 7. September 2026 läuft die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zulassung zur Berufszulassungsprüfung für Friseure –Rundschreiben Prot. Nr. 706730 vom 04.09.2026
Um den Beruf der Kosmetikerin ausüben zu können, muss man nach Bestehen einer entsprechenden Prüfung eine entsprechende berufliche Qualifikation erwerben.
Prüfungstermine für das Jahr 2026
Ablauf der Prüfung
Die berufliche Eignungsprüfung wird von der Kommission durchgeführt und besteht aus einer theoretischen Prüfung sowie einer praktischen Prüfung, die erst nach Bestehen der ersten Prüfung abgelegt werden kann.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann nach Ermessen der Kommission entweder in Form eines Einzelgesprächs oder durch schriftliche Prüfungen in Form von Fragen mit offener und/oder geschlossener Antwort zu folgenden Themen abgehalten werden: Betriebswirtschaft, Chemie und Kosmetologie, Elektrologie, Diätetik, Dermatologie, Anatomie und Physiologie, Hygiene und Sicherheit, elektromechanische Geräte für ästhetische Zwecke.
Mindestpunktzahl für das Bestehen und die Zulassung zur praktischen Prüfung: 6/10.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung ist leistungsorientiert und dauert 3 Stunden, in denen der/die Kandidat/in eine Gesichtsbehandlung und eine Körperbehandlung an einem Model seiner/ihrer Wahl durchführt. Die Mindestpunktzahl zum Bestehen beträgt 6/10.
Der/die Kandidat/in erhält die Zulassung, wenn er/sie beide Prüfungen besteht.
Kandidat*innen, die in der ersten Prüfung eine positive Bewertung erhalten, jedoch aufgrund von Abwesenheit oder einer negativen Bewertung in der zweiten Prüfung die Zulassung nicht erlangen, können beantragen, nur die negativ bewertete Prüfung ein zweites Mal in einer der folgenden Prüfungsrunden zu wiederholen, nachdem er/sie einen formlosen Antrag von seiner/ihrer E-Mail-Adresse an die PEC-Adresse des Dienstes für berufliche Bildung, tertiäre Bildung und Systemfunktionen (serv.formazione@pec.provincia.tn.it) gesendet und dabei einen Identitätsnachweis beigefügt hat. Dieser Antrag muss zeitgleich mit den nächsten Fristen für die Einreichung der Anträge auf Teilnahme an der Qualifikationsprüfung und innerhalb eines Jahres nach Erhalt des negativen Ergebnisses gestellt werden und darf nur einmal gestellt werden.
Um an der Prüfung teilzunehmen,müssen Siedas Online-Anmeldeformular innerhalb der angegebenen Anmeldefristen ausfüllen unddie Anmeldegebühr in Höhe von 75,00 Euro (die nicht erstattet wird) über„PagoPA “ unter Angabe des Verwendungszwecks „Prüfung zur Zulassung zum selbstständigen Beruf der Kosmetikerin“ zu entrichten.
Der Antrag kann von volljährigen Bewerber*innen und – im Falle minderjähriger Kinder – von den Eltern gestellt werden.
Zur Zulassung zur Berufsprüfung sind Personen berechtigt, die einen der folgenden Bildungswege abgeschlossen haben:
Anträge auf Teilnahme an der Zulassungsprüfung müssen ausschließlich ONLINE eingereicht werden
BERUFSZULASSUNGSZERTIFIKATE
Für Kandidaten, die die Zulassungsprüfung im April 2025 bestanden haben, stehen die Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung.
Die Abholung ist ausschließlich nach vorherigerTerminvereinbarung und unter Vorlage einer Stempelmarke im Wert von 16,00 € möglich, um die Bescheinigung gemäß den geltenden Vorschriften zu beglaubigen.
Zugang zur Anmeldung für die Prüfung zur professionellen Kosmetikerin
Nomina della Commissione provinciale per l''abilitazione professionale all''attività autonoma di estetista ai sensi dell''art. 18 bis comma 2, della legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 e s.m.i.. "Disciplina dell''impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento" e contestuale modifica dell''allegato A) della deliberazione 2127 del 20 dicembre 2019, riapprovazione degli allegati B), C) della deliberazione 1002 del 23 giugno 2014 e modifica dell''allegato D) della deliberazione 716 del 6 maggio 2016.
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