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Antrag auf Erstattung der den Beratern entstandenen Kosten

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Verfahren für die Beantragung der Erstattung von Ausgaben, die im Rahmen der von der Provinz genehmigten Aktivitäten entstanden sind, durch das Consultóre

Beschreibung

Der Berater kann die Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten beantragen.

Erstattungsfähig sind die Kosten für:
a) Reisen innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs;
b) Reisen in Italien;
c) die Teilnahme an der Konferenz der Berater
d) sonstige Treffen zwischen Beratern;
e) Treffen mit der Trentiner Gemeinschaft im Zuständigkeitsbereich;
f) institutionelle Treffen;
g) andere vom Auswanderungsbüro angegebene Treffen.

Arten von erstattungsfähigen Kosten
a) Fahrkarten
b) Parkgebühren;
(c) Flughafen- und Einreisevisagebühren;
d) Reiseversicherungen (Kranken- und Reiserücktrittsversicherung);
(e) Gepäcktransportkosten
f) Straßen- und/oder Autobahngebühren oder Kosten für die Überführung des Fahrzeugs mit der Fähre;
g) Taxis und ähnliche Dienstleistungen;
h) Nutzung des Fahrzeugs zur eigenen Verfügung
i) Miete des Fahrzeugs und Kauf von Treibstoff;
j) Übernachtung mit Frühstück, falls vorhanden, in Beherbergungsbetrieben
(k) Mahlzeiten;
(l) Anmietung von Sitzungsräumen;
m) Gesundheitskosten für die Erfüllung der geltenden Rechtsvorschriften am Ankunfts- und Abreiseort (Abstriche, serologische Untersuchungen, Impfungen usw.).

Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Wahl des günstigsten Tarifs empfohlen. Für die Benutzung des eigenen Fahrzeugs oder eines zur Verfügung gestellten Fahrzeugs wird ein Kilometergeld in Höhe eines Drittels des aktuellen Literpreises für grünes Benzin im Wohnsitzland des Beraters gezahlt.

Die Kosten für die Übernachtung mit Frühstück, sofern vorhanden, in Beherbergungsbetrieben werden bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 EUR pro Nacht erstattet.

Bis zu zwei Mahlzeiten pro Tag werden bis zu einem Tageshöchstbetrag von 103,30 Euro erstattet.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Beschluss Nr. 71 des Parlaments vom 28. Januar 2022.

An wen es sich richtet

Das Consultóre ist die Kontaktstelle der Autonomen Provinz Trient im Ausland in ihrem Zuständigkeitsbereich, wo es die Trentiner Gemeinden vertritt und an der Umsetzung von Initiativen für die im Ausland lebenden Trentiner und ihre Nachkommen mitwirkt.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Berater muss dem Antrag auf Kostenerstattung die Ausgabenbelege (Rechnungen oder Quittungen) und eine Kopie eines Ausweises im PDF-Format beifügen. Alle Ausgaben müssen in der Ausgabenwährung angegeben werden. Für jede Veranstaltung ist ein separates Anlagenblatt zu verwenden.

Für jedes Quartal müssen der Erstattungsantrag und die Ausgabenbelege innerhalb von 15 Tagen nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden. Ausnahmsweise können die Erstattungsanträge auch in verschiedenen Zeiträumen eingereicht werden, sofern sie bis zum 15. Januar des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat.

Berater, die Staatsbürger eines EU-Landes sind, müssen das für sie vorgesehene Formular verwenden

Formulare

Zeiten und Fristen

.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Datum der Einreichung des Antrags

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale sugli emigrati trentini (L.P. 12/2000), artt. 3 e 4. Approvazione dei criteri e delle modalità per la copertura delle spese sostenute dai consultori all'estero nello svolgimento delle loro funzioni.

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Letzte Änderung: 17.02.2026 18:02

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