Antrag auf Landschaftsgestaltung für das SubCUP

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Antrag an die Unterkommission der Provinzkommission für Stadtplanung und Landschaft (SottoCUP), um eine Landschaftsgenehmigung unter der Zuständigkeit der Provinz oder ein Gutachten für die Durchführung öffentlicher Arbeiten zu erhalten.

Beschreibung

Antrag an die Unterkommission der Provinzkommission für Planung und Landschaft (SubCUP), um eine

  • Landschaftsgenehmigung;
  • Variante zu einer bereits erteilten Landschaftsgenehmigung;
  • Stellungnahme zur Erteilung einer Genehmigung für öffentliche Arbeiten, die den Staat oder die Region betreffen;
  • weitere Stellungnahmen oder Genehmigungen, die in den provinzialen Vorschriften vorgesehen sind.

Mit Ausnahme der Bestimmungen des Art. 68 für Bauwerke, die in den Zuständigkeitsbereich des Staates, der Region und der Provinz Trient fallen, unterliegen Bauwerke im Zusammenhang mit Flughäfen, Eisenbahnlinien, Autobahnen, neuen Staats- und Provinzstraßen, Steinbrüchen und Tagebauen, dem Bau von Staudämmen, Wasserkraftwerken, Mülldeponien, Skipisten und entsprechenden Schneebecken, Seilbahnen, der Verlegung von nicht erdverlegten Hauptleitungen für den Transport von Flüssigkeiten, einschließlich Energieträgern, und Windparks der landschaftsrechtlichen Genehmigung durch die Unterkommission CUP.

In Gebieten, die nicht ausdrücklich durch Planungsinstrumente für die Besiedlung vorgesehen sind, sind Arbeiten für den Bau neuer oder den Ersatz bestehender Stromleitungen mit einer Leistung von mehr als 30.000 Volt ebenfalls genehmigungspflichtig.

An wen es sich richtet

Private und öffentliche Einrichtungen, die für die Ausführung von Infrastruktur- oder Bauarbeiten von bestimmter Bedeutung (Steinbrüche und Bergwerke, Mülldeponien, Skipisten usw.) eine Landschaftsgenehmigung benötigen.

So geht es

Die interessierte Partei (private oder öffentliche Einrichtung) stellt einen Antrag an die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it oder über die Interoperabilität PiTre.

Innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags gibt die Unterkommission für Baugenehmigungen eine positive Stellungnahme zu den geplanten Eingriffen ab, die sie als mit dem Landschaftsschutz vereinbar erachtet. Stellt die CUP-Unterkommission fest, dass die geplanten Eingriffe nicht mit dem Landschaftsschutz vereinbar sind, teilt sie dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung der Genehmigung mit, bevor sie eine negative Entscheidung trifft.

Innerhalb der von der KUP-Unterkommission gesetzten Frist kann der Betroffene Alternativlösungen vorschlagen, die mit den Feststellungen derselben Kommission übereinstimmen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist erlässt die Kommission die endgültige Ablehnungsentscheidung. Werden Alternativlösungen vorgelegt, trifft die Kommission eine endgültige Entscheidung über die neuen Lösungen.

Besondere Fälle

Um die elektronische Übermittlung der Ergebnisse der eingereichten Bewerbungen zu ermöglichen, müssen die Bewerber dem Amt eine E-Mail-Adresse mitteilen (PEC, falls vorhanden, oder normale E-Mail).

Die Antragsteller werden außerdem gebeten, eine normale E-Mail-Adresse (alternativ zu PEC) für eventuelle informelle Kontakte zu den Anträgen anzugeben. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Antragsformular für die Genehmigung oder Stellungnahme an den Unter-CUP;
  2. Technische und verwaltungstechnische Unterlagen, die für die Art der beantragten Genehmigung erforderlich sind, wie in dem Dokument "Tabelle A - Liste der erforderlichen Unterlagen" im Einzelnen aufgeführt.

Das Antragsformular enthält die in den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 vorgesehene Datenschutzerklärung, die dem Antrag zur Kenntnisnahme ordnungsgemäß unterzeichnet beigefügt werden muss.

ACHTUNG: Dem Antrag müssen so viele unterschriebene Exemplare der Datenschutzerklärung beigefügt werden, wie Unterzeichner vorhanden sind (Antragsteller, Designer usw. - jede Person unterschreibt nur ein Exemplar).

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

die Einreichung des vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen.

Rechtliche Hinweise:
  • Artikel 5, Absatz 3 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 (Kommission für Planung und Landschaft der Provinz)
  • Artikel 68 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 (Genehmigungsverfahren für Arbeiten in staatlicher, regionaler oder provinzialer Zuständigkeit)

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

nur im Falle eines Antrags, der von einer Einrichtung oder einem Unternehmen mit Privatkapital gestellt wird

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

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Approvazione dei nuovi modelli digitali per l'attività edilizia, dei dati informativi e della domanda alla Sottocommissione (SOTTOCUP) della Commissione provinciale per l'urbanistica e il paesaggio; contestuale aggiornamento delle precedenti deliberazioni n. 892 del 25 maggio 2018 e n. 2078 del 19 ottobre 2018."

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Approvazione dei modelli unici e standardizzati, della documentazione necessaria e della documentazione ulteriore per il procedimento edilizio, per il rilascio dell'autorizzazione paesaggistica e per altri procedimenti, ai sensi dell'articolo 74, comma 1, lett. j della legge provinciale 4 agosto 2015, n. 15 (legge provinciale per il governo del territorio) e dell'articolo 65 del regolamento urbanistico-edilizio provinciale.

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