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Anwendung zur Integration von Videoüberwachungssystemen, GPS oder Übernahme

  • Aktiv

Beantragung einer zusätzlichen Genehmigung für die Installation und Nutzung eines Videoüberwachungs- oder Satellitenüberwachungssystems oder anderer Kontrollinstrumente oder für die Anzeige der Übernahme.

Beschreibung

NACHFOLGER

Ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen Räumlichkeiten übernimmt, die bereits mit audiovisuellen Geräten oder anderen Instrumenten ausgestattet sind, aus denen sich auch die Möglichkeit der Fernsteuerung der Tätigkeiten der Arbeitnehmer ergibt, kann eine Erklärung auf der Grundlage des auf dieser Seite zu findenden Schemas abgeben und die dort aufgeführten Unterlagen beifügen, wenn ALLE folgenden Bedingungen erfüllt sind

  • die Anlage war bereits Gegenstand einer gewerkschaftlichen Vereinbarung oder einer Genehmigung gemäß Artikel 4 L. 300/1970;
  • diewirtschaftliche Tätigkeit bleibt unverändert, wobei sich das Unternehmen oder die Eigentumsverhältnisse ändern (z. B. durch Fusion, Gründung, Übertragung, Verpachtung eines Unternehmens oder eines Geschäftsbereichs, Verkauf des Unternehmens)
  • die bereits genehmigten Zwecke ändern sich nicht;
  • die Betriebsweise der Anlage bleibt unverändert.

INTEGRATION

Der Antrag muss in den folgenden Fällen gestellt werden

  • Das Unternehmen beabsichtigt, ein Videoüberwachungssystem in einer zusätzlichen örtlichen Einheit oder an einem zusätzlichen Standort zu installieren;
  • das Unternehmen beabsichtigt, die Betriebsart einer bereits genehmigten Anlage zu ändern;
  • das Unternehmen muss eine Genehmigung für zusätzliche/neue Anforderungen einholen.

Es sei darauf hingewiesen, dass für die Änderung des Systems, die nur die technischen Komponenten betrifft (z.B. Hinzufügung einer Kamera, Austausch eines Monitors, Hinzufügung eines GPS-Gerätes, Übertragung eines GPS-Gerätes von einem Fahrzeug auf ein anderes desselben Typs) und die keine Änderungen der Betriebsmethoden oder der verfolgten Zwecke mit sich bringt, kein Antrag oder keine Anmeldung erforderlich ist.

An wen es sich richtet

Personen, die Unternehmen mit genehmigten Anlagen (oder anderen Kontrollinstrumenten) übernehmen, und Unternehmen, die bereits genehmigte Anlagen ergänzen möchten.

So geht es

Für die Übernahme muss der Arbeitgeber die nachstehend beschriebene Erklärung vorlegen.

Für dieEingliederung füllt der Arbeitgeber das unten herunterladbare Formular aus und sendet es an die Arbeitsverwaltung unter serv.lavoro@pec.provincia.tn.it. Alle Anweisungen zur Übermittlung des Formulars finden Sie im Inneren des Formulars.

Im Falle eines Antrags auf Eingliederung für mehr als eine örtliche Einheit in der Autonomen Provinz Trient kann ein einziger Antrag gestellt werden.

NB. NEUE ART DER ONLINE-ANTRAGSTELLUNG

Ab dem 17. März 2025 wird das neue digitalisierte Antragsverfahren für die Genehmigung oder Integration für die Installation von Videoüberwachungssystemen aktiv sein, mit Input aus dem "Citizen's Room".

Die Nutzung des Dienstes erfolgt über die SPID, zu der Sie durch Klicken auf die blaue Schaltfläche unten unter "Login zum Dienst" gelangen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für die Übernahme muss der Arbeitgeber eine Erklärung (gemäß nachstehendem Schema) zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des Antragstellers und einer Kopie des eingetragenen Notariatsakts oder einer anderen Übernahmeurkunde vorlegen und diese an die Arbeitsverwaltung unter der zertifizierten E-Mail Adresse serv.lavoro@pec.provincia.tn.itunter Angabe der Fundstelle des Einstellungsbeschlusses.

Für den Antrag auf Eingliederung ist das vollständige Formular mit Anlagen einzureichen. Die Liste der erforderlichen Anlagen finden Sie im Formular selbst.

Dem Antrag müssen außerdem zwei Steuermarken zu je 16,00 € beigefügt werden. Die Anzahl der Steuermarken ist in die entsprechenden Felder des Antragsformulars einzutragen. Original-Steuermarken sind nicht erforderlich.

Formulare

Zeiten und Fristen

Das Verfahren muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Antrags abgeschlossen werden. Diese Frist wird jedoch ausgesetzt, wenn die zuständige Dienststelle den Antragsteller nach Einreichung des Antrags zur Integration von Dokumenten auffordert.

Nach Einreichung des Antrags bei der Arbeitsverwaltung erhält der Antragsteller eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens, die den Namen und die Kontaktdaten der für das Verfahren zuständigen Person enthält, bei der Informationen angefordert werden können. Mit dieser Mitteilung kann die für das Verfahren zuständige Person zusätzliche Unterlagen anfordern.

Nach Abschluss des Verfahrens stellt die zuständige Dienststelle die Genehmigungsmaßnahme oder eine Mitteilung über die Ablehnung mit negativem Ergebnis aus.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

n. 1 Steuermarke für die Einreichung des Antrags
16 Euro

Nr. 1 Steuermarke für den Erlass des Beschlusses
16 Euro

Bei erfolgloser Antragstellung fällt die Steuermarke an den Antragsteller zurück

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme sulla tutela della libertà e dignità dei lavoratori, della libertà sindacale e dell'attività sindacale nei luoghi di lavoro e norme sul collocamento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 05.09.2025 12:13

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