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Analyse der Milch

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Die Provinz kann gemäß Artikel 43 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 28. März 2003 Zuschüsse von bis zu 100 % für Analysen von Milch, Milchprodukten und Viehfutter gewähren, um die Qualität der Milch und die Genusstauglichkeit der Produkte zu verbessern.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Beiträge können direkt an die Landwirte oder über das Consorzio dei caseifici sociali del Trentino (CONCAST) gezahlt werden, das die Anträge im Namen seiner Mitglieder sammelt.

Mit Beschluss Nr. 3534 vom 09. April 2025, hat die UMST Landwirtschaft die Kriterien für die Durchführung dieser Maßnahme aktualisiert und bestätigt, dass die Beiträge unter die in den EU-Verordnungen vorgesehene "De-minimis"-Regelung (kleine Beihilfebeträge) fallen, mit einer Obergrenze von 50.000,00 Euro pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Steuerjahren.

In Anbetracht der durch den Beschluss der Diputación Foral festgestellten höheren Kosten für die Analysen und den Vergleich mit den Unternehmen des Sektors wurde beschlossen, die zuschussfähigen Ausgaben für jede analysierte Stichprobe zu aktualisieren, indem sie von 19,50 Euro auf 21,00 Euro (ohne MwSt.) erhöht werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen gelten für die bereits bis zum 31. Dezember 2024 eingereichten Beitragsanträge für Analysen, die sich auf das Jahr 2025 beziehen und noch nicht geprüft wurden, sowie für die neuen Fristen für die Einreichung von Beitragsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden müssen, für Ausgaben, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 getätigt werden. Die Anträge müssen ausschließlich telematisch über PEC eingereicht werden.

Die Entschließung wurde im Einklang mit den europäischen Verordnungen verabschiedet, und die aktualisierten Durchführungsbestimmungen ersetzen die bisherigen aus dem Jahr 2015.

An wen es sich richtet

Die Erleichterungen gemäß Artikel 43 Absatz 2bis des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 28. März 2003 können Tierhaltungsbetrieben gewährt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sitz in derProvinz Trient: Die Betriebe müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in der Provinz Trient haben, die beim Gesundheitsamt der Provinz Trient eingetragen ist.

Unternehmen im Gebiet der g.U. Grana Padano: Unternehmen, die im geografischen Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Grana Padano, Typ Grana Trentino oder Trentingrana, ansässig sind, können ebenfalls in den Genuss der Erleichterungen kommen, sofern sie den Rohstoff an Verarbeitungsbetriebe in der Provinz Trient liefern.

Betriebsakte: Der Begünstigte muss im Besitz einer aktuellen Betriebsakte sein.

Für die Erleichterungen gilt in jedem Fall die Dreijahresgrenze von 50.000 EUR, die in der Verordnung (EU) Nr. 316/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 festgelegt ist.

So geht es

Der Antrag auf einen Beitrag muss bei der zuständigen landwirtschaftlichen Dienststelle unter Verwendung des nachstehenden Formulars eingereicht werden.

Die Frist für die Einreichung ist der 31. Dezember des Jahres, das der jährlichen Dienstleistung der Probenahme und Analyse vorausgeht.

Die Modalitäten für die Einreichung des Antrags sind wie folgt:

  • Elektronische Übermittlung über PEC: Der Antrag muss an serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden als unzulässig betrachtet. Darüber hinaus können die Anträge direkt vom Unternehmen oder über Con.ca.s.t. eingereicht werden, wie in den Kriterien angegeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Modalitäten für die Einreichung der Beihilfeanträge hängen davon ab, ob die Tierhaltungsbetriebe Mitglieder des Consorzio dei caseifici sociali del Trentino (Con.ca.s.t.) sind oder nicht :

Tierhaltungsbetriebe, die nicht Mitglied von Con.ca.s.t. sind

Betriebe, die nicht Mitglied von Con.ca.s.t. sind, können direkt einen Beitrag zu den Kosten beantragen, die für die Entnahme von Proben und die Analyse von Milch, Milcherzeugnissen und Futtermitteln anfallen. Um für den Beitrag in Frage zu kommen, müssen diese Unternehmen jedoch für die entsprechenden Analysen Laboratorien in Anspruch nehmen , die nach internationalen Standards akkreditiert sind.

Tierhaltungsbetriebe, die den Analysedienst von Con.ca.s.t. in Anspruch nehmen

Viehzuchtbetriebe, die sind:

  • an genossenschaftliche Strukturen angeschlossen sind, die Mitglieder von Con.ca.s.t. sind, oder
  • nicht an genossenschaftliche Strukturen angeschlossen sind, aber den Analysedienst von Con.ca.s.t. nutzen,

müssen den Antrag über das Konsortium einreichen, das für Folgendes verantwortlich ist

  • Entnahme der Proben und Durchführung der Analysen.
  • Einreichung des jährlichen Analyseprogramms und des Finanzierungsantrags bei der zuständigen Dienststelle.
  • Einzug des öffentlichen Beitrags, der direkt über Con.ca.s.t. abgewickelt wird.

Unternehmen, die noch nicht bevollmächtigt wurden, können Con.ca.s.t. durch eine einmalige" Bevollmächtigung, die bis zum Widerruf durch das Unternehmen gültig ist, ermächtigen, alle diese Tätigkeiten auszuführen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Unternehmen, die nicht Mitglied von Con.ca.s.t. sind, die Einreichung von Anträgen selbständig abwickeln müssen, während Unternehmen, die Mitglied sind oder die Dienste von Con.ca.s.t. in Anspruch nehmen, dies über das Konsortium tun können, das den gesamten Prozess, einschließlich der Einziehung des Beitrags, verwaltet.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Zuschuss wird bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gewährt, die Berichterstattung erfolgt bis zum 30. Juni (plus eins) eines jeden Jahres.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Approvazione della nuova modulistica concernente la dichiarazione 'de minimis' da allegare alle domande di contributo rivolte all'Unità di missione strategica Agricoltura.

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Modifica della deliberazione della Giunta Provinciale n. 408 di data 16 marzo 2015 e ss.mm.ii, avente per oggetto 'Approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione dei contributi per l'esecuzione delle analisi obbligatorie sul latte, sui prodotti derivati e sugli alimenti per il bestiame ai sensi del comma 2 bis dell'articolo 43 della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4'.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:52

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