Beschreibung
Antrag an die Unterkommission der Provinzkommission für Planung und Landschaft (SubCUP), um eine
- Landschaftsgenehmigung;
- Variante zu einer bereits erteilten Landschaftsgenehmigung;
- Stellungnahme zur Erteilung einer Genehmigung für öffentliche Arbeiten, die den Staat oder die Region betreffen;
- weitere Stellungnahmen oder Genehmigungen, die in den provinzialen Vorschriften vorgesehen sind.
Mit Ausnahme der Bestimmungen des Art. 68 für Bauwerke, die in den Zuständigkeitsbereich des Staates, der Region und der Provinz Trient fallen, unterliegen Bauwerke im Zusammenhang mit Flughäfen, Eisenbahnlinien, Autobahnen, neuen Staats- und Provinzstraßen, Steinbrüchen und Tagebauen, dem Bau von Staudämmen, Wasserkraftwerken, Mülldeponien, Skipisten und entsprechenden Schneebecken, Seilbahnen, der Verlegung von nicht erdverlegten Hauptleitungen für den Transport von Flüssigkeiten, einschließlich Energieträgern, und Windparks der landschaftsrechtlichen Genehmigung durch die Unterkommission CUP.
In Gebieten, die nicht ausdrücklich durch Planungsinstrumente für die Besiedlung vorgesehen sind, sind Arbeiten für den Bau neuer oder den Ersatz bestehender Stromleitungen mit einer Leistung von mehr als 30.000 Volt ebenfalls genehmigungspflichtig.