Beschreibung
Die Installation von Satellitenortungsgeräten (GPS) in Firmenfahrzeugen, die aus organisatorischen und produktionstechnischen Gründen, zum Schutz des Firmenvermögens oder aus Gründen der Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich sind und die auch die Möglichkeit bieten, die Tätigkeiten der Arbeitnehmer aus der Ferne zu überwachen, kann nach vorheriger Vereinbarung mit den Gewerkschaftsvertretern des Unternehmens erfolgen. In Ermangelung oder bei Nichterzielung einer Einigung mit den Gewerkschaftsvertretern ist das Arbeitsamt für die Autonome Provinz Trient für die Erteilung der Genehmigung zuständig.
Beschränkungen
Der Antragsteller hat alle vom Verfahrensleiter angeforderten zusätzlichen Unterlagen innerhalb der vorgesehenen Frist vorzulegen.