Beschreibung
Der Antrag auf Überprüfung der technischen Eignung für die Brandbekämpfung wird von Unternehmen, Einrichtungen oder Einzelpersonen beim Korps der ständigen Feuerwehr eingereicht, um das mit der Funktion des Brandbekämpfungsbeauftragten betraute Personal für die Prüfung zur Erlangung des technischen Eignungsnachweises gemäß Artikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 512 vom 01/10/1996 anzumelden.
Absatz 2 von Artikel 5 des Ministerialerlasses vom 2. September 2021 sieht nämlich vor, dass Arbeitnehmer, die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Notfallmanagement betraut sind, dieses Zertifikat benötigen, wenn sie an Arbeitsplätzen mit hohem Brandrisiko arbeiten. Die Liste der betroffenen Tätigkeiten findet sich in Anhang IV des Ministerialerlasses vom 2. September 2021.
Die Bescheinigung der technischen Eignung ist an das Niveau der Brandschutzausbildung geknüpft. Gemäß dem Ministerialerlass vom 2. September 2021 gibt es also eine technische Eignung, die mit dem Ausbildungsniveau 2-FOR (ehemals mittleres Risiko des Ministerialerlasses vom 10. März 1998) verbunden ist, im Gegensatz zum technischen Eignungsniveau 3-FOR (ehemals hohes Risiko des Ministerialerlasses vom 10. März 1998).
Beschränkungen
Voraussetzungen für die Anmeldung des identifizierten Personals zur Prüfung sind:
- Besitz der psychophysischen Eignung zur Ablegung der Prüfung;
- in Betrieben in der Autonomen Provinz Trient zu arbeiten;
- über einen Versicherungsschutz für mögliche Unfälle während der geplanten praktischen Prüfungen verfügen;
- im Besitz der Ausbildung sein, die in den geltenden technischen Vorschriften für die Betreiber von Feuerwehren gemäß dem Ministerialerlass vom 2. September 2021 vorgesehen ist (obligatorische Aktualisierung mindestens alle fünf Jahre). Im Einzelnen muss die registrierte Person dem Antrag die Bescheinigungen beifügen, die den Besitz einer gültigen Feuerwehrausbildung der Stufe 2 oder 3 (Erstausbildung oder Aktualisierung) belegen (das Datum auf der Bescheinigung gilt als Nachweis).