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Antrag auf Bewertung der feuerwehrtechnischen Eignung

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Antrag auf Bewertung der feuerwehrtechnischen Eignung

Beschreibung

Der Antrag auf Überprüfung der technischen Eignung für die Brandbekämpfung wird von Unternehmen, Einrichtungen oder Einzelpersonen beim Korps der ständigen Feuerwehr eingereicht, um das mit der Funktion des Brandbekämpfungsbeauftragten betraute Personal für die Prüfung zur Erlangung des technischen Eignungsnachweises gemäß Artikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 512 vom 01/10/1996 anzumelden.

Absatz 2 von Artikel 5 des Ministerialerlasses vom 2. September 2021 sieht nämlich vor, dass Arbeitnehmer, die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Notfallmanagement betraut sind, dieses Zertifikat benötigen, wenn sie an Arbeitsplätzen mit hohem Brandrisiko arbeiten. Die Liste der betroffenen Tätigkeiten findet sich in Anhang IV des Ministerialerlasses vom 2. September 2021.

Die Bescheinigung der technischen Eignung ist an das Niveau der Brandschutzausbildung geknüpft. Gemäß dem Ministerialerlass vom 2. September 2021 gibt es also eine technische Eignung, die mit dem Ausbildungsniveau 2-FOR (ehemals mittleres Risiko des Ministerialerlasses vom 10. März 1998) verbunden ist, im Gegensatz zum technischen Eignungsniveau 3-FOR (ehemals hohes Risiko des Ministerialerlasses vom 10. März 1998).

Beschränkungen

Voraussetzungen für die Anmeldung des identifizierten Personals zur Prüfung sind:

- Besitz der psychophysischen Eignung zur Ablegung der Prüfung;

- in Betrieben in der Autonomen Provinz Trient zu arbeiten;

- über einen Versicherungsschutz für mögliche Unfälle während der geplanten praktischen Prüfungen verfügen;

- im Besitz der Ausbildung sein, die in den geltenden technischen Vorschriften für die Betreiber von Feuerwehren gemäß dem Ministerialerlass vom 2. September 2021 vorgesehen ist (obligatorische Aktualisierung mindestens alle fünf Jahre). Im Einzelnen muss die registrierte Person dem Antrag die Bescheinigungen beifügen, die den Besitz einer gültigen Feuerwehrausbildung der Stufe 2 oder 3 (Erstausbildung oder Aktualisierung) belegen (das Datum auf der Bescheinigung gilt als Nachweis).

An wen es sich richtet

Empfänger der Dienstleistung sind Unternehmen, Einrichtungen oder Selbstständige, die Personal qualifizieren müssen, das für die Rolle des Brandbekämpfungsbeauftragten in Betrieben mit Tätigkeiten gemäß der Liste in Anhang IV des Ministerialerlasses vom 2. September 2021 bestimmt ist.

Die Voraussetzungen für das identifizierte Personal, das an der Prüfung teilnimmt, sind:

- Besitz der psychophysischen Eignung für die Durchführung der Prüfung;

- in Räumlichkeiten arbeiten, die sich in der Autonomen Provinz Trient befinden;

- über einen Versicherungsschutz für mögliche Unfälle während der geplanten praktischen Prüfungen verfügen;

im Besitz der Ausbildung sein, die in den geltenden technischen Vorschriften für die Betreiber von Feuerwehren gemäß dem Ministerialerlass vom 2. September 2021 vorgesehen ist (obligatorische Aktualisierung mindestens alle fünf Jahre). Im Einzelnen muss die registrierte Person dem Antrag die Bescheinigungen beifügen, die den Besitz einer gültigen Feuerwehrausbildung der Stufe 2 oder 3 (Erstausbildung oder Aktualisierung) belegen (das Datum auf der Bescheinigung gilt als Nachweis).

Der Antrag auf Bewertung der feuerwehrtechnischen Eignung wird vom Arbeitgeber oder von der natürlichen Person selbst mit einer Steuermarke in Höhe von 16,00 Euro eingereicht, es sei denn, es handelt sich um Ausnahmen (in diesem Fall sind die entsprechenden Vermerke anzugeben). Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss die juristische oder natürliche Person, die den Antrag stellt, die Prüfungsgebühr entrichten.

So geht es

Der Antrag mit allen Anhängen muss empfangen werden
- für Einrichtungen, die in Pitre föderiert sind, über den Interoperabilitätskanal innerhalb von PITRE
- in allen anderen Fällen per elektronischer Post (zertifiziert oder einfach) mit digitaler Unterschrift oder
digitale Unterschrift oder handschriftliche Unterschrift spa.vvf@pec.provincia.tn.it.
Zur Vereinbarung des Prüfungstermins und für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Marchiori Rosanna
0461/492469 (nur vormittags) oder Sekretariat der Landesfeuerwehrschule 0461/492450 oder senden Sie
eine E-Mail an die folgende Adresse rosanna.marchiori@provincia.tn.it
Die Zahlung des fälligen Betrags wird in Rechnung gestellt und ist ausschließlich über PagoPA zu begleichen
gemäß dem der Rechnung beigefügten Hinweis.
Die in der der Rechnung beigefügten PagoPa-Mitteilung enthaltenen Daten ermöglichen eine digitale Zahlung zugunsten des
Bundesland.
Die Zahlung kann erfolgen
▪ über die Sisal- und Lottomatica-Schaltungen (Trafiken) oder an anderen PagoPa-fähigen Schaltern und/oder Kanälen;
▪ über das Homebanking Ihres Bankinstituts;
▪ direkt online. Loggen Sie sich einfach unter mypay.provincia.tn.it ein und wählen Sie die Einheit
"Provincia Autonoma di Trento"; geben Sie den "Avviso Code" ein (eindeutiger Code für die einzelne Zahlung
in der letzten Zeile der Mitteilung) und wählen Sie schließlich den bevorzugten Zahlungsweg.
Eine Anleitung für die Durchführung elektronischer Zahlungen finden Sie unter
www.pagopa.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

▪ Liste der Kandidaten mit Name, Vorname, Steuernummer, Geburtsdatum und -ort, im
Excel oder Libre Office calc. Format
▪ Fotokopie der Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung in Verbindung mit dem entsprechenden
mit Nachweis der verbindlichen Vorschriften, auf deren Grundlage der Kurs durchgeführt wurde
Kurs durchgeführt wurde (Ministerialerlass vom 2. September 2021 oder Ministerialerlass vom 10.03.1998);
Erklärung mit Angabe des Datums, an dem der Lehrgang stattgefunden hat (von/bis) und
die Schulungseinrichtung;
▪ unterschriebene Datenschutzerklärung zur Bestätigung;
▪ Fotokopie eines gültigen Ausweises des gesetzlichen Vertreters/Arbeitgebers im Falle einer
handschriftlicher Unterschrift.

Formulare

Zeiten und Fristen

2023 01 Feb

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Nach Eingang des Antrags auf Prüfung der technischen Eignung prüft die Verwaltung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (Prüfung der eingereichten Unterlagen und der Zahlung). Innerhalb der nächsten dreißig Tage wird der Nutzer über das Ergebnis der Prüfung informiert und im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Datum der Prüfung bekannt gegeben.

Wenn der Prüfungstermin näher rückt, wird dem Antragsteller ein Einladungsschreiben zugesandt.

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird dem Bewerber das Ergebnis mitgeteilt. Für erfolgreiche Bewerber wird dieser Mitteilung das Formular für die Übermittlung der 16,00-Euro-Briefmarken für die Ausstellung des Zertifikats beigefügt.

Der abgelehnte Bewerber kann sich nach einer Frist von mindestens zwei Wochen erneut bewerben. Im Falle eines erneuten Scheiterns muss der Kandidat einen neuen Lehrgang besuchen.

Kosten

Prüfungsgebühr
58,00 Euro

pro Person

Steuerstempel
2,00 Euro

für Rechnungen über 77,47€

Stempelmarke
16,00 Euro

für jede Bescheinigung

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.02.2026 12:18

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