Beschreibung
Die Beiträge können direkt an die Landwirte oder über das Consorzio dei caseifici sociali del Trentino (CONCAST) gezahlt werden, das die Anträge im Namen seiner Mitglieder sammelt.
Mit Beschluss Nr. 3534 vom 09. April 2025, hat die UMST Landwirtschaft die Kriterien für die Durchführung dieser Maßnahme aktualisiert und bestätigt, dass die Beiträge unter die in den EU-Verordnungen vorgesehene "De-minimis"-Regelung (kleine Beihilfebeträge) fallen, mit einer Obergrenze von 50.000,00 Euro pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Steuerjahren.
In Anbetracht der durch den Beschluss der Diputación Foral festgestellten höheren Kosten für die Analysen und den Vergleich mit den Unternehmen des Sektors wurde beschlossen, die zuschussfähigen Ausgaben für jede analysierte Stichprobe zu aktualisieren, indem sie von 19,50 Euro auf 21,00 Euro (ohne MwSt.) erhöht werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen gelten für die bereits bis zum 31. Dezember 2024 eingereichten Beitragsanträge für Analysen, die sich auf das Jahr 2025 beziehen und noch nicht geprüft wurden, sowie für die neuen Fristen für die Einreichung von Beitragsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden müssen, für Ausgaben, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 getätigt werden. Die Anträge müssen ausschließlich telematisch über PEC eingereicht werden.
Die Entschließung wurde im Einklang mit den europäischen Verordnungen verabschiedet, und die aktualisierten Durchführungsbestimmungen ersetzen die bisherigen aus dem Jahr 2015.