Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Angebot und Vermarktung von touristischen Dienstleistungen und Paketen für das Trentino

  • Aktiv

Vermarktung von touristischen Dienstleistungen und Pauschalangeboten im Trentino durch einzelne Dienstleistungsanbieter.

Beschreibung

Wer touristische Dienstleistungen mit Ausnahme von Beförderungsleistungen anbietet, kann diese verkaufen, auch in Kombination, indem er eine Bescheinigung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) vorlegt.

Beschränkungen

Die Ausübung dieser Tätigkeit unterliegt den folgenden Anforderungen:

  • Der Antragsteller und der technische Leiter, sofern er nicht mit dem Antragsteller identisch ist, müssen die durch den Beschluss des Provinzialrats der GP 2337 vom 22. Dezember 2014 festgelegten Anforderungen an die Ehrenhaftigkeit erfüllen;
  • vor Aufnahme der Agenturtätigkeit muss eine Versicherung abgeschlossen worden sein, die die genaue Erfüllung der mit dem Reisevertrag gegenüber den Kunden eingegangenen Verpflichtungen im Verhältnis zum Gesamtpreis der angebotenen Leistungen garantiert.

Die Feststellung, dass die Voraussetzungen der Ehrenhaftigkeit nicht gegeben sind, hat das Verbot zur Folge, die Tätigkeit fortzusetzen, während das Fehlen des Versicherungsschutzes, die nicht fristgerechte Zahlung der Versicherungsprämie oder die nicht fristgerechte Übermittlung der entsprechenden Unterlagen innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit die Verwaltungssanktion der Zahlung eines Betrages von 100 bis 300 Euro nach sich zieht.

Wird die Tätigkeit der touristischen Dienstleistungserbringer ohne die vorherige bescheinigte Meldung der Aufnahme der Tätigkeit oder nach dem Verbot ihrer Fortsetzung ausgeübt, wird die Verwaltungssanktion der Zahlung eines Betrages zwischen 500,00 und 1.500,00 Euro verhängt; die Sanktion wird im Wiederholungsfall verdoppelt.

Die Übernahme der Vermarktung von touristischen Angeboten im Trentino unterliegt ebenfalls einer beglaubigten Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit.

An wen es sich richtet

Produzenten einer einzigen touristischen Dienstleistung im Trentino, einzeln und untereinander nicht verbunden.

So geht es

Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit ist, dass über PEC bei der zuständigen Tourismusbehörde eine beglaubigte Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) mit der beigefügten Versicherungspolice eingereicht wird.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle agenzie di viaggio e turismo

Weiterlesen

Codice della normativa statale in tema di ordinamento e mercato del turismo, a norma dell’articolo 14 della legge 28 novembre 2005, n. 246, nonché attuazione della direttiva 2008/122/CE, relativa ai contratti di multiproprietà, contratti relativi ai prodotti per le vacanze di lungo termine, contratti di rivendita e di scambio.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Leitung einer Reise- und Tourismusagentur

Die Betreiber von Reise- und Tourismusbüros müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die von der Autonomen Provinz Trient festgelegt wurden.

Letzte Änderung: 18.12.2025 18:27

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren