Beschreibung
Die folgenden Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Ministerialerlasses 08.01.2021 und späterer Aktualisierungen
1. der Austausch des LPG-Tanks des Bifuel- oder Monofuel-Kraftstoffsystems;
2. Einbau oder Ausbau der Anhängerkupplung bei Fahrzeugen der internationalen Klassen M1 und N1;
3. Einbau oder Austausch von Anhängerkugelkupplungen;
4. Ein- oder Ausbau von Doppelsteuerungen für Fahrzeuge, die für Fahrübungen und -prüfungen verwendet werden sollen;
5. Ein- oder Ausbau der folgenden Anpassungen für das Führen von Fahrzeugen durch behinderte Fahrer:
- Lenkradknauf;
- Service-Steuergerät;
- Umstellung der Gas- und Bremspedale auf die spiegelbildliche Anordnung der Originalpedale;
- Umstellung der Bedienungshebel (Licht, Scheibenwischer usw.);
- Weitwinkel-Innenrückspiegel;
- zusätzlicher Rückspiegel;
6. Einbau eines Radsystems;
7. Einbau von mechanischen Kupplungsteilen, die nicht für das Abschleppen von Fahrzeugen der internationalen Klassen M1 und N1 geeignet sind;
8. Einbau von Glastrennwänden oder Trennwänden an internationalen Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 der Klassen A, I und II, die für den öffentlichen Linienverkehr bestimmt sind.
Um Änderungen an den oben genannten technischen Merkmalen vorzunehmen, muss man sich an Werkstätten wenden , die von der zivilen Kraftfahrzeugbehörde von Trient zugelassen sind.