Aktualisierung der technischen Daten im Fahrzeugschein ohne Prüfung

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In bestimmten Fällen, in denen sich die Bau- und Funktionsmerkmale von Fahrzeugen ändern, ist keine Prüfung mehr erforderlich, sondern lediglich eine Aktualisierung des Fahrzeugscheins.

Beschreibung

Die folgenden Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Ministerialerlasses 08.01.2021 und späterer Aktualisierungen

1. der Austausch des LPG-Tanks des Bifuel- oder Monofuel-Kraftstoffsystems;

2. Einbau der Anhängerkupplung bei Fahrzeugen der internationalen Klassen M1 und N1;

3. Entfernung des Abschlepphakens bei Fahrzeugen der internationalen Klassen M1 und N1;

4. Einbau von Doppelsteuerungen bei Fahrzeugen, die für Fahrübungen und -prüfungen verwendet werden sollen;

5. Ausbau der Doppelsteuerung bei Fahrzeugen, die für Fahrübungen und -prüfungen verwendet werden;

6. Einbau der folgenden Anpassungen für das Führen von Fahrzeugen durch behinderte Fahrer:

  • Lenkradknauf;
  • Service-Steuergerät;
  • Umstellung der Gas- und Bremspedale auf die spiegelbildliche Anordnung der Originalpedale;
  • Umstellung der Bedienungshebel (Licht, Scheibenwischer usw.);
  • Weitwinkel-Innenrückblickspiegel;
  • zusätzlicher Rückspiegel;

7. Beseitigung der folgenden Anpassungen für das Führen von Fahrzeugen durch behinderte Fahrer:

  • Lenkradknauf;
  • Service-Steuergerät;
  • Umstellung der Gas- und Bremspedale auf die spiegelbildliche Anordnung des Originals;
  • Umstellung der Bedienungshebel (Licht, Scheibenwischer usw.);
  • Weitwinkel-Innenrückblickspiegel;
  • zusätzlicher Rückspiegel;

8. Einbau des Radsystems;

9. Einbau einer neuen Kugelkopfkupplung für den Anhänger.

Für die Durchführung von Änderungen an den oben genannten technischen Merkmalen ist es erforderlich, sich an vom Kraftfahrt-Bundesamt Trient zugelassene Werkstätten zu wenden .

An wen es sich richtet

Fahrzeugeigentümer/Leasingnehmer oder sein Beauftragter

So geht es

Aktualisierung der Fahrzeugpapiere

Für die Änderungen unter den Punkten 1, 2, 4, 6 ist es auch möglich, diese Aktualisierung bei Beratungsfirmen zu beantragen(klicken Sie hier für die Liste der Agenturen)

Für die Punkte 3, 5, 7, 8, 9 liegt die Zuständigkeit für die Aktualisierung des Fahrzeugscheins ausschließlich bei der Fahrer- und Fahrzeugzulassungsbehörde. Bitte wenden Sie sich ohne Termin an den Schalter der Zulassungsstelle (Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr).

Um die Zahlung vorzunehmen, ist es notwendig, PAGOPA über das Autofahrerportal zu benutzen, siehe:

PAGOPA-Anweisungen

Der PAGOPA-Code für den Tarif "Aktualisierung der technischen Daten des Fahrzeugscheins ohne Prüfung" lautet:

  • T004 (Verschiedene Aktualisierungen ohne Duplikatausgabe).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die folgenden Formulare sind bei der Kfz-Zulassungsbehörde einzureichen:

Formulare

Zeiten und Fristen

 

Kosten

Gebühren (Zahlung über PAGOPA-Tarif "T004")
10,20 Euro

Stempelsteuer (Zahlung über PAGOPA-Tarif "T004")
16,00 Euro

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.07.2025 12:08

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