Antrag auf Genehmigung für die Installation von GPS-Systemen

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Beantragung der Genehmigung zur Installation und Nutzung von Satellitenortungsgeräten in Firmenfahrzeugen durch den Arbeitgeber

Beschreibung

Die Installation von Satellitenortungsgeräten (GPS) in Firmenfahrzeugen, die aus organisatorischen und produktionstechnischen Gründen, zum Schutz des Firmenvermögens oder aus Gründen der Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich sind und die auch die Möglichkeit bieten, die Tätigkeiten der Arbeitnehmer aus der Ferne zu überwachen, kann nach vorheriger Vereinbarung mit den Gewerkschaftsvertretern des Unternehmens erfolgen. In Ermangelung oder bei Nichterzielung einer Einigung mit den Gewerkschaftsvertretern ist das Arbeitsamt für die Autonome Provinz Trient für die Erteilung der Genehmigung zuständig.

Beschränkungen

Der Antragsteller hat alle vom Verfahrensleiter angeforderten zusätzlichen Unterlagen innerhalb der vorgesehenen Frist vorzulegen.

An wen es sich richtet

Arbeitgeber, die beabsichtigen, Satellitenortungsgeräte auf Firmenfahrzeugen zu installieren, um das Firmenvermögen, die organisatorischen und produktiven Anforderungen oder die Sicherheit am Arbeitsplatz zu schützen.

Die Verwendung von Satellitenortungsgeräten zur Fernsteuerung der Tätigkeiten von Arbeitnehmern ist verboten.

So geht es

Der Arbeitgeber muss das unten herunterladbare Formular ausfüllen und an die Arbeitsverwaltung senden, vorzugsweise per Post an serv.lavoro@pec.provincia.tn.it. Alle Anweisungen für die Einsendung finden Sie im Formular.

Im Falle eines Antrags auf Installation von Videoüberwachungssystemen für mehrere örtliche Einheiten in der Autonomen Provinz Trient kann ein einziger Antrag gestellt werden.

Besondere Fälle

Wenn der Antragsteller beabsichtigt, Satellitengeräte hinzuzufügen oder Änderungen an der bereits genehmigten Anlage vorzunehmen, muss ein anderer Antrag gestellt werden: Alle Informationen und die entsprechenden Formulare sind auf der entsprechenden Seite zu finden

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Das Formblatt muss mit allen Anhängen eingereicht werden. Die Liste der erforderlichen Anlagen befindet sich im Formular selbst.

Dem Antragsformular müssen außerdem zwei Steuermarken zu je 16,00 € beigefügt werden. Sie brauchen die Steuerzeichen nicht im Original einzureichen: Scannen Sie sie einfach ein oder tragen Sie ihre Angaben (Nummer, Datum und Uhrzeit) in die entsprechenden Felder des Antragsformulars ein.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Antrags abgeschlossen werden. Diese Frist wird jedoch ausgesetzt, wenn die zuständige Dienststelle den Antragsteller um zusätzliche Unterlagen bittet.

Nach Einreichung des Antrags bei der Arbeitsverwaltung erhält der Antragsteller ein Schreiben über die Einleitung des Verfahrens, das den Namen und die Kontaktdaten der für das Verfahren zuständigen Person enthält, bei der Informationen angefordert werden können. Dieses Schreiben enthält auch eine eventuelle Aufforderung zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen.

Am Ende des Verfahrens stellt die zuständige Dienststelle den Bewilligungsbescheid oder alternativ einen Bescheid über die Entlassung mit negativem Ausgang aus.

Kosten

n. 1 Steuermarke für die Einreichung des Antrags

16 Euro

Nr. 1 Steuermarke für die Erteilung der Maßnahme

16 Euro

Wird die Bewilligung nicht erteilt, so fällt die Steuermarke an den Antragsteller zurück

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme sulla tutela della libertà e dignità dei lavoratori, della libertà sindacale e dell'attività sindacale nei luoghi di lavoro e norme sul collocamento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:15

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